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Arbeit mit Aufenthaltskarte (Gelesen: 2.018 mal)
Rumäne1965
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: rumänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit mit Aufenthaltskarte
03.05.2009 um 19:25:22
 
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Ich bin Rumäne und schon seit 30 Jahren in Deutschland als niedergelassener Arzt tätig. Ich habe kürzlich eine Brasillianerin geheiratet. Meine Frau hat jetzt kürzlich von der Ausländerbehörde die Aufenthaltskarte erhalten.

Meine Frage: Kann ich meine Frau bei mir einstellen? Oder braucht sie dafür noch eine Arbeitserlaubnis (so die Ausländerbehörde). Das Arbeitsamt sagt aber, sie braucht keine.

Bis etwas ratlos...

Danke für Hilfe!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit mit Aufenthaltskarte
Antwort #1 - 04.05.2009 um 08:25:23
 
Guten Morgen,

Du selbst genießt, obwohl NEU-EU-Bürger, bereits uneingeschränkte Freizügigkeit, auch den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt betreffend. - Dies gilt dann auch so für Deine Frau aus einem Nicht-EU-Land.

Unter Vorlage der Freizügigkeitsbescheinigung könnte sie bei der Arbeitsagentur eine Arbeitsberechtigung-EU (nicht nur die Arbeitserlaubnis-EU) beantragen und erhalten. - Damit kann sie sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt frei bewegen.

Im Zweifel haltet Euch an die Arbeitsverwaltung.


=schweitzer=
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