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Schwanger in Deutschland (Gelesen: 5.326 mal)
gosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.05.2009 um 11:01:32
 
Hallo,
ich habe letzte Woche erfahren, dass ich schwanger bin. Ich komme ursprünglich aus Polen, bin am Ende meines Studiums hier in Deutschland (schreibe gerade meine Abschlussarbeit-Ende geplant für Sommer).
Mein Freund kommt aus Deutschland und freut sich auf das Baby.
Ich habe den Daueraufernthaltstitel in BRD.
Ic wollte Euch fragen, wie es bei mir weiter läuft-finanziell. Ich habe mein leben und mein Studium bis jetzt immer selbst finanziert durch Minijobs oder Arbeit in Ferien. Jetzt habe ich eine große Unsicherheit.
Ich werde bestimmt keine Arbeit finden, da ich schwanger bin. Also wie soll ich mein Leben weiter finanzieren? Ich weiß, dass es man finanzielle Unterstützung bei Diakoni oder Caritas beantragen kann. DAs ist aber einmalig. Und nach dem Geburt bekomme ich Mutterschaftsgeld? Und was ist mir der Zeit zwischen der Abgabe meiner Abschlussarbeit und dem Geburt?
Mein Freund wird mich natürlich unterstützen, aber wir sind noch nicht verheiratet und möchte auch nicht das Geld immer von ihm bekommen. Es muss doch Hilfe für Schangere geben?

Und noch eine Frage. Da wir nicht verheiratet sind, stellt sich die Frage welchen Namen das Kind tragen sollte. Was wäre aus rechtlicher Sicht für mich und das Kind am besten? Wir wollen vor dem  Geburt des Kindes nicht heireten, sonder danach. Soll das Kind den Namen des Vaters automatisch annehmen, damit alles später einfacher ist? Ich bin mir ganz sicher, dass mein Freund uns nicht verlässt, aber ich habe schon so viele Geschichten über Polinen gehört, den das Kind weggenommen wurde...Ich habe mich mit diesem Thema nie so richtig auseinandergesetzt und bin unsicher.
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen!
Danke!
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schweitzer
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Antwort #1 - 04.05.2009 um 11:16:03
 
Hallo gosi,

habe Dein Post hierher verschoben, da Du keine ausländerrechtliche Frage gestellt hast.

Auf alle Fragen kann ich hier nicht eingehen, nur soviel:

Wenn Du als EU-Bürgerin bereits daueraufenthaltsberechtigt bist, wie Du schreibst, hast Du im Zweifel Anspruch auf alle Familienleistungen - natürlich muss der tatsächliche Bedarf konkret abgeprüft werden. -

Wenn gar nichts geht oder das Einkommen tatsächlich nicht reicht, wäre auch zu überlegen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen - selbst wenn Du, weil Du dem Grunde nach Bafög bekommen könntest, keine Leistungen dieser Art erhalten solltest, wären doch Leistungen für Dein Kind (das mit der Geburt bei zweifelsfrei feststehender deutscher Vaterschaft ein deutsches würde) denkbar.

Ich empfehle Dir, so, wie Du es schon angehen wolltest, Beratung durch eine gute Familienberatungsstelle der Caritas, Diakonie oder eines anderen Wohlfahrtsverbandes.

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Sphynx
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Antwort #2 - 04.05.2009 um 11:18:32
 
Hallo Gosi,

die erste Anlaufstelle in D für Frauen in deiner Situation ist immer die Pro Familia. Die kümmern sich dann eigentlich sofort um alles für dich, und nennen dir auch alle Hilfe, die Schwangeren zur Verfügung stehen.

Was die Geschichte mit dem Nachnamen betrifft, solltest du dir nur überlegen, was dir (euch wichtiger ist). Willst du bei der Heirat auch den Namen deines Freundes annehmen (das musst du ja heutzutage nicht mehr!) empfiehlt es sich, den Namen in die Geburtsurkunde auch so eintragen zu lassen, damit ihr nachher alle gleich heisst. Viele Paare entscheiden sich aber auch für den Namen der Frau (oft auch einfach nur, weil er schöner klingt  Zwinkernd )

Dein Freund muss sowieso eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt machen (das geht sogar schon vor der Geburt), und du kannst (bis zur Heirat) dann immer noch entscheiden, ob du ihm auch das gemeinsame Sorgerecht geben möchtest, wenn du dich so sicherer fühlst...

Du hast also viele Optionen! Nur Mut und Alles Gute!
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gosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.05.2009 um 11:31:09
 
mein Freund und ich hatten bereits die Gespräche über Heiraten usw. und ich würde gerne seinen Namen annehmen (mein polnischer Nachname ist für die Deutschen nicht aussprechbar  Zwinkernd )
Ich bin aber genen Heiraten nur weil man ein Kind erwartet. Es sollte dann kommen, wenn wir beide es wollen. Wir lieben und und bleiben zusammen. Aber jetzt geht es auch um das Kind- wir müssen das beste für das Baby tun!

Die finanzielle Unsicherheit macht mich wirklich fertig- jetzt ist auf einmal nicht alles von mir abhängig und ich muss die finanzielle Unterstützung erbitten  weinend

ich werde veruchen ein Praktikum zu machen- das geht über ein halbes Jahr und ich hoffe, dass dort keinem mein Babybauch stören. wird. Ich hatte nie Anspruch eif Bafög, ich hatte nie Geld vom Staat bekommen. Deshalb ist es mir sehr fremd nach Geld zu fragen...
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Antwort #4 - 04.05.2009 um 11:44:10
 
gosi schrieb am 04.05.2009 um 11:31:09:
Ich hatte nie Anspruch eif Bafög,  


Darauf käme es im Zweifel nicht an, ich schrieb davon, dass Du "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög haben könntest. Das heißt nicht, dass Du wirklich welches bekommst, schließt aber ALG II-Leistungen dennoch aus. Ist eine komplizierte Materie...

gosi schrieb am 04.05.2009 um 11:31:09:
Deshalb ist es mir sehr fremd nach Geld zu fragen...  


Das mag sein, aber Du musst Dir deswegen nicht unnötig einen Kopf machen oder Dich vielleicht gar schämen. - Du hast doch hinlänglich bewiesen, dass Du gewillt bist, Deine Geschicke und Deine Absicherung selbst in die Hand zu nehmen, und ich bin, so wie Du hier schreibst, auch überzeugt davon, dass Du alles daran setzten wirst, dass das grundsätzlich immer so sein wird.

Trotzdem kann es Engpässe geben, für die es im Zweifel Leistungen gibt, die man auch in Anspruch nehmen kann, wenn ein solcher besteht. - Darin liegt nichts Verwerfliches. Hey, gosi, Dein Baby brauch Deine ganze Kraft und ein ruhige Mutti, deshalb, lass, auch und gerade insoweit, nicht mehr Stress an Dich ran als unbedingt nötig.

Der Tipp von Sphynx ist übrigens ein guter.

Alles Gute und vie Glück!

=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 04.05.2009 um 12:01:37 von schweitzer » 
Grund: Tippfehler korrigiert 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.05.2009 um 11:44:24
 
gosi schrieb am 04.05.2009 um 11:01:32:
Mein Freund wird mich natürlich unterstützen, aber wir sind noch nicht verheiratet und möchte auch nicht das Geld immer von ihm bekommen. Es muss doch Hilfe für Schangere geben?

Auch wenn du das Geld von deinem Freund nicht - dauerhaft - möchtest, ist er nun einmal für dich - auch während der Schwangerschaft wenn du nicht mehr arbeiten kannst - und das Baby unterhaltspflichtig.

Und das grundsätzlich ohne wenn und aber. So können bezahlte Leistungen nach SGB II oder SGB XII von ihm wieder zurück gefordert werden.

Wenn ihr beide - und dann ihr drei - zusammen wohnt, kann es durchaus sein, dass dir aufgrund seines Einkommens keine Sozialleistungen zustehen.

Auch stellt sich die Frage, wie du anschließend krankenversichert bist, wenn du nicht mehr Studentin bist und auch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast.
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gosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #6 - 04.05.2009 um 12:54:07
 
schweitzer schrieb am 04.05.2009 um 11:44:10:
Hey, gosi, Dein Baby brauch Deine ganze Kraft und ein ruhige Mutti, deshalb, lass, auch und gerade insoweit, nicht mehr Stress an Dich ran als unbedingt nötig.

vielen Dank schweizer! Deine Worte haben mich echt berührt!
Ich will nur das Beste für das Baby, deshalb diese Fragen. In POlen ist alles so selbstverständlich, da ganz viele aus meiner Familie selbst Kinder haben und man hat die enge Familie gleich da, wenn man einen Rat braucht. Hier habe ich meinen Freund und seine Familie, aber es ist trotzdem was anderes.


zu meiner Versicherung: ich bin jetzt bei der TK versichert. Ich habe mich noch nicht beraten lassen, was sich ändert, wenn ich am Ende des Studiums schwanger werde. Ich habe das alles anderes ein bisschen geplant...
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.05.2009 um 09:34:45
 
steini007 schrieb am 04.05.2009 um 11:44:24:
Auch stellt sich die Frage, wie du anschließend krankenversichert bist, wenn du nicht mehr Studentin bist und auch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast. 



Wenn Du während Deines Studiums in der GKV (z. B. TK) warst, ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich, zum sogenannten "Hausfrauentarif" (Mindestbeitrag 125,16 Euro, plus Pflegeversicherung). Damit ist dann Dein Kind auch gleich mitversichert.

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Buscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #8 - 05.05.2009 um 14:14:12
 
Zum Thema Namen des Kindes

Das Kind erwirbt die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit. Daher sind beide Rechte bei der Frage des Nachnamens zu bedenken.

Das deutsche REcht bestimmt, dass das Kind kraft Gesetzes den Namen der Mutter bekommt, wenn sie nicht verheiratet ist. Sie kann dem Kind mit dessen Zustimmung des Namen des Vaters erteilen.

Beide Eltern können die gemeinsame Sorge im Jugendamt bestimmen und danach im Standesamt den Namen eines Elternteils dem Kind erteilen.

Das polnische Recht gibt vor, dass beide Eltern gemeinsam einen der zur Verfügung stehenden Namen dem Kind erteilen sollen.

Es ist also zum Ausgangszeitpunkt egal, welches Recht zugrunde gelegt wird. Nur wenn es sich um ein Mädchen handeln sollte, kennt das polnische Recht die weibliche Abwandlung mit einem End-"A".

Ich rate aber, zu bedenken, dass nicht jede noch so innige Liebe ewig hält. Ich habe viele Fälle erlebt, in denen der Rückschritt aus einer gewollten Namenserteilung zu langen und zermürbenden Prozessen geführt hat.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 05.05.2009 um 21:10:27
 
Klar ist das du auch als Studentin aus der EU ab Geburt Kinder- und Elterngeld bekommst, außerdem das ALG II (Sozialgeld) fürs Kind.

Fürs BAföG ist vermutlich die Förderungshöchstdauer und/oder die Altersgrenze überschritten? Ansonsten gilt: Als Unionsbürgerin mit Daueraufenthaltsrecht bekommst du seit 1.1.2008 auch BaföG, § 8 I BAföG (ebenso übrigens auch ohne das Daueraufenthaltsrecht als Mutter eines dt. Kindes).

Ansosten: ALG II als Darlehen wg Härtefall Abschlussprüfung + Schwangerhschaft/Kind beantragen, oder besser:

Exmatrikulieren wenn das Recht deiner Hochschule das auch schon bereits während der noch laufenden Abschlussprüfungen zulässt (geht z.B. in Berlin nach § 30 BerlHG) und dann ALG II und Schwangerschaftbedarf als Zuschuss beantragen.

Aufenthaltsrechtlich entstehen dir mit Sicherheit (Daueraufenthaltsrecht / dt. Kind) keinerlei Nachteile dadurch!

gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.05.2009 um 01:18:51
 
@ gc

Wenn die TS mit dem Freund zusammen lebt, bekommt sie nicht automatisch ALG II Leistungen, sofern dieser leistungsfähig ist.

Und bei zwei getrennten Wohnungen können Rückforderungsansprüche seitens der zu zahlenden Behörde  geltend gemacht werden.

Bevor aber ALG II Leistungen bezahlt werden, muss die TS Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt beantragen, sofern der Kindsvater keinen Kindsunterhalt bezahlt.
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gosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.05.2009 um 12:02:41
 
hallo,
danke für alle Antworten.
Laut meiner Abrechnung wird das Baby Ende Dezember geboren.  Und mein Studium ist im Sommer zu Ende ( so habe ich es geplant- ich schreibe jetzt meine Magisterarbeit.) Der späteste Abgabetermin meiner Abschlussarbeit ist aber im März 2010- ich wollte es aber nicht unnötig die ganze Zeit ausnutzen, die ich eigentlich nicht brauche. Deshalb mache ich mir Sorgen. Wenn ich im Juli meine Abschlussarbeit abgebe, muss ich mich sofort exmatrikulieren. Und dann bin ich keine STudentin mehr. Das ist genau das Problem. Ich werde veruchen noch ein Praktikum zu machen, damit ich wenigstens nicht sinnlos zu Hause sitze, sondern für meine berufliche Zukunft mache und noch ein bisschen Geld dazu verdienen kann. Ich hoffe, dass es keinen dort stört, dass ich einen großen Bauch habe.

Ich wohne mit meinem Freund zusammen und ich glaube, dass sein Gehalt zu hoch ist, dass ich irgendwelche Leistungen vom Staat bekommen kann. Er hat gar kein Problem damit für uns alle zu sorgen...Aber für mich ist es ein Problem, weil ich immer für mein Leben finanzielle Mittel hatte, die ich selbst verdient habe. Deshalb fühle ich mich so unsebständig und abhängig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nicht mal eigenes Geld für Brot haben sollte...

Buscher: danke für die Info. Genau bei diesem Thema kommen die Fragen. Ich weiß, dass nicht jede Liebe ewig dauert. Deshalb möchte ich sicher sein, dass mein Kind nicht leiden wird, weil ich eine dumme Entscheidung getroffen habe. Ich habe von vielen Fällen gehört, dass eine Frau benachteiligt war, weil sie polnische Staatsangehörigkeit hatte und der Vater Deutscher war...Ich will nur das Beste für das Kind. Da das Kind doppelte Staatsangehörigkeit haben wird ist schon gut. Wenn wir aber uns entscheiden, dass es den NAmen des Vaters bekommen sollte, gibt es für mich irgenwelche Nachteile?

Noch Mal vielen Dank!
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schweitzer
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Antwort #12 - 06.05.2009 um 12:20:14
 
gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:
Wenn wir aber uns entscheiden, dass es den NAmen des Vaters bekommen sollte, gibt es für mich irgenwelche Nachteile?


Nein, gosi, zumindest aufenthalts- bzw. ausländerrechtlich nicht. Und somit bleiben auch alle daraus folgenden Rechte bzw. Ansprüche für Dich und das Kind unberührt.  -

Stress könnte einzig und allein in dem von Buscher erwähnten Sinne entstehen, wenn irgendwann die Frage stünde, die einmal gewählte Namenserteilung rückgängig machen zu wollen.

Ansonsten würde ich Dir gern ein wenig mehr Mut, Zuversicht und Selbstvertrauen einhauchen wollen.

gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:
Ich habe von vielen Fällen gehört, dass eine Frau benachteiligt war, weil sie polnische Staatsangehörigkeit hatte und der Vater Deutscher war


Warum sollte das so sein? (Ich stelle die Frage "aus Erfahrung", meine Frau ist auch Neu-EUle und hatte zunächst auch "nur" die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes.) Dein Kind wird mit seiner Geburt auch ein deutsches sein, Du hast die Personensorge, Du bist EU-Bürgerin, daraus leiten sich für Dich sehr umfangreiche Rechte ab, nur ganz wenige (staatsbürgerliche) blieben Dir (bis auf Weiteres) noch verschlossen.

Und noch einmal:

Hab keine Scheu irgendwo Anträge zu stellen so lange Du nicht sicher bist, ob Du damit Dir, dem Kind , Eurer Familie, Unterstützung zuteil kommen lassen kannst. - Manchmal ist es für einen Laien nicht auf den ersten Blick eindeutig, ob ein Anspruch bestehen könnte oder nicht. - Du bist, wenn Du so einen Antrag stellst, kein Bittsteller - Du nimmst damit einfach ein Recht wahr, welches Dir zusteht.

gosi schrieb am 06.05.2009 um 12:02:41:
Ich hoffe, dass es keinen dort stört, dass ich einen großen Bauch habe.


Wenns wirklich so jemanden geben sollte und Dein Freund den nicht verhaut, dann erbitte ich Meldung!!!  Zwinkernd

Hey, und nun schau bitte ein bisschen optimistischer in die Welt - das ist wichtig, dann bekommt Dein Baby nämlich ein ganz freundliches Gesicht.  Zwinkernd

Alles Gute Dir -

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 06.05.2009 um 13:06:25
 
Sieh es auch mal so: ab Dezember wirst du für mindestens ein Jahr einen Vollzeitjob antreten, ach was sage ich, du wirst 24 Stunden am Tag ran müssen, und zwar als Amme, Kinderpflegerin, Krankenschwester, Kinderpsychologin, Erzieherin, Haushaltshilfe, Köchin, Nachtwächterin etc., etc. und das alles wird selbstverständlich "bezahlt", und zwar von deinem Partner in Form von Unterhalt und/oder dem Staat in Form von zB. Erziehungsgeld - wenn auch indirekt und wenn auch lange nicht so gut wie ein Topmanager der freien Wirtschaft.

Du bist nicht abhängig. Du kannst durchaus direkt nach der Geburt wieder arbeiten gehen, sofern du eine Betreuung findest, aber du solltest dir gut überlegen, wie du deine Prioritäten verteilst...

Ich wünsche dir alles Gute!
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Antwort #14 - 06.05.2009 um 14:32:30
 
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