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BRAUCHE DRINGEND HILFE (Gelesen: 2.562 mal)
shino
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i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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08.08.2009 um 16:09:41
 
Hallo leute ıch bın 27 jahre alt ,und wohne ın ıstanbul.
ıch bın vor ungefear 5 jahre nach türkei abgeschoben worden.hatte drei und halb jahre ım knast abgesessen.und jetzt mochte ıch wıeder nach deutschland meıne ganzen familien sind in deutschland bin hier alleine aber ich kann es nicht mehr aushalten möchte wieder zurück.ıch habe gehört das die auslaenderbehörde von mir 2800 euro verland für die kosten.was  muss ıch machen wenn ıch das geld bezahle kann ıch wıeder eınreısen?die 5 jahre sperre ist nach 4 monaten ende.auf mein alten passport ist auch ein stempel da steht einreisesperre bis zum 12.12.09 befristet.also ich bitte euch was muss ich tun ?


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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2009 um 20:24:54
 
Bist du direkt vom Gefängnis aus abgeschoben worden? Wenn ja dürfte die Reststrafe auch bei einer möglichen legalen Wiedereinreise noch zu verbüßen sein und ein Haftbefehl existieren.
Der Stempel im Pass wirkt so als ob die Ausweisung direkt befristet und nicht wie normalerweise üblich zunächst für unbefristet erfolgte. Gab es eine Klage gegen die Ausweisungsverügung und ein verwaltungsgerichtlichesVerfahren bei dem vielleicht ein Vergleich geschlossen wurde?
Zu beachten ist natürlich auch, dass selbst bei einer Befristung ein Visum für die Einreise erforderlich wäre. In wie weit hierfür nach Ablauf der eventuell bereits erfolgten Befristung trotzdem noch die Abschiebekosten bezahlten werden müssen, wäre abzuklären. Hierzu wissen andere in diesem werten Forum vermutlich mehr als ich.
Vinzent2m
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reinhard
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Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.08.2009 um 13:06:00
 
shino

Schreib doch einfach einen Brief (oder Mail) an Deine Ausländerbehörde. Frage, ob die Sperre im Dezember gelöscht wird oder ob Du zuvor die Kosten bezahlen musst.

Wenn Du hier jemanden hast: Du kannst gleich eine Vollmacht für eine andere Person in den Brief legen und darum bitten, dass die Antwort an diese Person in DE geschickt wird. Dann geht es schneller.

Leg in den Brief außerdem eine Kopie von Deinem Pass dazu, damit die Ausländerbehörde die Sicherheit hat, dass der Brief wirklich von Dir ist.

Falls du bei "Halbzeit" der Strafe abgeschoben wurdest, musst Du bei der zuständige Staatsanwaltschaft fragen, was noch offen ist und ob es die Möglichkeit gibt, einen bestehenden Haftbefehl auszusetzen. Auch hier kannst Du eine Vollmacht beifügen, damit jemand hier in DE direkt telefonisch oder persönlich verhandeln kann.
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mümmel
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.08.2009 um 14:06:54
 
Hi,

wenn noch irgendwas von der Strafe offen ist, ist sie noch nicht verjährt. Und dann gibt es auch keine Möglichkeit, einen Haftbefehl auszusetzen.
Die Verjährungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre. War die ursprüngliche Strafe länger als 5 Jahre, sind es sogar 20 Jahre. Die Frist begann mit der Haftentlassung.

Gruß vom mümmel
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shino
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i4a rocks!


Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 22.02.2010 um 16:04:16
 
JA ich bin direkt aus gaefangnis abschoben.habe noch 8 monate mein anwalt meinte das ich die restliche strafe vielleicht absetzen kann .mein altern wollen einen antrag stellen zum wieder einreiseaber die möchten erst das geld haben (diekosten 2800euro) dann wird entschieden ob ich wieder einreisen kann oder nicht.mein anwalt meinte auch das die auch nein sagen können.ja nun was ist wenn ich dasgeld bezahle kann ich dann rein was ist wenn die nein sagen .wie soll jetzt  weiter gehen.??ich bin bereit das geld zu bezahlen. wie lang würd dann alles dauern??  ah noch was bevor ich vergesse mein altern wohnen in hannover kennt jemand einen anwalt der an diesem fall expert ist .?? danke nochmal
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 22.02.2010 um 16:28:10
 
shino schrieb am 22.02.2010 um 16:04:16:
ah noch was bevor ich vergesse mein altern wohnen in hannover kennt jemand einen anwalt der an diesem fall expert ist .?? 


Wenn Empfehlungen in dieser Richtung, dann bitte ausschließlich per PN!!!

shino schrieb am 22.02.2010 um 16:04:16:
.ja nun was ist wenn ich dasgeld bezahle kann ich dann rein was ist wenn die nein sagen .


Dann könntest Du im Zweifel mit juristischen Mitteln (Widerspruch, Klage) gegen die ablehnende Entscheidung vorgehen.

shino schrieb am 22.02.2010 um 16:04:16:
ich bin bereit das geld zu bezahlen. wie lang würd dann alles dauern?? 


Eine genaue Prognose wird Dir niemand geben können, das hängt von zu vielen einzelfallbezogenen und sonstigen Faktoren ab. Bis zu 3 Monate sind in Verwaltungsverfahren die übliche Frist, wenn keine besonderen Problemlagen vorliegen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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shino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 22.02.2010 um 16:52:20
 
hallo schweitzer ich möchte ihnen ein pn schicken aber es geht nicht ich muss minsdestens 5 beitraege schreiben.was meinen die damit.ich brauche nur noch einen anwalt der expert an dieser fall ist der auch in hannover wohnt .herr oder frau ist egal hauptsache expert
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