Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug aus den Philippinen (Gelesen: 2.657 mal)
Themen Beschreibung: beibringen von Unterlagen
pokerbobo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug aus den Philippinen
06.06.2009 um 13:58:19
 
Hallo liebe Forengemeinde,
bislang habe ich hier nur gelesen was mir SEHR geholfen hat.
Ein super mega lob das ganze Team und Mitglieder.

Nun zu meinem Fall.
ich bin deutscher Staatsbürger, hier geb. , wohnhaft in D.
Seit dem 1. März glücklich verheiratet. Die Heirrat fand auf den Phils. statt. Alle benötigten Dokumente mit Visumantrag bei der DBM vor 3 Wochen abgegeben.
Gestern erhielt ich Post von meiner zuständigen Ausländerbehörde.

Zum Antrag auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug Ihre Ehefrau ......  
Um diesen Antrag weiter zu bearbeiten können, bitte ich noch um Vorlage folgender Unterlagen:
- Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate
- Mietvertrag, Wohnbescheinigung oder Grundbuchauszug.

So weit ich das verstehen wird mein Fall doch nur nach §28 AufenthG behandelt.
Kann es sein, dass ich auch hier in das Standardprogramm reingerutsch bin oder wird es mit § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen verknüpft.

Was könnte passieren wenn ich den sogenannten Katzenbuckel mache Traurig

Vielen Dank im vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Purtzel
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus den Philippinen
Antwort #1 - 06.06.2009 um 14:07:03
 
pokerbobo schrieb am 06.06.2009 um 13:58:19:
Hallo liebe Forengemeinde,
bislang habe ich hier nur gelesen was mir SEHR geholfen hat.
Ein super mega lob das ganze Team und Mitglieder.

Nun zu meinem Fall.
ich bin deutscher Staatsbürger, hier geb. , wohnhaft in D.
Seit dem 1. März glücklich verheiratet. Die Heirrat fand auf den Phils. statt. Alle benötigten Dokumente mit Visumantrag bei der DBM vor 3 Wochen abgegeben.
Gestern erhielt ich Post von meiner zuständigen Ausländerbehörde.

Zum Antrag auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug Ihre Ehefrau ......  
Um diesen Antrag weiter zu bearbeiten können, bitte ich noch um Vorlage folgender Unterlagen:
- Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate
- Mietvertrag, Wohnbescheinigung oder Grundbuchauszug.

So weit ich das verstehen wird mein Fall doch nur nach §28 AufenthG behandelt.
Kann es sein, dass ich auch hier in das Standardprogramm reingerutsch bin oder wird es mit § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen verknüpft.

Was könnte passieren wenn ich den sogenannten Katzenbuckel mache Traurig

Vielen Dank im vorraus


Hallo.Ich habe auch so ein Schreiben von meiner AB bekommen.Mein Mann ist Nigerianer.Keiner kann Dich zwingen die Sachen vorzulegen,dann wird eben "nach Aktenlage"oder so ähnlich,entschieden.Steht auch so drin in dem Schreiben.Ich bezweifle,dass Du am längeren Hebel sitzt,wenn Du meinst,unkooperativ sein zu müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pokerbobo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus den Philippinen
Antwort #2 - 06.06.2009 um 14:16:04
 
@ Purtzel,

mich interresieren die § wonach der Vorgang bearbeitet wird.

Ich dachte immer Beamte haben eine Neutralitätspflicht weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus den Philippinen
Antwort #3 - 06.06.2009 um 14:34:46
 
pokerbobo schrieb am 06.06.2009 um 14:16:04:
mich interresieren die § wonach der Vorgang bearbeitet wird.


Wenn es um die Erteilung der AE für Deine Frau geht, ist tatsächlich § 28 AufenthG einschlägig.

Abgeleitet hiervon, gilt auch für das Visaverfahren des ausländischen Ehegatten, dass es regelmäßig nicht auf den Nachweis gesicherten Lebensunterhalts ankommt und das ausreichender Wohnraum gar nicht nachzuweisen ist.

Notwendig ist aber, im Visaverfahren zu prüfen, ob denn tatsächlich die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Führung der Ehe (in familiärer Gemeinschaft) gegeben sind - insoweit ist die Forderung nach einem gemeldeten Hauptwohnsitz legitim. Das Verlangen der Vorlage des Mietvertrages bzw. einer Wohnbescheinigung mag "zur Absicherung" dienen, dass Angaben zum Wohnsitz nicht nur "pro forma" gemacht werden, sondern ein solcher wirklich existiert und auch als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Ob dies nun zu weit geht oder nicht - hmm - ich würde das entspannt sehen - immerhin ist die ABH an Deinem Hauptwohnsitz am Visaverfahren zu beteiligen und keine andere. - Streit darum lohnt sich IMHO eh nicht - das zieht die Dinge in die Länge, führt im Zweifel nur zu Verhärtungen - also, was solls. - Problematisch und ungesetzlich würde es freilich, wenn etwa die Zustimmung zur Visaerteilung von der Wohnungsgröße o.ä. abhängig gemacht würde. - Das würde in Eurem Falle eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen.

Das mit der Forderung nach Vorlage von Lohnbescheinigungen wird häufig so praktiziert - kann aber normalerweise nur den Grund haben, daraus "ablesen" zu können, für welchen Zeitraum Deiner Frau erstmalig in Deutschland die AE erteilt wird.

In diesem und in dem oben erläuterten Kontext verweise ich hier auch noch einmal auf eine interessante Passage in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zu § 28 AufenthG:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung in der Regel auf drei Jahre zu befristen. Hiervon
abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn begründete Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass die Eheschließung nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung
des ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so genannte Scheinehe). Derartige Anhaltspunkte
liegen in der Regel vor, wenn der ausländische Ehegatte vor der Eheschließung ausreisepflichtig war und auch nach der Eheschließung keine gemeinsame Wohnung besteht,
in der die Eheleute auch tatsächlich zusammenleben und nicht nur gemeinsam gemeldet
sind. Soweit eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nicht vorliegt oder Obdachlosigkeit
droht, ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für ein Jahr zu erteilen.


Ich denke, dies erklärt das Vorgehen der ABH zumindest.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.06.2009 um 14:55:29 von schweitzer » 
Grund: Tippfehler korrigiert 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
pokerbobo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus den Philippinen
Antwort #4 - 08.06.2009 um 17:34:34
 
@ schweitzer, vielen Dank für die sachliche Auskunft.

Heute morgen war ich bei meiner zuständigen Behörde.

Wie ich nun mal bin, habe ich die o.g. Unterlagen mitgenommen.
das Gespräch wurde von mir freundlich und offen begonnen und so
wurde es natürlich auch erwiedert.
Es wurde dann nach den Unterlagen gefragt und begonnen habe ich mit meinem Mietvertrag. Eine kleine Nachfrage meinerseits, dass dieser im §28 nicht erwähnt wird wurde beantwortet mit da steht ja auch nicht alles drin. Ärgerlich
Dann habe ich mein Jahresabschluss vom Finanzamt vorgelegt.
Beides wurde natürlich kopiert.
Die Dame sagte mir, dass Sie in dieser Woche den Bescheid online der DBM zukommen lässt.
Auf meiner Nachfrage über das Ergebnis des Bescheides sagte Sie:
Da eine Urkundenprüfung stattgefunden habe und die DBM ja die Vollzähligkeit der Unterlagen sowieso nachgesehen hat steht dem also nichts im Wege. Meine Ehefrau bekommt dann Nachricht von der Botschaft.
Dann kam ich noch wieder auf das Thema Geldmittel zu sprechen.
Daraufhin sagte Sie mir das Sie bei deutschen davon absehen.
WARUM VERLANGT IHR DAS DANN?? (dachte ich mir)
Darauf folgte: Persöhnlich würde Sie es nicht gut finden wenn Harz IV und Co. Empfänger noch mehr bedürftige ins Land reinholen.
Da war ich baff Lippen versiegelt Lippen versiegelt  Also kein Kommentar von mir.

Wie gesagt ich habe das Spiel mitgespielt war nett und freundlich.
Ziel erreicht aber auch ein wenig geschockt über die Behördenwillkür
mit deren persöhnlicher Einstellung die meiner Meinung nach da nicht hingehört.

Da ich hier im Vorfeld viele nützliche Infos bekam wollte ich meinen kleinen Erfahrungsbericht euch heute mitteilen.

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus den Philippinen
Antwort #5 - 09.06.2009 um 22:53:58
 
pokerbobo schrieb am 08.06.2009 um 17:34:34:
Persöhnlich würde Sie es nicht gut finden wenn Harz IV und Co. Empfänger noch mehr bedürftige ins Land reinholen.
Da war ich baff Lippen versiegelt Lippen versiegelt  Also kein Kommentar von mir.


Warum soll die dame keine persönliche Meinung haben? entscheidend ist doch, dass sie sich an die Regeln (sprich das Gesetz) hält.

Ich kann aber nach meinen Beobachtungen die Sorge dieser ABH-Dame nicht  teilen. In den wenigen Kombinationen (er Hartz IV, sie Filipina) die ich kenne, geht das meist so, dass sich die Dame sehr schnell  - meist über philippinische Kontakte - eine Stelle sucht. Denn meist muss ja noch die philippinische Familie unterstützt werden, und das geht nicht mit reinem Hartz IV.  


hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema