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Vorbestraft und BZR (Gelesen: 1.388 mal)
Schnullebacke
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorbestraft und BZR
23.04.2009 um 19:01:16
 
Hallo,

ich hab gleich 2 Fragen, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.  hä?

Mein Mann ist in Deutschland geboren, 1998 aus der Jugendhaft in die Türkei abgeschoben worden. Die abschiebende ABH hat inzwischen die Einreisesperre rückwirkend befristet und er darf nun wieder einreisen.  Smiley Wer beantragt nun die Löschung im BZR? Muss das überhaupt? Die ABH schreibt ja in ihrem Ordnungsbescheid, dass mit diesem Schreiben die Grenze passiert werden kann.

2. Frage: Im Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für die FZF gibt es das Feld "Vorbestraft wann, wo", was uns etwas ratlos beim Ausfüllen macht. In anderen Feldern wird bereits nach der Straftat und dem Haftzeitraum gefragt, was antwortet man da also?
Vorbestraft - ja
wo - Deutschland
wann - ??? (Zeitpunkt Urteil? Haft? Häh???)

Mit der Staatsanwaltschaft wird gerade über die Reststrafe verhandelt, laut telefonischer Auskunft wird es wohl auf Verjährung rauslaufen. Ist man dann nicht mehr vorbestraft? Ihr seht, wir haben gar keinen Plan und sind völlige Laien auf dem Gebiet.  hä?

Würde mich sehr über Antwort freuen.

Liebe Grüße und Danke
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Zak
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Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 23.04.2009 um 20:44:45
 
Hi

nicht verwechseln BZR und AZR
Der Strafregisterauszug (BZR) ist Sache der Staatsanwaltschaft,
damit hat die ABH nichts zu tun. Eine Befristungsentscheidung
hat auch keine Auswirkungen auf die Eintragungen dort.

Für die Einreise wichtig ist, dass die Sperre im AZR gelöscht wird.
Das macht die ABH, die die Sperre veranlasst hat. Ist die befristende
ABH eine andere als die abschiebende, wird das unter den ABH
geregelt. Damit habt Ihr nichts zu tun.

Der Rest ist Sache der Strafvollstreckungsbehörden.

wann - ??? (Zeitpunkt Urteil? Haft? Häh???)
Müsste das Datum sein, wann das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Steht oben rechts auf der Abschrift des Urteils
ende
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Schnullebacke
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.04.2009 um 10:10:32
 
1000 Dank, damit hast Du uns schon mal sehr geholfen.   Smiley
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