gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:Wenn wir aber uns entscheiden, dass es den NAmen des Vaters bekommen sollte, gibt es für mich irgenwelche Nachteile?
Nein, gosi, zumindest aufenthalts- bzw. ausländerrechtlich nicht. Und somit bleiben auch alle daraus folgenden Rechte bzw. Ansprüche für Dich und das Kind unberührt. -
Stress könnte einzig und allein in dem von Buscher erwähnten Sinne entstehen, wenn irgendwann die Frage stünde, die einmal gewählte Namenserteilung rückgängig machen zu wollen.
Ansonsten würde ich Dir gern ein wenig mehr Mut, Zuversicht und Selbstvertrauen einhauchen wollen.
gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:Ich habe von vielen Fällen gehört, dass eine Frau benachteiligt war, weil sie polnische Staatsangehörigkeit hatte und der Vater Deutscher war
Warum sollte das so sein? (Ich stelle die Frage "aus Erfahrung", meine Frau ist auch Neu-EUle und hatte zunächst auch "nur" die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes.) Dein Kind wird mit seiner Geburt auch ein deutsches sein, Du hast die Personensorge, Du bist EU-Bürgerin, daraus leiten sich für Dich sehr umfangreiche Rechte ab, nur ganz wenige (staatsbürgerliche) blieben Dir (bis auf Weiteres) noch verschlossen.
Und noch einmal:
Hab keine Scheu irgendwo Anträge zu stellen so lange Du nicht sicher bist, ob Du damit Dir, dem Kind , Eurer Familie, Unterstützung zuteil kommen lassen kannst. - Manchmal ist es für einen Laien nicht auf den ersten Blick eindeutig, ob ein Anspruch bestehen könnte oder nicht. - Du bist, wenn Du so einen Antrag stellst, kein Bittsteller - Du nimmst damit einfach ein Recht wahr, welches Dir zusteht.
gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:Ich hoffe, dass es keinen dort stört, dass ich einen großen Bauch habe.
Wenns wirklich so jemanden geben sollte und Dein Freund den nicht verhaut, dann erbitte ich Meldung!!!
Hey, und nun schau bitte ein bisschen optimistischer in die Welt - das ist wichtig, dann bekommt Dein Baby nämlich ein ganz freundliches Gesicht.
Alles Gute Dir -
=schweitzer=