Liebe Community, ich bin neu hier und wende mich an Euch, da ich langsam verzweifle und nicht mehr weiter weiss. Vielleicht könnt Ihr mir ein wenig Hilfestellung geben, wie und wo ich was erreichen kann. Hier ein kurzer Abriss meiner Situation:
- Ich, 40 Jahre männlich, im März 2009 mit Brasilianerin in D geheiratet
- meine Frau musste am 01.04. bereits zurück nach BRA, da sie Papiere des alleinigen Sorgerechts für ihren Sohn benötigt
- Deutschprüfung hier in München gemacht, jedoch nicht geschafft, da sie nur eine Woche Zeit hatte
- lebt in BRA "in the middle of nowhere", also keine großen Städte in der Nähe wo ein Konsulat oder Goethe-Institut ist
- Papiere drüben sind auf dem Weg erstellt zu werden
- Konsulat hatte ausdrücklich gesagt, dass für Einreise mit Visum (Ehegattennachzug) keine Deutschprüfung erforderlich sei
- Ausländerbehörde hier akzeptiert dies nicht und nimmt Kontakt mit Generalkonsulat auf
- Konsulat revidiert nun und verlangt Deutschprüfung
- Auf Anfrage ist die nächstmögliche Prüfung erst im Dezember 2009 möglich und sie müsste nach Rio de Janeiro
Soweit der bisherige Ablauf, täglich erreichen mich Schreiben der Ausländerbehörde, Mails des Konsulats oder der Deutschkurslehrerin
Nun meine Fragen:
- gibt es wirklich keine ander Möglichkeit als bis Dezember zu warten bevor ich meine Frau zurückholen kann?
- kann sie nicht als normale Touristin wieder einreisen und die Umwandlung hier beantragen ?
- wie sieht der Staat eigentlich die Tatsache, dass finanziell auch irgendwann ein Limit erreicht wird, sprich, hiesige Lebenskosten und die Finanzierung des Aufenthaltes drüben für meine Frau und ihren Sohn
- letztes Schreiben der hiesigen Ausländerbehörde beinhaltet folgende Passage, die ich nicht richtig interpretieren kann: "Sobald Ihre Ehefrau sich wieder im Bundesgebiet befindet und ein Aufenthaltsrecht geltend machen will, wird sie von unserer Behörde im Rahmen der Einreise zur Familienzusammenführung zum Integrationskurs verpflichtet. Diesen muss Ihre Ehefrau so lange besuchen bis sie nachweislich das Sprachzertifikat
A1 (einfache Deutschkenntnisse) nachweisen kann. Diese Sprachnachweise werden normal von dem Generalkonsulat geprüft. Warum diese jedoch davon absehen ist uns nicht bekannt. " Heisst das nun, dass sie auch ohne
A1 einreisen kann und dieses dann hier machen kann ???
- ich danke Euch für Hilfestellungen, werde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen, da ich nicht einsehe bis Dezember abzuwarten um die Frau wieder zu sehen, die ich aus Liebe geheiratet habe. "Leider" habe ich mich nicht vor dem JA-Wort um Gesetze und Paragraphen gekümmert, jedoch sehe ich mich tatsächlich in meinem Grundrecht auf freie Entscheidungen und Entfaltung eingeschränkt. Ist dies eigentlich wirklich alles so legal was da seitens der Gesetzgeber gemacht wird ??
Ist vielleicht etwas viel an Infos, gebe auch gerne weitere Details bekannt. Danke vorerst für Eure Hilfe