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Schwiegermutter soll zu Besuch kommen (Gelesen: 3.647 mal)
Themen Beschreibung: medizinischer Untersuchung angeordnet durch die Botschaft inManila
tgr
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11.05.2009 um 17:24:19
 
Hallo zusammen,
wir haben zur Zeit ein Problem mit der deutschen Botschaft in Manila. Wir haben meine Schwiegermutter (alter 68 Jahre, Phillipina) eingeladen. Wir haben uns gedacht das wäre soweit kein Problem, da sie bereits früher einmal nach Deutschland zu Besuch gekommen ist und pünktlich vor Ablauf ihres Visums wieder zurückgeflogen ist. Die Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung etc. alles wurde gemacht, auf die Phillipinen geschickt, dort wurden ebenfalls alle nötigen Papiere besorgt und ein Termin bei der Botschaft fand statt. Dort bedeutete man uns alle Unterlagen wären OK, lediglich die Fotos wären nicht biometrisch und müssten neu gemacht werden. Kurze Zeit später soll meine Schwiegermutter eine vollständige medizinische Untersuchung durchführen lassen. Auch das Krankenhaus wurde durch die Botschaft vorgeschrieben und ihr wurde ein verschlossener Brief der Botschaft mitgegeben der das Krankenhaus entsprechend instruiert.
Damit nahm das Unglück seinen Lauf. Das war vor ca. drei Wochen. Meine Schwiegermutter ist seit dem bereits 5 mal nach Manila in das Krankenhaus gereist, jedes mal eine Tagesreise von ca. 5 Stunden hin und 5 Stunden zurück. Jedes mal meinte der Arzt er müsse noch weitere Tests machen, eine Diagnose oder ein Verdacht auf irgendeine Krankheit wurde uns nicht mitgeteilt. Dieses sie vertraulich und dürfe nur der Botschaft mitgeteilt werden meinte der Arzt (lachhaft) . Das ganze hat bereits ca. 350 Euro gekostet.
Ich bin ziemlich ratlos. Was kann ich wirklich effektiv machen. Mir scheint wir sind dem Arzt/Krankenhaus ausgeliefert und können uns dumm und dämlich zahlen. Der neuste Witz ist jetzt das die neusten Test zur Auswertung jetzt ca. 6 Wochen brauchen sollen. Dann wären die letzen Tests aber nicht mehr gültig. Wohlgemerkt wir haben nicht die Wahl des Krankenhauses. Was soll das alles? Was für eine Untersuchung will die Botschaft eigentlich und zu welchem Zweck? Welche Möglichkeit habe ich aus Deutschland aus dagegen vorzugehen?

Mit der Bitte um Hilfe und Dank im Voraus
Thorsten
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Antwort #1 - 11.05.2009 um 20:25:47
 
Ärztliche Untersuchungen, ganz besonders in diesem Umfang sind nicht üblich,
weder bei Schengen noch nationalen Visum.

Wegen Auskunft die dürfte nur Antragsteller oder ein bevollmächtigter Dritter erhalten, Du müßtest also zunächst erstmal eine Vollmacht der Schwiegermutter haben und vorlegen.

Allgemein gefragt, gab es beim letzten Deutschlandaufenthalt irgendwelche medizischen Vorfälle oder Arztbesuche? Evtl. noch offene Rechnungen von früher?
Evtl. in Deutschland den Aufenthalt wegen Krankheit verlängert oder Rückreise verzögert angetreten, sorry, es muss doch Indizien oder Hintergründe in der Vergangenheit geben.
Üblich oder normal ist dies nicht, eher äußerst selten und in diesem Umfang, ja die absolute Ausnahme.
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tgr
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Antwort #2 - 11.05.2009 um 21:15:16
 
Einbeck schrieb am 11.05.2009 um 20:25:47:
Wegen Auskunft die dürfte nur Antragsteller oder ein bevollmächtigter Dritter erhalten, Du müßtest also zunächst erstmal eine Vollmacht der Schwiegermutter haben und vorlegen.

Sorry da habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Der Schwiegermutter selbst, also der Patientin wurde diese Auskunft verweigert. Begründung VERTRAULICH.
Einbeck schrieb am 11.05.2009 um 20:25:47:
Allgemein gefragt, gab es beim letzten Deutschlandaufenthalt irgendwelche medizischen Vorfälle oder Arztbesuche? Evtl. noch offene Rechnungen von früher?
Evtl. in Deutschland den Aufenthalt wegen Krankheit verlängert oder Rückreise verzögert angetreten, sorry, es muss doch Indizien oder Hintergründe in der Vergangenheit geben.

Es gab in Deutschland keinerlei derartige Vorfälle.
Die Neuste Entwicklung  ist das der Arzt heute die bereits durchgeführten Tests als negativ diagnostiziert hat. Heute wurde dann noch ein "Spucketest auf Tuberkulose" gemacht dessen Auswertung 4-6 Wochen dauern soll. Ein Tuberkulose Erkrankung ist vor ca. 15 Jahren vorhanden gewesen. Sie ist jedoch therapiert und ausgeheilt. Der letzte Besuch in Deutschland ist  vor 10 Jahren gewesen. Damals hat das niemand interessiert.
Ich bin wirklich ratlos.


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Antwort #3 - 11.05.2009 um 22:03:27
 
Jetzt mal frei aus der Hüfte ohne Nähere Kenntnisse  zu Tuberkulose und genauer Kenntnis der Ausländerrecthlichen Regelungen in diesem Zusammenhang geschossen:

Bin kein Arzt, auch fehlt mir bei diesen Sachverhalt einiges an wissen und Erfahrung aber hier wäre § 5 Abs 1 Nr. 3 AufenthG, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Grund für dieses Handeln.
Wahrscheinlich will man prüfen ob eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit vorliegt,
hier kommt das Infektionsschutzgesetz
evtl.
§§ 6,7 Infektionsschutzgesetz, § 2 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz und der
§ 55 Abs. 2 Nr 5 Aufenthv in Spiel

weiß aber nicht so genau Bescheid zu Tuberkulose, deren Heilung und Übertragung etc. bin kein Arzt und suche jetzt nicht im Internat, auch das Infektionsschutzgesetz ist mir nicht näher bekannt,
lese 5.1.3.16 ff der vorläufigen Anwendungshindweise zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes, kannst Du mit etwas Glück im Internet finden..
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Antwort #4 - 11.05.2009 um 22:25:55
 
Aha da könnte der Hase im Pfeffer liegen. Ich habe mal eben Wikipedia konsultiert. Offenbar ist man nach einer Infektion lebenslang gefährdet. Ich werde heute Nacht mal versuchen jemanden von der Botschaft zu erreichen. Mal sehen ob ich Auskunft bekommen kann.
Es hätte uns sehr geholfen wenn man einfach der Antragsstellerin gesagt hätte worum es geht. Mehr Information = weniger Aufregung.  
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Antwort #5 - 12.05.2009 um 13:50:09
 
Also heute Nacht (7 Stunden Zeitverschiebung) bei der Botschaft jemanden zu erreichen hat trotz 45 Minuten ununterbrochenen Wählens aller 6 angegebenen Rufnummern leider nicht geklappt. Ich werde es also per Fax und Mail versuchen.

Mir ist in der Zwischenzeit aufgefallen das das Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung bereits der 15 Juni ist. Damit wird es ein wenig knapp wenn die Tests wirklich 6 Wochen dauern sollten. Kann das zum Problem werden?

Mal ganz davon abgesehen das wir noch kurzfristig einen Flug buchen müssen und unsere Urlaubspläne im Eimer sind, sollte es wirklich noch länger dauern.
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Antwort #6 - 21.05.2009 um 15:31:03
 
Letzte Woche wurde das Visum für meine Schwiegermutter ohne Begründung abgelehnt.
ICH KANN DAS KAUM FASSEN!
Alle Untersuchungsergebnisse waren wie zu erwarten negativ. Meine Schwiegermutter erfreut sich zu meiner Freude bester Gesundheit. Das letzte noch ausstehende Ergebnis dieser Zwangsuntersuchungen wurde also für die Entscheidung nicht mal abgewartet.
Da die 90 jährige Schwiegermutter meines Bekannten ohne jegliche Gesundheitsüberprüfung einreisen konnte und sowohl sie als auch ihre  49 Jahre alte Tochter sofort ohne Umschweife ein Visum bekommen haben, kann ich  mich des Eindruckes nicht erwehren das hier mehr der Zufall als objektive Kriterien eine Rolle spielen.

Nun zu meiner Fragen.
Was muss ich tun um von der Botschaft die Gründe für die Ablehnung zu erfahren?
Habe ich die Möglichkeit Einspruch o.ä. zu erheben?
Und wenn ja bedarf es da besonderer Formalien um erfolgreich zu sein?
Nach welchen Kriterien wird über einen Einspruch entschieden?
Kann das Ergebnis eines erfolgreichen Einspruchs die nachträgliche Erteilung des Visums sein, oder muss man wieder einen komplett neuen Antrag stellen.
Welche Fristen gibt es zu beachten?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, da ich mich naturgemäß mit dieser Thematik nicht auskenne und ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zum Anwalt gehen möchte.

Danke deshalb schon mal im Voraus.


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Antwort #7 - 21.05.2009 um 15:39:03
 
tgr schrieb am 21.05.2009 um 15:31:03:
Was muss ich tun um von der Botschaft die Gründe für die Ablehnung zu erfahren?


Stichwort Remonstration. Stöbere mal, wurde oft behandelt.
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Antwort #8 - 21.05.2009 um 16:47:52
 
Wow erst mal danke für die schnelle Antwort. Leider war mir das Fachwort vorher nicht bekannt. Ich habe mir daraufhin die FAQ und alle Beiträge die ich über die Suche gefunden habe angeschaut. Das hat schon mal eine Menge Fragen beantwortet.

Es bleiben bei mir noch die folgenden Fragen offen, bei denen Ihr mir vielleicht auch weiter helfen könnt.

Kann eine Vollmacht die mir die Antragstellerin erteilt in englischer Sprache sein (ist soweit ich informiert bin auch Amtssprachen auf den Phillipinen)? Das wäre auch die Sprache die alle Beteiligten beherrschen.

Muss die Vollmacht irgendwelchen formalen Kriterien genügen?
Oder reicht einer formlose Vollmacht?

Wie kann ich argumentieren wenn ich die Gründe für die Ablehnung nicht kenne? Ich kann nichts widerlegen was mir nicht bekannt ist.
Nur auf Vermutungen aufzubauen kann auch bedeuten föllig in die falsche Richtung zu laufen.

Gibt es die Möglichkeit die Gründe der Ablehnung vor dem Einreichen einer Remonstration zu erfahren?

Nach welchen Kriterien wird über einen Einspruch entschieden?

Ich habe oft gelesen das die Remonstration über einen Anwalt durchgeführt wurde. Ist das empfehlenswert? Hat der Anwalt mehr Möglichkeiten (Akteneinsicht??). Kann das auch ein deutscher Anwalt sein, oder muss dieser in Manila zugelassen sein?

Und noch einmal Dank im Voraus für Eure Mühe
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