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Aufenthaltskarte (Gelesen: 6.509 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.06.2009 um 16:20:52
 
Einer Meldung der Tagesschau habe ich entnommen, daß die Ausgabe einer maschinenlesbaren Aufenthaltskarte für hier ansässige Ausländer analog zum Personalausweis für Deutsche geplant ist.

http://www.tagesschau.de/inland/meldung95138.html

Diese Meldung datiert allerdings schon seit 2006.
Bei meiner Anfrage auf unserer ABH erklärte man mir, daß eine derartige Maßnahme (noch) nicht geplant sei.

Es wäre natürlich eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen einen solchen scheckkartengroßen Ausweis zu besitzen, da dadurch die Mitführung des relativ unhandlichen Passes entfallen würde.

Ist irgendwem bekannt, ob die Einführung dieser Aufenthaltskarte in absehbarer Zukunft stattfindet oder ist man von dieser Überlegung inzwischen wieder abgekommen ?
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fich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.06.2009 um 16:37:41
 
Hallo,

auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de ist jemand mit genau dieser Frage an Bundesinnenminister Schäuble herangetreten, der sich dazu folgendermaßen geäußert hat:

Sehr geehrter Herr XXXX,

darf ich Sie in Beantwortung Ihrer Frage perspektivisch auf eine absehbare Neuerung des Aufenthaltsrechts hinweisen?

Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 zur Einführung von elektronischen Aufenthaltstiteln wird der Aufenthaltstitel voraussichtlich ab Anfang 2011 eigenständig im Kartenformat mit einem Chip ausgegeben und nur noch in Ausnahmefällen als Klebeetikett in den Pass eingeklebt. Der elektronische Aufenthaltstitel soll als Ausweisersatz dienen und damit ebenfalls die Pass- und Ausweispflicht innerhalb der Bundesrepublik erfüllen; er wird auch die Angaben zur Wohnanschrift enthalten. Diese Neuerung dürfte den von Ihnen vorgeschlagenen Ausweispapieren mit Meldeanschrift weitestgehend entsprechen und Ihnen zusätzliche Behördengänge ersparen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble


https://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f176169.html#q1...

Ich hoffe auch sehr, dass es da keine Verzögerungen gibt, wäre schon eine große Erleichterung im täglichen Leben.

Gruß
fich
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Saxonicus
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Antwort #2 - 16.06.2009 um 16:43:07
 
@ Fich

Danke für Deinen Hinweis, da kann man sich also langsam darauf einstellen.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.06.2009 um 19:23:37
 
Saxonicus schrieb am 16.06.2009 um 16:20:52:
Ausgabe einer maschinenlesbaren Aufenthaltskarte


Ob diese länger als der Pass des Inhabers gültig sein darf, oder ob man, wenn man einen neuen Pass hat, auch eine neue Karte brauchen wird?


Saxonicus schrieb am 16.06.2009 um 16:20:52:
Einer Meldung der Tagesschau habe ich entnommen, daß die Ausgabe einer maschinenlesbaren Aufenthaltskarte für hier ansässige Ausländer analog zum Personalausweis für Deutsche geplant ist.


Ist das auch für AE, NE und DA-EG gemäß dem AufenthG geplant? Dass diese irgendwann ausschließlich in der Form einer Plastikkarte ausgestellt werden?



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fich
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Antwort #4 - 17.06.2009 um 09:14:25
 
Mutly schrieb am 16.06.2009 um 19:23:37:
Ist das auch für AE, NE und DA-EG gemäß dem AufenthG geplant? Dass diese irgendwann ausschließlich in der Form einer Plastikkarte ausgestellt werden?



Siehe oben die Antwort von Herrn Schäuble! Jaaaa, genau darum geht es doch!!!
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Mick
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Antwort #5 - 17.06.2009 um 09:48:05
 
Mal ganz nebenbei: Dann ist aber nicht mehr "ich gehe mal
effkes zur ABH und lass mir die AE verlängern". Dann heißt
es: Ich gebe die Sachen ab, dann wird die AE bei der Bundes-
druckerei in Berlin angefordert. Danach dackel ich dann
wieder zur ABH und hole die ab.

Saxonicus schrieb am 16.06.2009 um 16:20:52:
da dadurch die Mitführung des relativ unhandlichen Passes entfallen würde.  

Wahrscheinlich zum 100sten Mal: Eine solche Pflicht gibt es
nicht (außer beim Grenzübertritt)!

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.06.2009 um 10:17:49
 
Mick schrieb am 17.06.2009 um 09:48:05:
Wahrscheinlich zum 100sten Mal: Eine solche Pflicht gibt es
nicht (außer beim Grenzübertritt)!



Ich denke mal, die Erleichterung im täglichen Leben bezieht sich eher auf Situationen, wo man sich ausweisen muss (bei der Bank, bei der Post, wenn man große Summen mit EC-Karte bezahlt...). Eben weil es keine Passmitführungspflicht gibt, steht man dann an der Kasse und kann nicht mit EC-Karte zahlen, weil man eben nicht vorher dran gedacht hat, seinen Pass einzustecken. Außerdem hat ja ein Pass auch immer das große Manko, dass keine Adresse drinsteht. Wenn man die Meldeadresse nachweisen muss, heißt das immer, vorher zum Bürgeramt und zum hundertsten Mal eine aktuelle Meldebescheinigung holen. Insofern halte ich diese Neuregelung für sehr begrüßenswert und überfällig.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 17.06.2009 um 10:35:59
 
Mick schrieb am 17.06.2009 um 09:48:05:
Wahrscheinlich zum 100sten Mal: Eine solche Pflicht gibt es
nicht (außer beim Grenzübertritt)!

Das weiß ich doch, trotzdem bin ich persönlich der Meinung, daß es immer besser ist ein Ausweisdokument bei sich zu haben.
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