Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich (Gelesen: 7.353 mal)
Katy68
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10

Meißen, Sachsen, Germany
Meißen
Sachsen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
22.04.2009 um 00:55:46
 
Hallo, ich bin seit langer Zeit stille Mitleserin hier in diesem tollen Forum und habe mir hier schon viele nützliche Tipps und Hilfen holen können. Allerdings hab ich heute auch einmal ein Anliegen, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich bin seit fast 1 1/2 Jahren mit einem Algerier verheiratet (Hochzeit in Algerien). Nach vielen Kämpfen und Verzögerungen sollte mein Mann am Sonntag endlich, endlich sein Visum erhalten. Wir hatten eigentlich immer vor, in Frankreich zu leben. Aber auch durch Bekannte bin ich sehr verunsichert worden und wir waren nun der Annahme, mit der AE für mind. 1 Jahr kann mein Mann zwar in D aber nirgendwo sonst leben und arbeiten...was ja so stimmt. Aber nun habe ich hier einen etwas ähnlich gelagerten Fall entdeckt und gelesen, dass er doch nach Erhalt der AE ein Visum für Frankreich beantragen kann. Ist das so richtig? Wo muss er das beantragen (vermute franz. Botschaft in D)?. Wie sicher ist es, dass er dieses Visum auch bekommt? Würde dann auch der Integrationskurs hinfällig sein, da wir ja hier in D gar nicht leben wollen? Was passiert nach dem 1. Jahr, wo normalerweise die AE verlängert werden müsste?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!
Katy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #1 - 22.04.2009 um 09:37:18
 
Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
sollte mein Mann am Sonntag endlich, endlich sein Visum erhalten. 


Welches Visum bekommt er? Ein deutsches Visum zur FZF?

Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
mit der AE für mind. 1 Jahr kann mein Mann zwar in D aber nirgendwo sonst leben und arbeiten...was ja so stimmt. 


Das stimmt, aber die deutsche AE ist ein schengenwirksamer Titel. Das heißt, er kann ohne Visum andere Schengenländer (z.B. Frankreich) besuchen.

Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
dass er doch nach Erhalt der AE ein Visum für Frankreich beantragen kann. Ist das so richtig?


Er braucht keines, wenn er als Inhaber einer deutschen AE Frankreich besucht.
Ist gemeinsamer Wohnsitz in Frankreich beabsichtigt, kann er eine Aufenthaltskarte für Frankreich (als Ehegatte eines EU-Bürgers) beantragen.

Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
Würde dann auch der Integrationskurs hinfällig sein, da wir ja hier in D gar nicht leben wollen? 


Bei einer Abmeldung aus Deutschland, ja.

Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
Was passiert nach dem 1. Jahr, wo normalerweise die AE verlängert werden müsste?


Wenn ihr zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland wohnt, kann und wird die deutsche AE verlängert. Wenn ihr Deutschland verlässt, ist seine AE bei endgültiger Abmeldung mit der Absicht, nicht zurück zu kommen sofort ungütlig, sonst nach sechs Monaten. Aber dann hätte er eine Aufenthaltskarte in Frankreich. (Diese ist ebenfalls schengenwirksam, d.h. er kann damit Deutschland besuchen.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Katy68
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10

Meißen, Sachsen, Germany
Meißen
Sachsen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #2 - 22.04.2009 um 16:59:25
 
Hallo Mustermann,
danke für deine Antworten. Zitieren kann ich leider noch nicht, sorry bin neu hier! 
Ja er bekommt das Visum zur Familienzusammenführung. Dass er dann mit der AE Schengen Staaten besuchen kann, war mir soweit klar. Aber wir beabsichtigen ja ganz in Frankreich zu leben, das könnte er mit der AE von D natürlich nicht.
Diese Aufenthaltskarte für Frankreich....was bedeutet das? Davon hab ich noch nie gehört. Wo beantragt man die und welche "Auswirkungen" hat diese, also was könnte mein Mann damit? Leben und arbeiten in Frankreich?
Vielen Dank
Katy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #3 - 22.04.2009 um 17:20:20
 
Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 16:59:25:
Diese Aufenthaltskarte für Frankreich....was bedeutet das? Davon hab ich noch nie gehört. Wo beantragt man die und welche "Auswirkungen" hat diese, also was könnte mein Mann damit? Leben und arbeiten in Frankreich?

Ja, sicher. Wenn Ihr zusammen in Frankreich leben wollt, ist das überhaupt kein Problem. Ein gemeinsamer vorheriger Aufenthalt in Deutschland ist dafür nicht erforderlich. Er reist ein, egal mit welchem Visum, und sobald Ihr beide in Frankreich wohnt geht Ihr einfach zur préfecture. Also, nochmal, egal, was Ihr für falsche Auskünfte bekommen habt:
- Ihr müsst beide in Frankreich zusammenleben wollen und Du musst dort entweder berufstätig sein ODER anderweitig beweisen, dass Du Geld zum Leben hast
- Dann kriegt er eine französische "carte de séjour de membre de famille d'un citoyen de l'Union".
- Falls er nicht schon in Europa ist (z.B. mit deutschem oder anderem Visum oder deutscher oder anderer Aufenthaltserlaubnis), kann er ein Visum bei der französischen Botschaft zu diesem Zweck beantragen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #4 - 22.04.2009 um 17:21:26
 
Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 16:59:25:
Diese Aufenthaltskarte für Frankreich....was bedeutet das? Davon hab ich noch nie gehört. Wo beantragt man die und welche "Auswirkungen" hat diese, also was könnte mein Mann damit? Leben und arbeiten in Frankreich?


Ich weiß nicht, welche Stelle in Frankreich für den Antrag zuständig ist. Wahrscheinlich weiß es jemand, sonst könntest du die französische Botschaft in Deutschland fragen.
Änderung: Tapir hat es gewusst. Zwinkernd

Eine Aufenthaltskarte wird nach europäischem Recht für Familienangehörigen eines EU-Bürgers ausgestellt, der in einem EU-Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt.

Maßgebend ist eine Richtlinie der EU, 2004/38/EG, und die Mitgliedstaaten haben Gesetze, in denen das was dort geregelt ist für das jeweilige Land festlegt ist.

Du bist in Frankreich aufgrund deiner Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt und dein Mann ist es deshalb auch ("abgeleitete Freizügigkeit"). Somit bekommt er eine Aufenthaltskarte. Die Aufenthaltskarte ist gratis und soll innerhalb sechs Monate ausgestellt werden, eine Bescheinigung, dass dein Mann sie beantragt hat soll unverzüglich ausgestellt werden. Ja, mit der Aufenthaltskarte kann dein Mann mit dir in Frankreich leben und arbeiten.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #5 - 22.04.2009 um 19:32:00
 
Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 16:59:25:
Ja er bekommt das Visum zur Familienzusammenführung.


tapir schrieb am 22.04.2009 um 17:20:20:
Er reist ein, egal mit welchem Visum, und sobald Ihr beide in Frankreich wohnt geht Ihr einfach zur préfecture. 


Bist du dir da sicher Tapir? Grundsätzlich sehe ich ja auch wenig Probleme, aber wenn er mit einem deutschen FZF-Visum einreist, hat er ein nationales Visum für Deutschland und kein Schengenvisum.

Dann wäre es evtl. besser erst die AE in Deutschland zu beantragen und damit nach Frankreich zu reisen und dort die Aufenthaltskarte zu beantragen.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #6 - 22.04.2009 um 20:51:22
 
janetm schrieb am 22.04.2009 um 19:32:00:
Bist du dir da sicher Tapir? Grundsätzlich sehe ich ja auch wenig Probleme, aber wenn er mit einem deutschen FZF-Visum einreist, hat er ein nationales Visum für Deutschland und kein Schengenvisum.

Dann wäre es evtl. besser erst die AE in Deutschland zu beantragen und damit nach Frankreich zu reisen und dort die Aufenthaltskarte zu beantragen.


Es wäre sicher wesentlich einfacher, entweder erst nach Deutschland zu kommen und die AE zu erhalten, oder die Aufenthaltskarte (bzw. das nationale französische Visum, das dazu führt) bei der französischen Botschaft zu beantragen.

Doch aufgrund EUGH MRAX (C459/99 von 25.07.02) lautet §5 der Richtlinie:

Zitat:
Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.


Siehe auch dieses Thema.

Aber Tapirs Meinung zu deiner Frage würde mich auch interessieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #7 - 23.04.2009 um 00:06:51
 
janetm schrieb am 22.04.2009 um 19:32:00:
Bist du dir da sicher Tapir? Grundsätzlich sehe ich ja auch wenig Probleme, aber wenn er mit einem deutschen FZF-Visum einreist, hat er ein nationales Visum für Deutschland und kein Schengenvisum. 

Die Einreise eines Algeriers nach Frankreich zum Zweck des Nachzugs zu seiner in Frankreich bereits lebenden deutschen Ehefrau ist legal, ob mit oder ohne Visum (EuGH Mrax, Metock). Da hier anscheinend bereits ein deutsches FZF-Visum vorliegt, wird es auch in der Praxis keine Probleme geben.

Betritt der Mann den Schengenraum erstmalig in Frankreich, dann ist ihm dort die Einreise nach Art. 18 Satz 3 SDÜ zu gestatten.

Dasselbe gilt, wenn die Schengeneinreise in einem anderen Schengenstaat erfolgt, einschl. Deutschland, das zu betreten das Visum ohnehin berechtigt. Bei Reisen durch weitere Schengenstaaten bzw. bei der Einreise aus Deutschland nach Frankreich - ggfs. auch über Belgien, Luxemburg oder die Schweiz, finden systematische Grenzkontrollen nicht statt, die Einreisen und der Aufenthalt sind aber auch ohnehin in Begleitung bzw. beim Nachzug zu der in Frankreich freizügigkeitsberechtigten deutschen Frau erlaubt.

Die Heiratsurkunde mit Legalisation und Übersetzung sollte zur Sicherheit mitgeführt werden, damit zur Not auch ein deklaratorisches ad hoc-Einreisevisum nach 2004/38 erteilt werden kann.

Für mich ist nicht recht ersichtlich, warum Ihr die Schleife über Deutschland drehen wollt, wenn doch eigentlich ein gemeinsamer Aufenthalt in Frankreich angestrebt wird.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #8 - 23.04.2009 um 00:36:40
 
Es würde also (in der Praxis) nur dadurch funktionieren, dass der Algerier aufgrund des deutschen D-Visums fünf Tage ab Schengeneinreise hat, nach Deutschland weiterzureisen.

tapir schrieb am 23.04.2009 um 00:06:51:
Bei Reisen durch weitere Schengenstaaten bzw. bei der Einreise aus Deutschland nach Frankreich - ggfs. auch über Belgien, Luxemburg oder die Schweiz, finden systematische Grenzkontrollen nicht statt, die Einreisen und der Aufenthalt sind aber auch ohnehin in Begleitung bzw. beim Nachzug zu der in Frankreich freizügigkeitsberechtigten deutschen Frau erlaubt.


Durch die Schweiz nicht, weil 2004/38/EG in der Schweiz nicht gilt, sondern ausschließlich das Freizügigkeitsabkommen bzw. das Schengenrecht. (Deshalb führen nach dieser Richtlinie ausgestellten Aufenthaltskarten von GB und IRL in der Schweiz auch nicht zur visumfreien Einreise.) So müsste der Ehemann schon ein Schengenvisum oder einen schengenwirksamen Titel haben.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #9 - 23.04.2009 um 09:00:24
 
Mutly schrieb am 23.04.2009 um 00:36:40:
Es würde also (in der Praxis) nur dadurch funktionieren, dass der Algerier aufgrund des deutschen D-Visums fünf Tage ab Schengeneinreise hat, nach Deutschland weiterzureisen.

Nein! Lebt die deutsche Frau schon in Frankreich und zieht der Algerier zu ihr nach, dann ist sein Aufenthalt legal, egal ob mit oder ohne Visum oder Titel. Die Fünf-Tage-Regel des Art. 18 Satz 3 SDÜ ändert daran nichts, da die Rechtmäßigkeit des Frankreich-Aufenthalts sich unmittelbar aus der Unionsbürgerfreizügigkeit der Deutschen und der sie konkretisierenden Regelungen aus 2004/38 ergibt.

Mutly schrieb am 23.04.2009 um 00:36:40:
Durch die Schweiz nicht, weil 2004/38/EG in der Schweiz nicht gilt, sondern ausschließlich das Freizügigkeitsabkommen bzw. das Schengenrecht.  

Ja, stimmt. Die Durchreise durch die Schweiz wäre nur nach Art. 18 Satz 3 SDÜ gedeckt.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #10 - 23.04.2009 um 09:22:06
 
tapir schrieb am 23.04.2009 um 09:00:24:
Nein! Lebt die deutsche Frau schon in Frankreich und zieht der Algerier zu ihr nach, dann ist sein Aufenthalt legal, egal ob mit oder ohne Visum oder Titel. Die Fünf-Tage-Regel des Art. 18 Satz 3 SDÜ ändert daran nichts, da die Rechtmäßigkeit des Frankreich-Aufenthalts sich unmittelbar aus der Unionsbürgerfreizügigkeit der Deutschen und der sie konkretisierenden Regelungen aus 2004/38 ergibt.


Das schon, aber da der Ehemann sich momentan in Algerien befindet, würde das Transportunternehmen ihn nur mit einem von einem Schengenstaat ausgestellten Visum/AT nach Frankreich reisen lassen. Selbst wenn er mit seiner Ehefrau und der Heiraturkunde in Algerien dastünde, wäre eine Mitnahme durch das Transportunternehmen ohne Visum schwierig bzw. unmöglich.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #11 - 23.04.2009 um 09:36:47
 
Mutly schrieb am 23.04.2009 um 09:22:06:
aber da der Ehemann sich momentan in Algerien befindet, würde das Transportunternehmen ihn nur mit einem von einem Schengenstaat ausgestellten Visum/AT nach Frankreich reisen lassen

Ja, und einen solchen kann er ja vorlegen:
Katy68 schrieb am 22.04.2009 um 00:55:46:
Nach vielen Kämpfen und Verzögerungen sollte mein Mann am Sonntag endlich, endlich sein Visum erhalten. 

Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #12 - 23.04.2009 um 10:11:42
 
Das meinte ich oben. Zwinkernd

Mutly schrieb am 23.04.2009 um 00:36:40:
Es würde also (in der Praxis) nur dadurch funktionieren, dass der Algerier aufgrund des deutschen D-Visums fünf Tage ab Schengeneinreise hat, nach Deutschland weiterzureisen. 


Am einfachsten wäre also wahrscheinlich die von Janetm vorgeschlagene Vorgehensweise, obwohl er mit seiner Ehefrau sowieso in Frankreich freizügigkeitsberechtigt ist ubnd diese Vorgehensweise somit nicht zwingend nötig ist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #13 - 23.04.2009 um 11:57:00
 
Mutly schrieb am 23.04.2009 um 10:11:42:
Am einfachsten wäre also wahrscheinlich die von Janetm vorgeschlagene Vorgehensweise, obwohl er mit seiner Ehefrau sowieso in Frankreich freizügigkeitsberechtigt ist ubnd diese Vorgehensweise somit nicht zwingend nötig ist. 

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber für mich sieht die Sache so aus: Es gibt zwei Varianten.

Variante 1: Einreise nach Frankreich mit dem deutschen FZF-Visum, dort Wohnsitznahme bei deutscher Frau, Antrag auf Aufenthaltskarte bei der préfecture, nach einiger Zeit mit attestation/récépissé folgt die Aufenthaltskarte.

Variante 2: Einreise nach Deutschland mit dem deutschen FZF-Visum (egal, ob direkt oder über anderen Schengen-Staat), dann Wohnsitznahme bei deutscher Frau, AE-Antrag bei der ABH, AE-Erteilung, Weiterreise und Umzug nach Frankreich, dort Antrag auf Aufenthaltskarte bei der préfecture, diese schickt dann zur deutschen Botschaft zwecks "Entwertung" der deutschen AE (siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1232438498, #8), bei nochmaliger Vorsprache auf der préfecture wird dann genauso verfahren, wie wenn die Schleife über Deutschland nicht gedreht worden wäre.

Wieso jetzt Variante 2 "am einfachsten" wäre, vermag sich mir nicht recht zu erschließen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche verheiratet mit Algerier, Leben in Frankreich
Antwort #14 - 23.04.2009 um 12:23:54
 
Hi...

Ich denke, dass die rechtliche "Mischung" zwischen dem Schengen- und dem EU- Recht beim einen oder anderen für "Verwirrung" sorgt...

Rein schengenrechtlich gesehen, berechtigt das deutsche FZF- Visum (Typ D) nur zur Durchreise durch einen anderen Schengenstaat, um nach D zu gelangen.
Das mag beim anderen oder anderen u.U. den Anschein einer möglichen unerlaubten Einreise hervorrufen...

Dahingegen fordert das EU- Recht (RL/2004/38/EG) nur ein Einreisevisum, für den Aufenthalt selbst ist keines erforderlich.
Insofern kann angenommen werden, dass dass deutsche FZF- Visum für die Einreise genügt, sofern die deutsche Ehefrau mitreist oder sich bereits in Frankreich aufhält...

2 Probleme könnten, müssen aber nicht auftreten:

1. Die Fluggesellschaft bei Unsicherheit über die Reiserechte mit dem FZF- Visum bzw. wenn eine Art Profiling beim Check- In gemacht wird (kommt immer mal wieder vor).
2. Die französischen Behörden, sofern diese (ggf. zu Unrecht) von einer Einreise mit dem falschen Visum ausgehen.

Insofern ist tapirs' 2. Variante mit  Sicherheit nicht die einfachste, wohl aber die sicherste. Das soll aber nicht bedeuten, dass die erste nicht klappt.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema