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Heirat in Frankreich + Original Heiratsurkunde (Gelesen: 7.546 mal)
curleen1984
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i4a rocks!


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29.07.2009 um 17:15:23
 
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Haben in Frabkreich geheiratet und man gab uns nach der Hochzeit das Familienbuch, eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde und sonst irgendwie nichts. Nun wollte ich die Ehe in Deutschland anerkennen lassen aber man sagt mir, dass man das Original der Heiratsurkunde benötigt. Die Franzosen aber sagen, dass Sie das Original in Ihren Registern behalten und die Unterlagen, die Sie mir gegeben haben, ausreichen, um dies den deutschen Behördern zu geben. Die widerum machen jetzt ein Problem daraus. Wie ist das denn?Bekommt man in Frankreich kein Original?Kann ich Glück haben und es reicht in Deutschland eine beglaubigte Kopie vom französischen Standesamt?Würd mich über Antworten freuen und wünsche noch einen schönen Abend.Liebe Grüße
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Palio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.07.2009 um 13:15:31
 
Die Heir.Urk. ist natürlich auch in Deutschland gültig. Smiley
Einer Nachregistrierung lohnt sich eigentlich nicht.
Ich empfehle die Ausstellung einer Internationalen Heiratsurkunde (zu beantragen beim Heiratsstandesamt) wenn man mit der begl. Kopie nicht weiterkommt. Smiley

hier noch ein link zu der sache:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr.h...
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curleen1984
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Antwort #2 - 26.09.2009 um 21:19:09
 
Schönen guten Abend zusammen,
mein Mann und ich waren nun bei der ABH und man hat uns gesagt, dass wir eine internationale Urkunde brauchen, um die weiteren Schritte für einen Aufenthalt zu gehen.

Ich habe nun schon mehrmals eine internationale Heratsurkunde bei unserem Standesamt beantragt aber man schickt mir ständig eine beglaubigte Kopie mit dem Hinweis, dass dies bei den deutschen Behörden reicht. Was soll ich denn nun machen? Reicht eventuell auch so eine beglaubigte Kopie und welchen Weg soll ich gehen, wenn die ABH auf die internationale Urkunde besteht???

Vielleicht kann ja jemand etwas zu diesem Thema beitragen.

Danke schonmal im Voraus und ein schönes Restwochenende.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.09.2009 um 14:56:48
 
curleen1984 schrieb am 26.09.2009 um 21:19:09:
Ich habe nun schon mehrmals eine internationale Heratsurkunde bei unserem Standesamt beantragt aber man schickt mir ständig eine beglaubigte Kopie mit dem Hinweis, dass dies bei den deutschen Behörden reicht.

... aber es geht ja nicht nur um die deutschen Behörden, sondern auch um die nigerianischen Behörden.

Hast du schon einmal nachgefragt, wann man eine internationale HU bekommt?

curleen1984 schrieb am 26.09.2009 um 21:19:09:
Reicht eventuell auch so eine beglaubigte Kopie 

... die zum einen von der deutschen Botschaft legalisiert werden bzw. vom französischem Aussenministerium überbeglaubigt werden muss und zum anderen in Deutschland von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden muss.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.09.2009 um 15:04:33
 
curleen1984 schrieb am 26.09.2009 um 21:19:09:
Was soll ich denn nun machen?


Dich beim Standesamt in Frankreich beschweren bzw. notfalls mittels eines Rechtsanwalts den Klageweg bestreiten. Es ist nicht die Aufgabe des Standesamts, zu beurteilen, was deutsche Behörden brauchen oder nicht brauchen. Ausserdem ist es egal, Du hast auch dann ein Recht auf eine solche Urkunde, wenn Du sie aktuell nicht brauchst.

Beantrage einfach noch einmal, am besten unter Verwendung dieses Formulars
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Persone...
und bitte sie  im Falle der Ablehnung um eine schrifliche Begründung und um eine Rechtsmittelbelehrung.

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curleen1984
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Antwort #5 - 27.09.2009 um 17:55:03
 
Guten Abend,

super! Danke schön. Werde das Formular gleich morgen ausdrucken und dorthin schicken. Vielleicht klappt es ja so. ch hoffe mal.

Liebe Grüße
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curleen1984
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Antwort #6 - 18.10.2009 um 13:01:37
 
Hallo zusammen,

haben nun endlich die internationale Urkunde bekommen Laut lachend

Nun ist mir aufgefallen, dass die 2 Vornamen meines Mannes in der falschen Reihenfolge bei den Vornamen aufgeführt wurden. In der ursprünglichen Urkunde (die französische) hat man es aber richtig aufgeführt.

Könnte dies nun ein Problem darstellen?Soll ich eine neue beantragen und die "falsche " gar nicht abgeben?Oder erstmal abgeben und warten, was die ABH dazu sagt? Es ist kein Problem, wieder nach einer neuen Urkunde zu fragen aber das dauert dann wieder seine Zeit und wir wollen ja langsam voran kommen. Was sagt ihr dazu??? Mach ich mir zu viele Gedanken???


Einen schönen erholsamen Sonntag euch allen Smiley
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.10.2009 um 18:38:23
 
curleen1984 schrieb am 18.10.2009 um 13:01:37:
Mach ich mir zu viele Gedanken???

Das siehst du absolut richtig. Zwinkernd

In welcher Reihenfolge die Namen geschrieben sind, ist nach deutschem Namensrecht unerheblich.

Erst wenn die Namen durch einen Gedankenstrich verbunden sind, gelten sie als ein Name und hätte eine Auswirkung auf die Schreibweise.

Frage einfach die ABH, ob die richtige Namensanordnung von Bedeutung ist.
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curleen1984
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Antwort #8 - 19.10.2009 um 20:52:30
 
Danke steini007. Ich glaube ich sollte einfach mal ruhiger werden.

Werden die Dokumente nun einreichen und schauen, ob alles klappt... Smiley
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