Bleppo schrieb am 13.02.2009 um 22:00:33:Deine Lebensgefährtin muss sich lediglich am neuen Wohnsitz anmelden, das sollte ausreichend sein.
Hi,
wenn das reicht, dann fresse ich einen Besen.
Man wird und darf von ihr schon verlangen, dass sie bei der Anmeldung
glaubhaft macht, dass sie zum begünstigten Personenkreis nach § 2 Abs. 2
FreizügG/EU gehört. Zur Glaubhaftmachung werden Unterlagen erforderlich
sein.
Tom2510 schrieb am 13.02.2009 um 14:58:55:Nun stellt sich für uns die Frage, ob es erforderlich ist, dass wir den Arbeitsvertrag meiner Lebensgefährtin ins deutsche übersetzten lassen müssen, oder ob eine einfache Bescheinigung über ihre Einkünfte durch den Arbeitgeber ausreichend ist.
Da die Amtssprache "deutsch" ist, gehört eine Übersetzung dazu. Und
ich würde auch einen Nachweis darüber mitnehmen, dass sie über aus-
reichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Wenn der auch über-
setzt ist, sollte es keine Probleme geben.