Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vier Jahre ohne gültige AE (Gelesen: 3.307 mal)
Kakarot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vier Jahre ohne gültige AE
10.03.2009 um 17:57:40
 
Ich weiss nicht genau, zu welchen Thema ich mein Problem zuordnen soll. Ich würde aber gerne wissen ob mir jemand behilflich sein kann und zwar:
Ich habe durch eine Bekannte diese Seite entdeckt. Habe eine sehr gute Freundin, die mit ihren Aufenthalt nicht gerecht behandelt wird meiner Meinung nach.
Sie lebt seit dem sie 4 oder 5 Jahre alt ist in Deutschland wird bereits nächsten Monat 21 Jahre alt. Sie kann sich sehr gut verständigen und kann auch so gut wie fehlerfrei Deutsch schreiben. Sie besitz aber erst seit sie 18 ist eine Duldung. Sie lebt seit dem sie in Deutschland ist bei ihren Onkel, der ihr Erziehunsberechtiger ist, weil ihre Mutter als sie noch ein Kind war starb. Da ihr Onkel der kleinere Bruder von ihrer Mutter ist fühlte er sich verpflichtet für sie die Verantwotung zu übernehmen. Sie zog mit 18 aus und bekam mit, das sie seit einem Jahr (also mit 17) unerlaubt in Deuschland lebt, sie hatte keinen Aufenthalt.
Ich frag mich was der Erziehungsberechtigter die ganzen Jahre gemacht hat. Immerhin hat er einen Deutschen Pass, seine 3 jüngeren Kinder auch, seine Frau und seine älteste Tochter besitzen zwar keinen Deutschen- aber immerhin einen Angolanischen Pass. Wie ist das möglich,hat der Onkel sich vielleicht nicht darum gekümmert? Würde mich freuen, wenn Jemand mir diese frage beantworten könnte um meiner Freundin ein Stück weiter zu helfen, denn es macht ihr ganz zu schaffen. Danke!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 10.03.2009 um 20:44:11 von Tippi » 
Grund: Betreff geändert 
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Jahr ohne gültige AE
Antwort #1 - 10.03.2009 um 20:22:46
 
Bitte hänge nicht deine Fragen an einen bestehenden Thread.

Dein Doppelpost habe ich gelöscht.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Jahr ohne gültige AE
Antwort #2 - 10.03.2009 um 20:42:50
 
Kakarot schrieb am 10.03.2009 um 17:57:40:
Ich frag mich was der Erziehungsberechtigter die ganzen Jahre gemacht hat. Immerhin hat er einen Deutschen Pass, seine 3 jüngeren Kinder auch, seine Frau und seine älteste Tochter besitzen zwar keinen Deutschen- aber immerhin einen Angolanischen Pass. Wie ist das möglich,hat der Onkel sich vielleicht nicht darum gekümmert? Würde mich freuen, wenn Jemand mir diese frage beantworten könnte um meiner Freundin ein Stück weiter zu helfen, denn es macht ihr ganz zu schaffen. Danke!


Das kann hier sicherlich niemand beantworten. Sie selbst ist jetzt fast 21 Jahre alt und kann gut Deutsch – sie sollte schnell zu einer Migrationsberatungsstelle gehen, um sich beraten zu lassen, oder auch zur Ausländerbehörde, um dort zu fragen.

Gibt es denn jetzt ein konkretes Problem? Was nützt es zu wissen, was der Onkel vor drei oder vier Jahren getan hat oder nicht getan hat?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Jahr ohne gültige AE
Antwort #3 - 10.03.2009 um 20:54:35
 
Hi,

also jetzt hat sie eine Duldung seit knapp 3 Jahren?
Dann hat sie sich ja immerhin um ihren Aufenthaltsstatus gekümmert als sie volljährig wurde.
Hat sie einen Pass oder ist da was unklar?
Was ihr Onkel da verbockt hat ist für sie jetzt ohne Bedeutung, es wurde verbockt und es ist jetzt ihr Problem. Offensichtlich hat man ihr immerhin keinen Strick aus der "illegalen" Zeit gedreht, da sie die Duldung bekommen hat. Wie es nun mit ihr weitergeht, muß sie mit der ABH klären.

Zitat:
Sie kann sich sehr gut verständigen und kann auch so gut wie fehlerfrei Deutsch schreiben.

Sorry aber nachdem sie ihre Schullaufbahn in D hinter sich hat, findest Du das erwähnenswert?

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Antwort #4 - 11.03.2009 um 13:54:03
 
Ich finde, es ist höchste Zeit hier mal zum Thema zurückzukommen. Mutmaßungen, was vermeintlich möglich sein sollte oder auch nicht, helfen doch überhaupt nicht weiter. -

Im Grunde haben wir viel zuwenig Informationen. So ist Reinhards Tipp gegenwärtig der einzig Vernünftige.

Aber vielleicht kann ja Kakarot auch noch einiges (Er-)klärendes ergänzen:

Was hatte die junge Frau, bevor sie die Duldungen bekam? - War sie z.B. in irgend einer Form im Pass eines Elternteils eingetragen? - Die sist eine wichtige Frage - denn sie ist ja als Mädchen hier zur Schule genagen etc. - dazu bedurfte es eines aufenthaltsrechtlichen Nachweises.

Weshalb hat sie nur die Duldung? (Liegt kein Pass vor? - Wenn ja, warum nicht?)

Ist versucht worden, für sie einen Antrag nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung zu stellen?

Ist geprüft worden ob ein Antrag auf Erteilung einer AE nach § 25 (5) AufenthG Sinn machen könnte?

Das sind nur einige wichtige Fragen. - Zweifellos wäre es am sinnvollsten, diese Dinge gemeinsam mit einer seriösen Migrationsberatungsstelle zu analysieren, zu klären und ggf. mögliche Anträge zu stellen. -

Wenn Du, Karakot, da nicht weiter weißt, wende Dich bitte an Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, DRK, Diakonie, Caritas) oder den Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes - die sollten insoweit Empfehlungen geben können.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Antwort #5 - 11.03.2009 um 14:29:27
 
Vorläufig dicht.

Brauche Zeit zum aufräumen. Erledigt.



@arfe  ...

Für Dein Benehmen hier und nach der gelben Karte am
18.02.2009, 1 Woche Schreibpause


@maki   ...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.03.2009 um 14:44:34 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Kakarot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung / Heirat / Baby / Ausreise zwecks Visum
Antwort #6 - 11.03.2009 um 19:36:52
 
Hallo zusammen,


ich weiss nicht genau, zu welchen Thema ich mein Problem zuordnen soll.
Ich würde aber gerne wissen ob mir jemand behilflich sein kann und zwar:
Ich habe durch eine Bekannte diese Seite entdeckt. Habe eine sehr gute Freundin, die mit ihren Aufenthalt nicht gerecht behandelt wird meiner Meinung nach.
Sie lebt seit dem sie 4 oder 5 Jahre alt ist in Deutschland wird bereits nächsten Monat 21 Jahre alt. Sie kann sich sehr gut verständigen und kann auch so gut wie fehlerfrei Deutsch schreiben. Sie besitz aber erst seit sie 18 ist eine Duldung. Sie lebt seit dem sie in Deutschland ist bei ihren Onkel, der ihr Erziehunsberechtiger ist, weil ihre Mutter als sie noch ein Kind war starb. Da ihr Onkel der kleinere Bruder von ihrer Mutter ist fühlte er sich verpflichtet für sie die Verantwotung zu übernehmen. Sie zog mit 18 aus und bekam mit, das sie seit einem Jahr (also mit 17) unerlaubt in Deuschland lebt, sie hatte keinen Aufenthalt.
Ich frag mich was der Erziehungsberechtigter die ganzen Jahre gemacht hat. Immerhin hat er einen Deutschen Pass, seine 3 jüngeren Kinder auch, seine Frau und seine älteste Tochter besitzen zwar keinen Deutschen- aber immerhin einen Angolanischen Pass. Wie ist das möglich,hat der Onkel sich vielleicht nicht darum gekümmert? Würde mich freuen, wenn Jemand mir diese frage beantworten könnte um meiner Freundin ein Stück weiter zu helfen, denn es macht ihr ganz zu schaffen. Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Antwort #7 - 11.03.2009 um 19:44:05
 
Kakarot schrieb am 11.03.2009 um 19:36:52:
ich weiss nicht genau, zu welchen Thema ich mein Problem zuordnen soll.



Aber ich ...

Das hier ist dein eigener Thread.  Zwinkernd

Ich habe dich gestern schon gebeten, deine Thema nicht an
fremde Threads anzuhängen.

Lies Antwort 2, 3 und 4. Wenn du noch Fragen hast dann stelle
sie bitte ausschließlich hier. Bitte nicht noch ein Thema auf-
machen.


Gruß

Tippi
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Kakarot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kongolesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Antwort #8 - 13.03.2009 um 18:03:49
 
Erstmal möchte ich mich entschuldigen, das ich so viele mails zugleich geschickt habe. Ich war ein bisschen irritiert und musste mich hier eingewöhnen.
Nachdem ich Eure antworten gelesenhebe, habe ich dies sofort meiner Freundin mitgeteilt. Sie ist aber zunächst erst zum Ausländeramt gegangen. Sie hat am kommenden Mittwoch einen Termin dort, soweit ich weiss hat sie auch einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt, das sehr wahrscheinlich klappen müsste. Was ihren Onkel angeht....! Sie möchte diesen Kapitel einfach nur noch abschlagen. Werde mich melden, falls es was neues geben sollte. Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Antwort #9 - 15.03.2009 um 18:23:28
 
Wenn die junge Frau gut deutsch kann, wie Du schreibst, zeig Ihr doch diese Diskussion und die Antworten. Sie kann dann vielleicht gezielter fragen, wenn sie Mittwoch mit der ABH gesprochen hat.

Grundsätzlich hatte sie seit dem 16. Geburtstag die Pflicht, sich auch selbst um eine Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Wie damit umgegangen wird, macht aber jede ABH von den genauen persönlichen Verhältnissen abhängig. Solche Fragen werden immer individuell beurteilt.

Allerdings gilt für später: Anträge auf eine unbefristete Erlaubnis (NE) oder der Antrag auf Einbürgerung setzen immer eine bestimmte Aufenthaltszeit voraus. Wenn sie Mittwoch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann es sein, dass alle Zeiten erst ab diesem Tag gerechnet werden können. Sie muss also vielleicht später einige Geduld aufbringen, um die Verbesserungen zu bekommen, die "alle anderen" viel schneller bekommen haben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema