Hallo!
Wenn es hier nicht reinpasst - bitte verschieben.
Muss bei der Beantragung einer Freizügigkeitsbescheinigung als Selbsttändiger auch eine Krankenversicherung nachgewiesen werden?
Und was ist, wenn Frau und Kind eines selbstständigen Bulgaren diese Beantragen? Müssen sie eine
KV nachweisen?
Die Familie ist in BG versichert, hat auch diese EU-KVkarte, mit der man normal im Ausland zum Arzt geht. Reicht das am Anfang?
Ein Versicherungsmakler hat mir eine
KV für den ausländischen Gast empfohlen, für 365 Tage.
Ist so etwas anerkannt für Menschen, die sich hier niederlassen und selbstständig arbeiten?
Der Makler meinte, es spiele leine Rolle, mit scheint das aber merkwürdig.
Es geht nicht um mich, sondern um Verwandte von mir
Sie sind noch nicht eingereist, ich versuche alles zu klären, damit es keine böse Fallen vor Ort gibt.
Liebe Grüße!
Aliana