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Zertifikat A1 für Niederlassungserlaubnis? (Gelesen: 7.911 mal)
Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 17.05.2009 um 22:39:36
 
Was geht denn jetzt hier ab? Eure Streitigkeiten tragt bitte wo anders aus, o.k.?

Was soll denn jetzt plötzlich das B1?? Ich glaube so langsam ich bin hier im falschen Film! Und es handelt sich auch um keinen Tippfehler, da es sich um ein Merkblatt der ABH handelt, dass wohl jeder bekommt!

Ich glaube, wir maschieren da einfach hin. Alleine kann er nicht gehen, da man als Ehepaar gemeinsam auszuschlagen hat. Schönen Dank für die Hilfe!

Grüsse,
Sheila
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.05.2009 um 22:46:02
 
Liebe Sheila_Khan,

am besten machst Du es wie meine Ehefrau und lässt Dir eine Teilnahmebescheinigung vom Kursträger des Integrationskurses geben und Dein Mann spricht bei der ABH vor. Die reine Bescheinigung ist völlig ausreichend. Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass es damit klappen wird.

P.S. Meine Frau hat den sprachlichen Teil auch nicht bestanden, was aber absolut nicht nötig war.
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Tippi
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Antwort #17 - 17.05.2009 um 23:11:04
 
Tippi schrieb am 17.05.2009 um 22:34:36:
Änderung:
Für jedes weitere Post hier ziehe ich euch 50 Beiträge ab



Ihr hattet also beide Zeit und Gelegenheit, meine Änderung
zu lesen.
Auf eine PN hin hätte ich das Crosspost auch gelöscht - aber
es kam ja nix.

Da ihr ja offensichtlich ein bissl beratungsresistent seid und
euch die 50 Abzug ned schocken - vielleicht ist das hier heil-
samer

... arfe

... steini007



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Tippi
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Antwort #18 - 17.05.2009 um 23:14:14
 
Sheila_Khan schrieb am 17.05.2009 um 22:39:36:
Schönen Dank für die Hilfe!


Ich close deinen Fred damit das hier nicht weiter ausufert.

Bitte schreibe wieder, wenn es etwas Neues gibt. Eröffne
einfach einen neuen Thread.

Ich wünsche dir alles Gute.

Viele Grüssis

Tippi

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« Zuletzt geändert: 04.07.2009 um 12:55:20 von N/V »  

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