Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich habe Euere Beiträge zu den hier bisher gestellten Fragen aufmerksam durchgesehen und da ich keine direkte Antwort finden konnte, wende ich mich mit meinen Fragen nun direkt an Euch und hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt!
Die Situation:
Mein argentinischer Freund ist BWL Student und hat ein Praktikumsangebot für 6 Monate in Deutschland bekommen. Dieses Praktikum hätte ihm ermöglicht Erfahrung in einem fachlich relevanten Bereich in Europa zu sammeln und mit mir für ein halbes Jahr in Hamburg zusammen zu sein. Wir haben uns zuvor bei der Botschaft und dem Auswärtigen Amt informiert und erhielten die Information, dass ein Fachpraktikum nicht als Erwerbstätigkeit gilt, er daher keine Arbeitserlaubnis benötigt und das Arbeitsamt folglich auch nicht beteiligt werden muss. Er hat daher guten Mutes einen Visumsantrag gestellt und alle geforderten Unterlagen beigefügt. Jedoch haben wir nicht gewusst, dass der Arbeitgeber eigentlich zuvor bei der Vergabestelle für Fachpraktika der Arbeitsagentur die Immatrikulationsbescheinigung meines Freundes und eine Bescheinigung des Praktikumsangebots und Informationen über Praktikum und Unternehmen hätte vorlegen müssen, um eine Zuteilung des Fachpraktikums zu beantragen und mit der Zustimmung der Vergabestelle dann das Visum zu beantragen gewesen wäre. Diese Zustimmung fehlt uns, daher wurde nun die Arbeitsagentur beteiligt, die ihrerseits die Zustimmung zu seinem Visumsantrag verweigert hat. Uns wurde auf Nachfrage gesagt, dass die Zustimmung zu einem Fachpraktikum ohne vorherige Zustimmung der Vergabestelle nur bei einem Pflichtpraktikum möglich wäre, um das es sich nicht handelt und das wir daher auch nicht nachweisen konnten. Das Visum wurde abgelehnt. Seit dem suchen wir nun eine Lösung, wie er trotzdem für mehr als 3 Monate mit mir zusammen sein kann – schließlich hat er extra ein Urlaubssemester genommen – ohne das er erneut einen Visumsantrag stellen muss, der wieder viele Wochen dauern und mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, nachdem er ja nun bereits eine Akte hat in der die erste Ablehnung steht.
Zu meinen Fragen:
1. Er hat in seinem Reisepass nun den Vermerk des abgelehnten Visumsantrags und befürchtet nun Probleme zu bekommen, wenn er ohne Visum für drei Monate als Tourist einreisen will. Ist er nun auf der "schwarzen List" oder so? Wisst Ihr wie das gehandhabt wird? Kann er trotzdem nun einfach als Tourist einreisen?
Ich habe viel in Euren Antworten gelesen und habe dabei in den letzen 10 Tagen folgende Idee entwickelt, wie wir vielleicht trotzdem in Europa zusammen sein können, auch wenn er dann nicht erwerbstätig sein darf.
Zur Idee: Ich habe grds. die Möglichkeit für mein Unternehmen auch in London zu arbeiten. Ich würde meine jetzige Wohnung als Zweitwohnung in Deutschland behalten. Die UK ist kein Schengen-Staat. Mein Freund benötigt für die Einreise als Tourist in die UK für 3 Monate jedoch ebenfalls kein Visum. Er reist also in die UK ein (Tag der Einreise ist Beginn des 90 Tage Aufenthaltszeitraums für UK und des Bezugszeitraums von 180 Tagen UK. Am gleichen Tag reist er weiter zu mir nach Deutschland. Einreise Schengen – Beginn der 90 Tage im Schengen Raum und des Bezugszeitraums von 180 Tagen Schengen – zugleich Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums UK aber weiterlaufen des Bezugszeitraums von 180 Tagen UK. Am 90sten Tag reisen wir gemeinsam nach London und leben dort für 89 Tage.
2. Die Vorraussetzung dafür wäre jedoch, dass es in UK mit dem 90 Tage Aufenthalts- und 180 Tage Bezugszeitraum genauso wie bei den Schengen Staaten funktioniert – Die Uhr für den Aufenthalt also bei Ausreise angehalten wird und der Bezugszeitraum weiter läuft. Ich habe über Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums bei Verlassen der UK nichts gefunden. Kann mir dazu jemand etwas sagen?
3. Gibt es Vereinbarungen zwischen UK und Deutschland / den Schengen Staaten, die genau das verhindern – bspw. eine Vereinbarung über einen gemeinsamen Aufenthalts- und Bezugszeitraum, egal ob er sich in UK oder einem Schengenstaat aufhält oder etwas Ähnliches?
4. Wie bekommen wir einen Nachweis über die Ausreise aus England und die Einreise nach Deutschland als Schengen Staat? Geht das nur, wenn wir fliegen oder gibt es trotz offener Grenzen noch andere Möglichkeiten?
Ich hoffe wirklich sehr, dass Ihr mir helfen könnt und bin für jede Idee und jede Antwort dankbar!