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Gesetzänderung für unbefristete Aufenhaltgenehmigung?? (Gelesen: 4.895 mal)
Shadow
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i4a rocks!


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17.03.2009 um 14:23:32
 
Hallo,

weißt jemand, ob es jetzt eine Gesetzänderung für Beantragen einer unbefristet Aufenthaltsgenehmigung gibt?

Seit letzem Jahr arbeite ich in Deutschland mit befristetem Arbeitsvertrag in technischem Bereich. Bevor ich arbeite habe ich in Deutschland studiert und bis jetzt bin ich fast 10 Jahre in Deutschland gelebt. Neben dem Job mache ich noch meinen zweiten Studium.

Zur Zeit überlege ich, ob ich für eine unbefristet Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann. Weil bevor mein Arbeitsvertrag abläuft, muß ich um den nächsten Job kümmern. Deshalb setze ich voll unter dem Druck. Einbürgern werde ich jetzt aber noch nicht. Ich möchte erst Mal noch paar Jahre in Deutschland arbeiten und danach schaue ich weiter. Besteht es eine Möglichkeit, daß ich eine unbefristet Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann? Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein, wenn man eine unbefristet Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte?
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Mikael321
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Antwort #1 - 17.03.2009 um 15:31:54
 
Shadow schrieb am 17.03.2009 um 14:23:32:
müssen vorhanden sein, wenn man eine unbefristet Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte?
Über welche AE ( welchen § ) verfügst du denn im Moment ?

Michael
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Shadow
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Antwort #2 - 18.03.2009 um 14:44:53
 
Hallo Michael,

vielen Dank für deinen Antwort!

Es steht hier bei mir unter Anmerkungen: s. Zusatzblatt Nr. 06086695 Seite 29.

Yihong
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janetm
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Antwort #3 - 18.03.2009 um 17:15:45
 
Shadow schrieb am 18.03.2009 um 14:44:53:
Es steht hier bei mir unter Anmerkungen: s. Zusatzblatt Nr. 06086695 Seite 29.


Das hat Muleta hier schön ausführlich erklärt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1236081526/28#28

Die Frage von Mikael war aber auf die Zeile Art des Titels bezogen, also nach welchem § die AE erteilt wurde.

Aloha
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Shadow
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Antwort #4 - 19.03.2009 um 21:45:43
 
janetm schrieb am 18.03.2009 um 17:15:45:
Die Frage von Mikael war aber auf die Zeile Art des Titels bezogen, also nach welchem § die AE erteilt wurde.


Hallo Aloha,

es steht bei mir einfach so:

Art des Tiltes:Aufenthaltserlaubnis
Anmerkungen:s. Zusatzblatt Nr. 06086695, Seite 29
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Shadow
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Antwort #5 - 19.03.2009 um 22:10:15
 
also nochmal auf der Zusatzblatt Nr. 06086695 und Seite 29 bei mir nur die Tätigkeit, was ich jetzt mache und Selbstständige Tätigkeit nicht gestattet.

Vielen Dank für alle Unterstützungen!!!
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Tippi
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Antwort #6 - 19.03.2009 um 22:42:20
 
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