Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bewertung ausländischer Studienabschlüsse (Gelesen: 5.729 mal)
jetflyer
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
19.03.2009 um 14:57:09
 
Meine Hoffnung ist, das es hier Fachleute gibt, die mir bei beim Verständnis der Bewertung eines russichen Hochschuldiploms durch ein Ministerium weiterhelfen können Zwinkernd

Nach immerhin 9 Monaten Bearbeitungsdauer (und einer Gebührenmarke über 102,-€ Ärgerlich  bekam meine Frau heute eine Bescheinigung über die formale Bewertung Ihres russischen Diploms vom Ministerium für Wissenschaft Wirtschaft und Verwaltung in S.H .

Mich interessiert jetzt, wie der Wortlaut zu verstehen ist:

"Hiermit wird bescheinigt, das dieser Abschluss im Ausland ein Regelabschluss der betreffenden Ausbildung einer Universität darstellte, wobei das Studium dem Rang nach einem deutschen Studium an einer Fachhochsule im Studiengang Sozialpädagogik entspricht. Eine Aussage zur materiellen Gleichwertigkeit kann nicht getroffen werden"

Wie ist der fettgemarkerte Halbsatz nun zu verstehen? darf meine Frau sich nun auf entsprechende Stellen bewerben oder besser gefragt: Darf Sie Ihren Beruf als Sozialpädagogin in D. nun auch ausüben?

M.W. nach handelt es sich ja um einen sog. reglementierten Beruf ähnlich wie bei Ärzten.
Z:B findet man im Internet:

Die Berufe „Sozialpädagoge/in“ und „Sozialarbeiter/in“ sind landesrechtlich geregelt, daher unterscheiden sich die Verfahren und Möglichkeiten für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist ein Anerkennungsverfahren nur für EU-Bürger/innen und Spätaussiedler/innen möglich, da diese einen Rechtsanspruch haben. In mehreren Bundesländern besteht das Problem, dass die Zuständigkeit ungeklärt ist. Die staatliche Anerkennung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in“ bzw. „Staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in“.


Was nun tun, sprach Zeus ?? Wie bekommt meine Frau in S.H. diese sog. staatliche Anerkennung? Die heute erhaltene Bescheinigung der "Ranggleicheit" kann doch wohl nicht gemeint sein?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe

Jetflyer

PS Nebenbei bemerkt, ist dieser 102€ teure "Zettel" nix weitereres als ein Ausdruck der Anabin Seite..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sternchen81
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 117

Welt, Bayern, Germany
Welt
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch - Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #1 - 19.03.2009 um 15:19:32
 
Hallo Jetflyer,

siehe www.anabin.de
www.kmk.de

Für weitere Fragen stehe ich zu deiner Verfügung, da das Thema mich auch interessiert hatte, bevor ich meine Anerkennung erhalte (jedoch von BY). in BaWü war es z.B nicht möglich.

Jedes Bundesland hat ja eine Gesetze, was diese Sache angeht.

LG Sternchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #2 - 19.03.2009 um 16:29:27
 
jetflyer schrieb am 19.03.2009 um 14:57:09:
Wie ist der fettgemarkerte Halbsatz nun zu verstehen? darf meine Frau sich nun auf entsprechende Stellen bewerben oder besser gefragt: Darf Sie Ihren Beruf als Sozialpädagogin in D. nun auch ausüben?


Das hängt schlussendlich vom jeweiligen potenziellen Arbeitgeber ab. Auch, ob sie dann auch tatsächlich als Sozialpädagogin bezahlt wird oder (zunächst) Abstriche hinnehmen muss. GGf. wird man sie auch einstellen aber z.B. berufsbegleitend  von Ihr spezielle Zusatzqualifikationen verlangen.

Vieles ist da möglich oder auch unmöglich.

Bewerben sollte sie sich auf alle Fälle, da in manchen Bereichen der sozialen Arbeit inzwischen händeringend Leute mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen  gesucht werden.

jetflyer schrieb am 19.03.2009 um 14:57:09:
In einigen Bundesländern ist ein Anerkennungsverfahren nur für EU-Bürger/innen und Spätaussiedler/innen möglich, da diese einen Rechtsanspruch haben.


Dies ist zum Beispiel auch hier in MV der Fall. Der Wert entsprechender Bescheinigungen, wie sie jetzt auch Deine Frau bekommen hat, lässt sich nicht wirklich bestimmen, eine Anerkennung stellen sie letztlich aber nicht dar.

Die neu konstituierte Integrationsministerkonferenz hat sich ja auf die Fahnen geschrieben, angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland, etwas in Richtung Anerkennung ausländischer Berufs - und akademischer Abschlüsse auf den Weg bringen zu wollen.

(OT: Das ist längst überfällig, wenn ich mir meine Beratungspraxis so anschaue. Hier hauen trotz Ärtzemangel ausländische Ärzte wieder ab, weil das Approbations- und Anerkennungsverfahren (zumuindest in MV) eine einzige Bürokratietortur ist.)

Aber bis zu greifbaren Ergebnissen werden wohl noch einige Tausend Hektoliter Wasser die deutschen Flüsse runterfließen - die Herrschaften sind bislang unglaublich langsam ... Augenrollen

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #3 - 19.03.2009 um 17:58:42
 
jetflyer schrieb am 19.03.2009 um 14:57:09:
Nach immerhin 9 Monaten Bearbeitungsdauer (und einer Gebührenmarke über 102,-€ Ärgerlichbekam meine Frau heute eine Bescheinigung über die formale Bewertung Ihres russischen Diploms vom Ministerium für Wissenschaft Wirtschaft und Verwaltung in S.H .


schweitzer schrieb am 19.03.2009 um 16:29:27:
Die neu konstituierte Integrationsministerkonferenz hat sich ja auf die Fahnen geschrieben, angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland, etwas in Richtung Anerkennung ausländischer Berufs - und akademischer Abschlüsse auf den Weg bringen zu wollen.


Herzlichen Glückwunsch, dass es "nur" 9 Monate gedauert hat, wir haben die Unterlagen meiner Frau exakt vor einem Jahr an dem gleichen Ministerium in Kiel abgegeben und bis dato noch nichts gehört, ausser das die Unterlagen angekommen sind.

Bedenklich finde ich in dem Zusammenhabng die Aussage der Arbeitsagentur, das man sie solange als ungelernt ansieht, solange die Anerkennung nicht vorliegt. Eine Vermittlung als Akademiker/in kann nur mit der Anerkennung erfolgen.

Jetzt studiert sie halt wieder, spannend ist jetzt, was wohl eher da ist, der deutsche Studienabschluss oder die Anerkennung...

Aber ich stimme auf jeden Fall Schweitzer zu, das es in dem Bereich der Annerkennung ausländischer Abschlüsse noch Verbesserungspotential gibt.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #4 - 19.03.2009 um 18:43:56
 
Danke euch für das feedback!
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wenn sich etwas Neues ergibt. Bisher habe ich halt Bauchschmerzen in der Form, das potentielle Arbeitgeber eben hauptsächlich im (halb)öffentlichen Bereich angesiedelt sind, und da wird dann bei den "interessanteren" Stellen eben eine abgeschlossene Hochschulausbildung gefordert. Als formal ungelernte "Hilfs"Sozialarbeiterin möchte ich eigentlich meine Frau nicht unterbringen. Wir werden mal Kontakt mit der FH in Kiel aufnehmen und dort mal anfragen, was/wie/warum sich so genau hinter dieser staatlichen Anerkennung verbirgt.

Als Indschenör habe ich nämlich von der Thematik eher gar keine Ahnung Smiley

Nochmal danke und Grüße aus dem Norden
Jetflyer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lacrima
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 245
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #5 - 20.03.2009 um 08:01:23
 
janetm schrieb am 19.03.2009 um 17:58:42:
Bedenklich finde ich in dem Zusammenhabng die Aussage der Arbeitsagentur, das man sie solange als ungelernt ansieht, solange die Anerkennung nicht vorliegt. Eine Vermittlung als Akademiker/in kann nur mit der Anerkennung erfolgen.


Hi.. das ist ja eine interessante Aussage von der Arbeitsagentur.. ich habe auch einen ausländischen Uni Abschluss..(allerdings im IT Bereich) ich arbeite seit 7 Jahren ununterbrochen bei unterschiedlichen bekannten deutschen Betrieben.. mein ausländischer Abschluss war nie ein Problem.. daher habe ich keine Anerkennung oder so was..
Aber wenn ich jetzt arbeitslos werden sollte, bin ich aus der Sicht der Arbeitsagentur ungelernt trotz meiner vielen Berufserfahrungsjahren bei den deutschen Betrieben in meinem Gebiet ? werde ich dann als nicht Akademiker vermittelt ?
Wenn bei den bestimmten Berufen (z.B IT, Elektrotechnik usw..)  ein Auge zugedrückt wird und bei bestimmten nicht finde ich das als Zweierlei Maß.. man hat das Gefühl, dass da wilde Willkür herrscht was die Anerkennung des ausländischen Abschlusses angeht..

Grüße,

Lacrima  
Zum Seitenanfang
  

Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #6 - 20.03.2009 um 08:16:56
 
Hallo Lacrima,
Es ist genau die Schwierigkeit , das mit 2erlei Maß gemessen wird.
Das Problem sind die sog. reglementierten Berufe.

Zitat:
Ca. 60 Berufe sind in Deutschland reglementiert. Eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses durch eine Behörde oder einen Berufsverband ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben können
.



http://www.berufliche-anerkennung.de/beruflicheanerkennung.html?phpMyAdmin=ulOw8...

Alle anderen Berufe verlangen keine formale Anerkennung, hier dient ein Studium/Ausbildung "nur" zur "Wissenvermittlung". Der Arbeitgeber entscheidet, was er von Deiner Ausbildung hält, kann Dich also z.B. erstmal einstellen und dann ggf. in der Probezeit weiterbilden oder halt schlimmstenfall "feuern". Aber zumindestens kann Mann/Frau sich auf solche Stellen bewerben. IT ist ein gutes Beispiel dafür.



Aber bei den reglementierten Berufen, so weit ich das jetzt verstehe, darf man ohne Anerkennung nicht arbeiten, höchsten Hilfstätigkeiten ausüben. Und eine Anerkennungsweg gib es nicht überall und für alle Berufe. Also "brainwaste"...

Ein frustrierter Jetflyer


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #7 - 21.03.2009 um 10:24:41
 
Hi,

also ich sehe es so, daß man das man die Bescheinigung durchaus als Anerkennung sehen kann.
Auf der Legalisation einer ausländischen Heiratsurkunde steht ja auch "Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde verbunden."
Trotzdem wird das Ding in D ohne Zweifel anerkannt.
Klingt wie ein schlechter Vergleich aber:
Das Studium entspricht dem in D (sie haben nach örtlichem Recht geheiratet, Verfahren, Stempel usw. sind ok).
Wir selbst haben das aber nicht inhaltlich geprüft (wir müssen das glauben, was das Standesamt / die Uni da geprüft haben).

Ich würde mich bei entsprechenden Stellen bewerben und schauen was passiert.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #8 - 22.03.2009 um 18:09:32
 
So, ein Schritt weiter..

http://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/sug/pdf-Dokument/Bendlin2009/STAE-Erlass_vo...

zumindestens wissen wir jetzt, wo wir weiter fragen können..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #9 - 18.06.2009 um 14:49:14
 
jetflyer schrieb am 19.03.2009 um 14:57:09:
Nach immerhin 9 Monaten Bearbeitungsdauer (und einer Gebührenmarke über 102,-€ bekam meine Frau heute eine Bescheinigung über die formale Bewertung Ihres russischen Diploms vom Ministerium für Wissenschaft Wirtschaft und Verwaltung in S.H .
...
"... Eine Aussage zur materiellen Gleichwertigkeit kann nicht getroffen werden"


Dann auch mal ein update von meiner Seite:

Antrag eingereicht am 14.05.08 und heute die Bescheinigung erhalten.

Das mit der Gleichwertigkeit ist wohl ein Standardsatz im dem Schreiben, der steht bei meiner Frau auch drinne.

Das die Prüfung, wenn man wirklich anfangen will / muss  zu arbeiten über 1 Jahr dauert ist in der Tat noch verbesserunsgwürdig.

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bewertung ausländischer Studienabschlüsse
Antwort #10 - 18.06.2009 um 15:19:35
 
Danke für die Info und (Ironie On) "Herzlichen Glückwunsch."

Falls Deine Frau weiter Interesse an der Auübung dieses Berufes hat, muß Sie bei der FH in Kiel beim Prüfungsamt vorsprechen. Dort wird man ihr weiterhelfen, einige Fächer muß sie als Gasthörer belegen (Dauer c.a 1 Jahr) und anschließend ein weiteres Jahr einen staatlichen Anerkennungslehrgang machen. Aber alles Nähere erfahrt Ihr an der FH in Kiel

Grüße
Jetflyer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema