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Neue Idee: Ablehnung eines Visums trotzdem 180 Tage in der EU? (Gelesen: 6.114 mal)
Themen Beschreibung: Neue Idee und Fragen zu 180 Tage in der EU trotz Ablehnung eines Visums
J.K.N.
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17.08.2009 um 02:11:07
 
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich habe Euere Beiträge zu den hier bisher gestellten Fragen aufmerksam durchgesehen und da ich keine direkte Antwort finden konnte, wende ich mich mit meinen Fragen nun direkt an Euch und hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt!

Die Situation:
Mein argentinischer Freund ist BWL Student und hat ein Praktikumsangebot für 6 Monate in Deutschland bekommen. Dieses Praktikum hätte ihm ermöglicht Erfahrung in einem fachlich relevanten Bereich in Europa zu sammeln und mit mir für ein halbes Jahr in Hamburg zusammen zu sein. Wir haben uns zuvor bei der Botschaft und dem Auswärtigen Amt informiert und erhielten die Information, dass ein Fachpraktikum nicht als Erwerbstätigkeit gilt, er daher keine Arbeitserlaubnis benötigt und das Arbeitsamt folglich auch nicht beteiligt werden muss. Er hat daher guten Mutes einen Visumsantrag gestellt und alle geforderten Unterlagen beigefügt. Jedoch haben wir nicht gewusst, dass der Arbeitgeber eigentlich zuvor bei der Vergabestelle für Fachpraktika der Arbeitsagentur die Immatrikulationsbescheinigung meines Freundes und eine Bescheinigung des Praktikumsangebots und Informationen über Praktikum und Unternehmen hätte vorlegen müssen, um eine Zuteilung des Fachpraktikums zu beantragen und mit der Zustimmung der Vergabestelle dann das Visum zu beantragen gewesen wäre. Diese Zustimmung fehlt uns, daher wurde nun die Arbeitsagentur beteiligt, die ihrerseits die Zustimmung zu seinem Visumsantrag verweigert hat. Uns wurde auf Nachfrage gesagt, dass die Zustimmung zu einem Fachpraktikum ohne vorherige Zustimmung der Vergabestelle nur bei einem Pflichtpraktikum möglich wäre, um das es sich nicht handelt und das wir daher auch nicht nachweisen konnten. Das Visum wurde abgelehnt. Seit dem suchen wir nun eine Lösung, wie er trotzdem für mehr als 3 Monate mit mir zusammen sein kann – schließlich hat er extra ein Urlaubssemester genommen – ohne das er erneut einen Visumsantrag stellen muss, der wieder viele Wochen dauern und mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, nachdem er ja nun bereits eine Akte hat in der die erste Ablehnung steht.

Zu meinen Fragen:

1. Er hat in seinem Reisepass nun den Vermerk des abgelehnten Visumsantrags und befürchtet nun Probleme zu bekommen, wenn er ohne Visum für drei Monate als Tourist einreisen will. Ist er nun auf der "schwarzen List" oder so? Wisst Ihr wie das gehandhabt wird? Kann er trotzdem nun einfach als Tourist einreisen?

Ich habe viel in Euren Antworten gelesen und habe dabei in den letzen 10 Tagen folgende Idee entwickelt, wie wir vielleicht trotzdem in Europa zusammen sein können, auch wenn er dann nicht erwerbstätig sein darf.

Zur Idee: Ich habe grds. die Möglichkeit für mein Unternehmen auch in London zu arbeiten. Ich würde meine jetzige Wohnung als Zweitwohnung in Deutschland behalten. Die UK ist kein Schengen-Staat. Mein Freund benötigt für die Einreise als Tourist in die UK für 3 Monate jedoch ebenfalls kein Visum. Er reist also in die UK ein (Tag der Einreise ist Beginn des 90 Tage Aufenthaltszeitraums für UK und des Bezugszeitraums von 180 Tagen UK. Am gleichen Tag reist er weiter zu mir nach Deutschland. Einreise Schengen – Beginn der 90 Tage im Schengen Raum und des Bezugszeitraums von 180 Tagen Schengen – zugleich Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums UK aber weiterlaufen des Bezugszeitraums von 180 Tagen UK. Am 90sten Tag reisen wir gemeinsam nach London und leben dort für 89 Tage.

2. Die Vorraussetzung dafür wäre jedoch, dass es in UK mit dem 90 Tage Aufenthalts- und 180 Tage Bezugszeitraum genauso wie bei den Schengen Staaten funktioniert – Die Uhr für den Aufenthalt also bei Ausreise angehalten wird und der Bezugszeitraum weiter läuft. Ich habe über Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums bei Verlassen der UK nichts gefunden. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

3. Gibt es Vereinbarungen zwischen UK und Deutschland / den Schengen Staaten, die genau das verhindern – bspw. eine Vereinbarung über einen gemeinsamen Aufenthalts- und Bezugszeitraum, egal ob er sich in UK oder einem Schengenstaat aufhält oder etwas Ähnliches?

4. Wie bekommen wir einen Nachweis über die Ausreise aus England und die Einreise nach Deutschland als Schengen Staat? Geht das nur, wenn wir fliegen oder gibt es trotz offener Grenzen noch andere Möglichkeiten?


Ich hoffe wirklich sehr, dass Ihr mir helfen könnt und bin für jede Idee und jede Antwort dankbar! Smiley
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Saxonicus
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Antwort #1 - 17.08.2009 um 07:59:38
 
J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
Wie bekommen wir einen Nachweis über die Ausreise aus England und die Einreise nach Deutschland als Schengen Staat? Geht das nur, wenn wir fliegen oder gibt es trotz offener Grenzen noch andere Möglichkeiten?

Zwischen Großbritannien und dem Schengenraum gibt es keine "offenen Grenzen".
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steini007
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Antwort #2 - 17.08.2009 um 09:25:21
 
J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
Wie bekommen wir einen Nachweis über die Ausreise aus England und die Einreise nach Deutschland als Schengen Staat? Geht das nur, wenn wir fliegen oder gibt es trotz offener Grenzen noch andere Möglichkeiten?

... indem der Pass deines Freundes bei der Ausreise aus UK und bei der Einreise in das Schengen Gebiet gestempelt wird.
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Mikael321
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Antwort #3 - 17.08.2009 um 09:30:35
 
steini007 schrieb am 17.08.2009 um 09:25:21:
... indem der Pass deines Freundes bei der Ausreise aus UK und bei der Einreise in das Schengen Gebiet gestempelt wird.
, weil dein Freund als Argentinischer Staatsbürger, bei Besuchen ( bis max. 3 Monaten ) kein Visum benötigt.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staa...

Michael
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michi
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Antwort #4 - 17.08.2009 um 12:03:59
 
steini007 schrieb am 17.08.2009 um 09:25:21:
... indem der Pass deines Freundes bei der Ausreise aus UK und bei der Einreise in das Schengen Gebiet gestempelt wird.


Wird bei der Ausreise aus UK systematisch gestempelt? Zumindest meine Freundin (gleiche Situation: von UK nach Schengen geflogen, in beiden sichtvermerksfrei) hat keinen Stempel bekommen.

lg
michi
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J.K.N.
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Antwort #5 - 17.08.2009 um 12:22:39
 
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Wir werden zur Sicherheit zusammen fliegen und darauf achten, dass er in seinen Pass einen Stempel für den Schengen-Raum erhält. Ich denke, das ist der beste Weg.

Hat auch jemand eine Idee zu der Frage ob das Ganze überhaupt so funktionieren kann (Fragen 2 & 3) und ob er nach Ablehnung eines Visums Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland als Tourist bekommen könnte?

Vielen Dank für Eure Antworten und Vorschläge!!!
Liebe Grüße, J.
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Mikael321
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Antwort #6 - 17.08.2009 um 14:43:52
 
J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 12:22:39:
darauf achten, dass er in seinen Pass einen Stempel für den Schengen-Raum erhält
Und wozu soll das gut sein ?

Michael
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Daddy
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Antwort #7 - 17.08.2009 um 14:48:36
 
Hi...

J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
Ich habe über Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums bei Verlassen der UK nichts gefunden. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

Verlässlich können das hier vermutlich die wenigsten sagen, da es um britisches Recht geht. Inwieweit die Briten die Rechtssprechung des EuGH (Rechtssache Bot) in ihrer nationalen Gesetzesanwendung berücksichtigen müssen bzw. tatsächlich tun... keine Ahnung.

J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
Gibt es Vereinbarungen zwischen UK und Deutschland / den Schengen Staaten, die genau das verhindern – bspw. eine Vereinbarung über einen gemeinsamen Aufenthalts- und Bezugszeitraum, egal ob er sich in UK oder einem Schengenstaat aufhält oder etwas Ähnliches?

Mir ist keine derartige Vereinbarung bekannt...

J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 12:22:39:
und ob er nach Ablehnung eines Visums Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland als Tourist bekommen könnte

Wenn der Aufenthalt als Tourist glaubhaft gemacht wird, dann sollte die Ablehnung eines Viums zum Langzeitaufenthalt nicht unbedingt zu Schwierigkeiten bei der Einreise führen.
Auf eine eingehende Einreisebefragung würde ich mich aber auf jeden Fall einstellen.

michi schrieb am 17.08.2009 um 12:03:59:
Wird bei der Ausreise aus UK systematisch gestempelt?

Zumindest bei der Ein- und Ausreisereise ins Schengenland ist der Pass zu stempeln. Das dürfte für die Briten ggf. als Nachweis genügen.

Daddy
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J.K.N.
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Antwort #8 - 17.08.2009 um 15:03:34
 
Hallo Daddy,

danke für Deine Einschätzung!
Wir werden und auf eine eingehende Einreisebefragung vorbereiten.

Ich habe noch eine Frage, die sich bereits vor ca. 3 Wochen ergeben hat, als deutlich wurde, dass es mit dem Visum wohl nicht klappen wird. Vielleicht lerne ich aus der Antwort ja etwas fürs nächste Mal.
Zur Frage:  Kann man einen gestellten Visumsantrag auch vor Abschluss des Prozesses bei der Botschaft wieder zurückziehen? Und wenn ja, wie funktioniert das und wie lange dauert das?

Lieben Gruss, J.
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steini007
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Antwort #9 - 17.08.2009 um 16:37:45
 
J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 15:03:34:
Zur Frage:Kann man einen gestellten Visumsantrag auch vor Abschluss des Prozesses bei der Botschaft wieder zurückziehen? Und wenn ja, wie funktioniert das und wie lange dauert das?

Der Antragsteller schreibt einen formlosen Brief an die Botschaft, dass er den Visumsantrag wieder zurücknimmt., evtl. bittet er um Bestätigung seines Schreibens.
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Stefan-TR
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Antwort #10 - 17.08.2009 um 21:20:14
 
michi schrieb am 17.08.2009 um 12:03:59:
Wird bei der Ausreise aus UK systematisch gestempelt? 

Nein, systematisch garantiert nicht. Meine Freundin ist fuer UK visumspflichtig und selbst da wird man bei der Ausreise nicht gestempelt, jedenfalls nicht bei Abflug aus Stansted. (Man kommt ja auch an gar keiner UKBA Kontrollstelle vorbei.)

Wenn die Ausreise also nachweisbar bleiben soll, dann am besten den Boarding Pass irgendwo aufheben und bei der naechsten Einreise dabei haben.
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Mutly
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Antwort #11 - 18.08.2009 um 16:28:32
 
J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
2. Die Vorraussetzung dafür wäre jedoch, dass es in UK mit dem 90 Tage Aufenthalts- und 180 Tage Bezugszeitraum genauso wie bei den Schengen Staaten funktioniert – Die Uhr für den Aufenthalt also bei Ausreise angehalten wird und der Bezugszeitraum weiter läuft. Ich habe über Aussetzen des 90 Tage Aufenthaltszeitraums bei Verlassen der UK nichts gefunden. Kann mir dazu jemand etwas sagen?


Wer in GB visumfrei ist, darf sechs Monate bleiben. Man darf grundsätzlich auch nur sechs Monate pro Jahr bleiben, ausnahen sind möglich, aber es müsste gezeigt werden, dass man nicht in GB Wohnsitz nimmt oder nehmen will. Die IOs (Immigration Officers, Einreisebeamten) können bei Einreise Fragen über finanzielle Mittel und den Aufenthaltszweck stellen. Ist alles in Ordnung, dann bekommt man einen Stempel für sechs Monate, weniger ist möglich. Wer sich sorgen macht, kann bei einer Botschaft mit Visumszentrum (Visa Application Centre) ein Visum beantragen obwohl er visumfrei einreisen dürfte. (Wird eine AE beantragt, dann muss der Antrag im Heimatland gestellt werden oder in einem anderen Land, in dem man wohnt.)

General information (INF 1)

Guidance - Visitors (INF 2)

J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
3. Gibt es Vereinbarungen zwischen UK und Deutschland / den Schengen Staaten, die genau das verhindern – bspw. eine Vereinbarung über einen gemeinsamen Aufenthalts- und Bezugszeitraum, egal ob er sich in UK oder einem Schengenstaat aufhält oder etwas Ähnliches?


Nein. Das spielt für die britischen Behörden auch keine Rolle. Der Vermerk des abgelehnten Visums aus Deutschland könnte aber eine Rolle spielen, nicht weil das ein Schengenland ist, sondern weil ein Visum abgelehnt wurde. Ob er dieses Problem mit einem neuen Pass umgehen kann, kommt auf Argentinien an. Kann er, wie Briten, jederzeit einen neuen Pass beantragen und somit den alten nicht mehr benutzen, dann ist das legal, weil das eine Frage der argentinischen Passhoheit ist. (Dann müsste er das abgelehnte Visum nur bekannt geben wenn er gefragt wird.)

J.K.N. schrieb am 17.08.2009 um 02:11:07:
4. Wie bekommen wir einen Nachweis über die Ausreise aus England und die Einreise nach Deutschland als Schengen Staat? Geht das nur, wenn wir fliegen oder gibt es trotz offener Grenzen noch andere Möglichkeiten?


Im Rahmen der Reform "E-Borders" wird sich das in Zukunft ändern, doch momentan gibt es keine systematischen Ausreisekontrollen mit Stempeln. (Doch es gibt die Stichprobenartig.) Man soll seine Fahrkarten behalten.
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steini007
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Antwort #12 - 19.08.2009 um 00:19:06
 
Mutly schrieb am 18.08.2009 um 16:28:32:
Man soll seine Fahrkarten behalten. 

Sind Fahrkarten wirklich als Beweis dienlich, dass man das Land verlassen hat? Kaufe eine Fahrkarte und benutze sie nicht. Zwinkernd
Kaufe wieder eine Fahrkarte für die Einreise, als Nachweis, dass ich eingereist bin.
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Mutly
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Antwort #13 - 19.08.2009 um 01:18:50
 
steini007 schrieb am 19.08.2009 um 00:19:06:
Kaufe wieder eine Fahrkarte für die Einreise, als Nachweis, dass ich eingereist bin.


Bei der Einreise gibt es einen Stempel, ferner werden Personalien usw. gemäß dem Pass gespeichert.

Zur Ausreise, man kann selbst seine Fahrkarten zeigen (bei der Wiedereinreise/wenn man außerhalb des Landes ein Visum beantragt), sonst:

ECB15 - Arriving in/Departing from the UK

Zitat:
ECB15.3 How to check if a person has left the UK

There is no immigration embarkation control at UK ports. If asked by the UK Border Agency to find out if a person has returned home, Entry Clearance staff can:

•    check application records to see if the person has re-applied for another entry clearance;. 
•    make enquiries through the local police; and / or
•    write to the person at the last known address asking for confirmation of their date of departure from the UK for record purposes.

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