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Ausländer-Ehe, getrennte Hauptwohnsitze möglich? (Gelesen: 5.611 mal)
Stefinha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.08.2009 um 11:03:27
 
Hallo an alle:

Nach unserer Heirat im letzten Jahr (ich: Deutsch, er: Brasilianer) quält uns die folgende Sache:

Bei der Heirat mussten wir ja einen gemeinsamen Wohnsitz für die Ausstellung des 3-jährigen Aufenthaltstitels nachweisen. Man sagte uns, dass bei Ausländer-Ehen dieser auch immer bestehen müsste und getrennte Wohnsitze nicht gehen.#

Aufgrund einer wunderbaren Studienmöglichkeit hat mein Mann nun die Möglichkeit in einer anderen Stadt zu studieren für die nächsten max. 2 Jahre. Dadurch wird unser Eheleben oder Ehevorhaben in keinster Weise in Frage gestellt.

Nun aber die Frage: Könnte er überhaupt seinen Hauptwohnsitz in der anderen Stadt anmelden oder haben wir dann sofort die AUsländerbehörde im Nacken? Aufgrund von Zweitwohnsitzsteuer und anderen Sachen wäre eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes für uns günstig.

Vielen Dank für alle infos!
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.08.2009 um 11:21:31
 
Stefinha schrieb am 15.08.2009 um 11:03:27:
Nun aber die Frage: Könnte er überhaupt seinen Hauptwohnsitz in der anderen Stadt anmelden oder haben wir dann sofort die AUsländerbehörde im Nacken? Aufgrund von Zweitwohnsitzsteuer und anderen Sachen wäre eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes für uns günstig.


Ich denke, dass kann problematisch werden, da Ehepartner in der Regel einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben sollten, sofern die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht, oder willst du deinen Hauptwohnsitz, dann auch dahin verlegen?

Hier war eine recht ähnliche Frage:

http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=29807&ccheck=1

Vielleicht, weiss einer unserer Experten, aber noch menr.

Liebe Grüße
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steini007
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Antwort #2 - 15.08.2009 um 13:35:10
 
Die Frage, warum der Studienort der Hauptwohnsitz sein soll, wird sicherlich von der ABH gestellt. Die schlüssige Antwort sollte aber nicht zum Problem der AE werden, da die VAH BMI (hier ab Seite 132) von ehelicher LG spricht, nicht aber dass diese nur dann besteht, wenn man zwingend einen gemeinsamen Hauptwohnsitz hat.

Im Umkehrschluß sagt natürlich ein gemeinsamer Hauptwohnsitz nicht unbedingt, dass eine eheliche LG besteht, es ist vielmehr ein Indiz dafür.

http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Gesetze/Vorl_ufige_Anwendu...
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Stefinha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.08.2009 um 14:42:07
 
Nein, ich werde meinen Hauptwohnsitz belassen wie gehabt, da ich ja nicht mitumziehe.

Es würde sich natürlich ebenso anbieten dass er seinen Zweitwohnsitz dort anmeldet...
aber aus manchen Gründen wäre es finanziell (auf den ersten Blick jedenfalls) sinnvoller, wenn er dort seinen Hauptsitz anmelden aufgrund von begrüßungsgeld, Zweitwohnsteuer, Wohngeldantrag event...

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Stefan-TR
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Antwort #4 - 15.08.2009 um 15:15:53
 
Stefinha schrieb am 15.08.2009 um 14:42:07:
aus manchen Gründen wäre es finanziell (auf den ersten Blick jedenfalls) sinnvoller, wenn er dort seinen Hauptsitz anmelden 

Aus legaler Perspektive betrachtet, muesste der Hauptwohnsitz sowieso dort angemeldet sein, wo er sich die meiste Zeit aufhaelt. Wenn er also 5 Tage die Woche an der Uni ist, dann sollte er dort auch seinen Hauptwohnsitz haben. (Ausser man rechnet sich das genze mit den Semesterferien so um, dass er am Ende doch oefters bei dir ist als an der Uni.) Aus praktischer Perspektive merkts natuerlich niemand, wenn er sich gar nicht anmeldet. Aber das waere eine OWi und ist daher nicht unbedingt anzuraten.

Fragt doch einfach mal bei den ABHs (aktuell + Zielstadt) nach, was die davon halten. Wenn ihr begruenden koennt, weshalb eure Eheliche Lebensgemeisnchaft weiter besteht, sollte es keine Probleme geben.

Mit der Umeldung wird dann ja eh die Ziel-ABH zustaendig werden. Dort scheint man ja ein Interesse an neuen Hauptwohnsitzlern zu haben, also sollten sie euch hoffentlich keine grossen Steine in den Weg legen Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.08.2009 um 15:42:19
 
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steini007
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Antwort #6 - 15.08.2009 um 18:56:38
 
Stefan-TR schrieb am 15.08.2009 um 15:15:53:
Aus legaler Perspektive betrachtet, muesste der Hauptwohnsitz sowieso dort angemeldet sein, wo er sich die meiste Zeit aufhaelt. Wenn er also 5 Tage die Woche an der Uni ist, dann sollte er dort auch seinen Hauptwohnsitz haben.

Das mag für Ledige so zutreffen, nicht aber für Verheiratete, denn da zählt als Hauptwohnung der Lebensmittelpunkt an dem beide gemeinsam sich überwiegend aufhalten. Und wenn das bei der Wohnung der Ehefrau ist, ist diese die Hauptwohnung.

Bei Wochenendpendlern wird der Arbeits/Studienort deshalb nicht zur Hauptwohnung, nur weil sie sich überwiegend dort (alleine) aufhalten.
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Zkai
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Antwort #7 - 17.08.2009 um 11:07:20
 
Stefinha schrieb am 15.08.2009 um 14:42:07:
Es würde sich natürlich ebenso anbieten dass er seinen Zweitwohnsitz dort anmeldet...
aber aus manchen Gründen wäre es finanziell (auf den ersten Blick jedenfalls) sinnvoller, wenn er dort seinen Hauptsitz anmelden aufgrund von begrüßungsgeld, Zweitwohnsteuer, Wohngeldantrag event...



Dein Mann sollte den Hauptwohnsitz bei dir belassen und dort den Nebenwohnsitz anmelden. Selbst dann wird seine ABH Nachfragen warum und weshalb wenn es um die Niederlassungserlaubnis geht. Und wenn er dort seinen Hauptwohnsitz hat, steigen die Zweifel umsomehr.

Meldet er dort seinen Hauptwohnsitz an, geht auch seine Ausländerakte zu der anderen Stadt und schon bei der Anmeldung wird man prüfen, warum er denn nu dort ist und nicht bei der Ehefrau.

Der Schritt von der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes/Veränderung des Hauptwohnsitzes zur umfangreichen Scheineheüberprüfung ist meist nicht weit.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.09.2017 um 10:59:11
 
kurze Frage bezüglich Haupt- und Nebenwohnungen.

Ich (ausländisches Teil der Ehe) bin in einer anderen Stadt angemeldet als meine Frau (EU-Bürgerin - Nicht Deutsch). Nun haben wir überlegt, dass meine Frau einfach meine Wohnung als Hauptwohnung für sich anmeldet, und ihre andere Wohnung in der anderen Stadt als Nebenwohnung behält. Sie wird recht viel bei mir sein, da sie hauptsächlich nur im Sommer arbeitet und den gesamten Winter bei mir sein wird. (u.a. Deutsch lernen und Minijob)

Ist das ein Problem für die ABH?

Und macht etwas aus, dass ich im Moment mit anderen Menschen wohne? Also wir sind dann mehrere Menschen im Haus. Ich weiß nicht, ob es überprüft wird, ob die Wohnung groß genung "für die Ehe" (was auch immer) ist.

Die letzte Frage: zur Anmeldung braucht sie ja diese Wohnungsgeberbescheinigung, welche dann von Hauptmieterin unterschrieben wird. Wie geht man da ran, das ganze zu erklären? Also, dass sie sich dort anmelden würde, aber nur während des Winters da immer sein wird, und im Sommer nur ab und zu? Ist das eine nervige Situation (vllt. auch nicht erlaubt?) für die Hauptmieterin in diesem Fall? Oder sogar für die Firma, die das Haus vermietet? (oder der Wohnungseigentürmer?)

Danke im Voraus für die Info!

arv9191
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Obst88
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Antwort #9 - 18.09.2017 um 11:55:32
 
Meine Frau hatte auch in einer anderen Stadt studiert. Dort hatte sie ein Zimmer im Studentenwohnheim, welches als Zweitwohnsitz angemeldet wurde. War von Seiten der Behörden nie ein Thema, kurze Begründung (Studium im anderen Ort) hat gereicht.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.09.2017 um 21:11:35
 
Obst88 schrieb am 18.09.2017 um 11:55:32:
Meine Frau hatte auch in einer anderen Stadt studiert. Dort hatte sie ein Zimmer im Studentenwohnheim, welches als Zweitwohnsitz angemeldet wurde. War von Seiten der Behörden nie ein Thema, kurze Begründung (Studium im anderen Ort) hat gereicht.


Und Hauptwohnung war wo du dann hauptsächlich gewohnt hast?
Habt ihr damals eine Wohnung für euch beide gehabt oder mit anderen geteilt? Ich frag mich nur wie das so ist, wenn man Haus teilt und man selbst nur als Untermieter wohnt.
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Obst88
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Antwort #11 - 21.09.2017 um 09:35:02
 
a919191a schrieb am 20.09.2017 um 21:11:35:
Und Hauptwohnung war wo du dann hauptsächlich gewohnt hast?


Ja.

a919191a schrieb am 20.09.2017 um 21:11:35:
Habt ihr damals eine Wohnung für euch beide gehabt oder mit anderen geteilt? Ich frag mich nur wie das so ist, wenn man Haus teilt und man selbst nur als Untermieter wohnt.


Eine Wohnung nur für uns. Dürfte aber keine Rolle spielen ob man zur Untermiete wohnt oder nicht. Der Hauptwohnsitz ist da, wo das Familienleben stattfindet.
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Antwort #12 - 22.09.2017 um 13:34:43
 
Ich würde es nicht machen, die Hauptwohnsitze zu trennen. Hatten wir bewusst nicht gemacht, mit Abh ging alles glatt

--> und trotzdem sind wir gerade im Einbürgerungsverfahren live mit der EBH in der Diskussion warum für mehrere Monate direkt nach Einreise ein Zweitwohnsitz 250 km entfernt bestand.... ?!? wandhau
Also nochmal Arbeitsvertrag, nochmal Meldebescheinigungen aus anderen Gemeinden uswusf...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 30.09.2017 um 14:51:56
 
Ich würde an seine Stelle den Hauptwohnsitz bei dir belassen und den Nebenwohnsitz gar nicht erst anmelden. Erst nach 6 Monaten besteht die Pflicht den Nebenwohnsitz anzumelden. Aber da es im Allgemeinen niemanden interessiert - wo kein Kläger, da kein Richter  Cool
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Antwort #14 - 30.09.2017 um 16:27:16
 
NeedHelp schrieb am 30.09.2017 um 14:51:56:
Ich würde an seine Stelle den Hauptwohnsitz bei dir belassen und den Nebenwohnsitz gar nicht erst anmelden. Erst nach 6 Monaten besteht die Pflicht den Nebenwohnsitz anzumelden. Aber da es im Allgemeinen niemanden interessiert - wo kein Kläger, da kein Richter  Cool


Moin,

Wenn es nur um die Meldeauflage ginge wäre das ein praktikabler Tipp. Das wäre im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit.
Mit Zweitwohnungssteuer kämen wir aber in den Bereich der Steuerhinterziehung und das ist nicht mehr witzig.
Gibt es die Zweitwohnungssteuer überall? K.A...

Gruß,
Norbert
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