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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Hallo liebe Leidesgenossen,
Ich habe heute eine recht komplexe Frage im Bereich europäisches Ausländerrecht im Zusammenspiel mit dem deutschen Ausländerrecht.
Ich bin Ukrainer, 25 J.a. Habe jedoch etwa 14 Jahre in Spanien mit meiner Familie (Eltern und Brüder) gelebt. Wir besitzen alle die spanische "permiso de residencia permanente", was der deutschen Niederlassungserlaubnis entspricht.
Vor etwa einem Jahr musste ich nach Deutschland umziehen. Aus beruflichen Gründen (hatte ein gutes Angebot) und aus privaten Gründen (ich habe hier jemanden kennengelernt, mit wem ich in der Zukunft eine Familie gründen möchte).
Es hat sich ergeben, dass ich den Daueraufenthaltstitel EG von Spanien nicht bekommen kann, weil Spanien immer noch die Richtlinie 109/2003/EG nicht umgesetzt hat. Mit diesem Titel wäre es leichter gewesen und vor allem hätte ich meine Daueraufenthaltsrechte aus Spanien "vererbt". Ich musste einen normalen Aufenthaltstitel für Arbeitzweck hier in Deutschland beantragen, den ich auch entsprechend ständig erneuern muss. Viel Ärger, aber zumindest hat man eine Lösung...
Jetzt entsteht jedoch ein neues Problem. Aus persönlichen Gründen muss meine Mutter und mein kleiner Bruder (10) zu mir aus Spanien ziehen. Sie beide haben die spanische Niederlassungserlaubnis. Wohnraum, Krankenversicherung und Mittel sind absolut kein Problem.
Dennoch braucht der deutsche Gesetzgeber einen Zweck: z.B. Studium, Arbeit, Familienzusammenführung (wobei Mütter oder Brüder nicht als Familie gelten???). Mein Bruder ist noch zu klein für Studium und meine Mutter ist seit vielen Jahren eine Hausfrau. Wir haben also keinen Zweck. Mit der Daueraufenthalts-EG-Karte, kann ein Umzug in ein anderes EU-Staat auch wegen sonstigen Gründen stattfinden, solange die Voraussetzungen (Wohnraum, Mittel, ...) erfüllt sind.
Die deutsche Ausländerbehörde will unseren Daueraufenthaltsstatus in Europa nicht anerkennen, aus dem simplen Grund: "... da bei der spanischen Bezeichnung des Titels 'permiso de residencia permanente' der Zusatz 'CE' (EG) fehlt..." Spanien stellt jedoch entsprechende Titel noch gar nicht her (obwohl 2006 die Deadline für die Umsetzung war)
Anfragen im spanischen Konsulat und Innenministerium (für eine schriftliche Anerkennung unserer spanischen Niederlassungserlaubnisse als ein entsprechender EG-Titel) bleiben bislang ohne Antwort.
Bei der Erläuterung unseres Falls bei dem Wegweiserdienst der Europäischen Kommission hat man uns allerdings bestätigt, dass unsere Rechte sich aus dem Sachverhalt ergeben und nicht aus der Tatsache, ob Spanien es geschafft hat die Richtlinie umzusetzen oder nicht. Unsere Rechtslage ist dieselbe, wie bei anderen Daueraufenthaltberechtigten in der EU, die den Titel explizit besitzen. Dennoch, besteht die Ausländerbehörde auf den Titel "CE".
Was soll ich tun? Ich verfasse gerade einen Brief an die Bundesbeauftragte für Ausländerangelegenheiten sowie an den europäischen Bürgerbeauftragten. Ich würde sogar bis zur Ersten Instanz des Europäischen Gerichtshofes gehen. Allerdings sind es Lösungen (oder Lösungsansätze), die unter Umständen Jahre brauchen könnten. Und die Zeit habe ich nicht.
Welchen Rat können Sie mir geben?
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