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Wiedereinreise nach Deutschland (Gelesen: 2.572 mal)
Themen Beschreibung: Passgültigkeit
sera
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise nach Deutschland
18.05.2009 um 06:26:01
 
Hallo alle zusammen,

hoffe jemand kann mir in meiner ( selbstverschuldeten) situation weiterhelfen.

Es geht um meine Rückkehr nach Deutschland im Juni.

Zur Info vorab,

Bin kroatischer Staatsbürger, jedoch in Deutschland geboren und aufgewachsen, somit Besitzer einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung. Zu meiner Situation, bin seit einem Jahr schon in Brasilien (Und ja ich weiss, darf nich länger wie 6 Monate pro Jahr aus Deutschlad raus.... ist aber alles mit der ABH geklärt und hab ne Erlaubniss länger "draussen" zu bleiben; was aber jetzt eigentlich auch nicht wirklich mein Problem ist. Mein Problem besteht darin, dass ich dummerweise meinen kroatischen Pass, der noch bis zum 30.06.09 gültig ist, vergessen habe zu erneuern, gerne aber am 20.06.09 wieder nach Hause fliegen möchte, also nach Deutschland (da Studium beendet etc.). Hab jetzt aber über nen bekannten erfahren das mein Pass noch mindestens 6 monate gültig sein muss um wieder nach Hause einreisen zu dürfen. Ist das wirklich der Fall? Ich reise über Portugal wieder ein; können die mir die Einreise verweigern, da mein Pass keine 6 Monate mehr gültig ist? Weiss jemand genaueres darüber?

Bedanke mich schonmal.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 18.05.2009 um 09:55:29
 
Wenn Du Dich legal in Brasilien aufhälst, dürfte es doch keine Schwierigkeit sein, Deinen Pass beim dortigen kroatischen Konsulat verlängern bzw. erneuern zu lassen.

Zusammen mit dem alten (verlängerten) und ggf. dem neuen Pass dürfte es bei einer Wiedereinreise in den Schengenraum keine Probleme geben.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Daddy
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.05.2009 um 10:01:51
 
Hi...

Eine Passgültigkeit von mind. 6 Monaten kenne ich nur, wenn ein Kroate visumsfrei bis zu 3 Monate nach Deutschland reist.
Allerdings lautet da die Regelung, dass der Pass bei der Wiederausreise aus Deutschland noch 3 Monate gültig sein muss... können also 6 Monate sein, müssen aber nicht... siehe auch hier

In deinem Fall, unbefristete AE (jetzt NE) + Bescheinigung der ABH ist eine Rückkehr nach Deutschland problemlos möglich.

Auf deine Frage, wie die portugiesischen Behörden das bewerten, wirst du hier keine verlässlichen Auskünfte bekommen können...
Mutmaßen könnte man, dass diese aufgrund der AE keine Probleme bereiten, aber eine Mutmaßung mag dir vielleicht zu wenig Sicherheit bieten.

Um 100%ige Sicherheit zu haben, könntest du eine portugiesische Auslandsvertretung kontaktieren oder deinen Pass bei der kroatischen Auslandsvertretung in Brasilien verlängern lassen, sofern sie sich zuständig fühlen.

Daddy
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sera
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.05.2009 um 13:33:28
 
Danke für eure Antworten.

Ja, bin legal hier, alles rechtens. Das Problem ist die Trägheit der Kroaten. Es dauert ja schon fast 2 Monate wenn ich meinen Pass in Deutschland im kroatischen Konsulat verlängern lass (die schicken den ganzen Papierkram nach Kroatien, wo dann der neue Pass ausgestellt wird etc.), und bis das alles vom von hier aus ankommt, vergeht ne Ewigkeit. Im Prinzip könnte ich das ja schon machen, dumm nur, meine ABH Bescheinigung gilt nur bis Ende Juli.

Deshalb wollte ich wissen ob es irgendwo offiziell dazu was gibt, sprich , schwarz auf weiss, aus dem Gesetzesbuch raus, zum Ausdrucken, um bei den Portugiesen nicht dumm da zu stehen. Beziehungsweise ob es irgendwas (und wo?)dazu im EU-Recht gibt f6ur meine Situation.

Mein zweiter Gedanke war mir vielleicht irgendwas im deutschen Konsulat mitgeben zu lassen (ne Art Brief wo erklärt wird dass ich ohne Probleme nach Deutschland kann, falss die sowas anbieten)

Nochmals Danke
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Thai_Tom
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Beiträge: 16

Chiang Mai, Thailand
Chiang Mai
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.05.2009 um 13:43:45
 
Hallo,

Du hast doch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, sowie die Genehmigung der Auslaenderbehoerde. So lange Dein Pass nicht abgelaufen ist, sollte es kein Problem geben!
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