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Einbürgerungsstatus nachfragen, ja oder nein? (Gelesen: 3.283 mal)
zze
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.06.2009 um 23:04:09
 
Hallo zusammen,
ich habe im August 08 meinen Einbürgerungsantrag in NRW eingereicht und bin im Oktober nach Ffm gezogen. Kurz danach bekam ich einen Bestätigungsbrief dass mein Antrag nach Hessen transferiert wurde. Danach höre ich nichts mehr von der Einbürgerungsbehörde. Meine Frage: Soll ich mal bei der Behörde nachfragen? Im Bestätigungsbrief stand ausdrücklich, dass ich den Stand des Einbürgerungsprozesses nicht fragen soll, aber es hat einfach zu lange gedauert. Was soll ich tun?

Danke für Eure Tips und schöne Grüsse,

zze
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Ralf
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Antwort #1 - 30.06.2009 um 23:25:15
 
Nach mehr als einem halben Jahr ist es durchaus legitim,
einmal nachzufragen. M.E. sogar erforderlich.
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einfach_ich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.07.2009 um 22:20:40
 
Also da würde ich auch mal anklingeln, zumindest mein Bearbeiter sieht das locker Zwinkernd
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Odysseus
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Antwort #3 - 02.07.2009 um 08:33:00
 
Elegant ist die Variante, aktuelle Unterlagen (Einkommen etc.) persönlich in der Sprechstunde einzureichen, und dann gleich zu fragen, wie weit es denn schon ist.
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Linda.1001
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Antwort #4 - 03.07.2009 um 11:05:34
 
Odysseus schrieb am 02.07.2009 um 08:33:00:
Elegant ist die Variante, aktuelle Unterlagen (Einkommen etc.) persönlich in der Sprechstunde einzureichen, und dann gleich zu fragen, wie weit es denn schon ist.



Ich hab dasselbe Problem. Also nicht ich, mein Verlobter. Zwinkernd

Nov. 2009 Antrag nach §10 gestellt, keine Vorstrafen, alles o.B., z.Zt. Student, Bafögbezug, kein zusätzl. ALG II. In HH.

Wäre es auch elegant Zwinkernd , wenn er den aktuellen Bafög Bescheid und eine Imma-Bescheinigung vorlegt, nur um den aktuellen Stand zu melden und mal kurz nachzufragen, wie weit es ist. Oder könnten ihm daraus Nachteile erwachsen?

Ich weiss, ich bin übervorsichtig, sorry.

Lieben Gruß

Linda (fühlt sich gerad wie in der Sahara)
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Antwort #5 - 03.07.2009 um 11:52:48
 
Grundsätzlich - zumindest sehe ich als Sachbearbeiter das so - ist es immer gut, wenn ich über Veränderungen (oder auch darüber, dass keine Veränderungen eingetreten sind) von den Antragstellern auf dem Laufenden gehalten und mit aktuellen Belegen versogt werde.
Kann manch anderer SB aber natürlich anders sehen.

schöne Grüße aus der Berliner Sahara in die hanseatische!
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Antwort #6 - 05.07.2009 um 06:05:30
 
Sonne

Guten Morgen ihr Lieben,

die Sonne lacht noch nicht mal von den Dächern, aber Linda hat schon wieder mal eine Frage.  Zwinkernd

Stimmt es, dass es eine Sonderregelung für Schüler und Studenten gibt, die einen EB-Antrag gestellt haben? So etwas habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört und frage mich, ob das korrekt ist.

Laut dieser Bekannten sollen EB Anträge bei Schülern binnen 3 Monaten beschieden werden.

Stimmt das?


Auf das es heute nicht wieder so heiss würde.  summer


Lieben Gruß, eure hoffende Linda.
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Mick
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Antwort #7 - 05.07.2009 um 11:56:16
 
Linda.1001 schrieb am 05.07.2009 um 06:05:30:
Laut dieser Bekannten sollen EB Anträge bei Schülern binnen 3 Monaten beschieden werden.

Stimmt das?

Nein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Linda.1001
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Antwort #8 - 05.07.2009 um 12:27:54
 
Wär ja auch zu schön gewesen um wahr zu sein.  Zwinkernd

Dennoch vielen Dank
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Antwort #9 - 06.07.2009 um 18:40:30
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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