Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und habe mich schon einmal durch allerlei Themen durchgelesen. Und das hat mir SEHR geholfen!! Also schon mal danke!
Kurze Umstandsbeschreibung:
ich bin 22, Studentin und mit einem Kenianer verlobt. Jetzt bin ich im 5. Monat schwanger und das Kind soll gegen Ende Dezember zur Welt kommen. ich hab mich bereits mit meiner
ALB unterhalten und auch schon Emailkontakt zur dt. Botschaft in Kenia und es sieht wohl recht gut aus dass er vor der Geburt kommen darf (es geht nur darum dass er MItte Dezember kommen soll, vorher geht bei ihm nicht, da er noch sein Smester beenden soll und will).
Ich werde in 3 Wochen nocheinml nach Kenia fleigen um vor Ort mit den Behörden etc zu sprechen und bereits mit Jimmy eine Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung und Sorgeerklärung abgeben.
Bezüglich der Sorgeerklärung habe ich nun eine Frage: Jimmy wird wohl nur ca. 8 Monate oder ein Jahr nach D kommen um dann zurück nach Uganda (dort studiert er - ist billiger) zu gehen um sein Studium zu beenden.
Vielleicht kommen ich und das Kind mit, vielleicht aber auch nicht. Kommt darauf an ob ich hier noch eine Ausbildung oder einen Master an mein BA Studium anschließe... . Wenn er zurückgeht, ich und unser Kind aber noch hier bleiben und erst später folgen, könnte es dann Schwierigkeiten geben, wenn wir ein geteiltes Sorgerecht haben. Also bezüglich Zustimmung bei Operationen zum Beispiel oder ähnliches. Oder könnte ich das auch allein entscheiden??
Oder gibt es noch andere wichtige Punkte zu beachten?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
Nane
Änderung: Da es nicht um AuslR geht... hierher verschoben.
Daddy