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Wann gibt Standesamt sein OK an AB? (Gelesen: 1.929 mal)
Mayalua1980
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann gibt Standesamt sein OK an AB?
06.02.2009 um 07:11:15
 
Liebe Forums-Experten,

mein Verlobter hat vor drei Wochen sein Visum zum Zwecke der Eheschliessung beantragt. Daraufhin haben wir die Originalunterlagen zum Standesamt nach Deutschland geschickt.

Auf gestrige Nachfrage beim Auslaenderamt, warum in der Zwischenzeit noch kein ok fuers Visum gegeben wurde, richtete man uns aus, dass das Standesamt erst gruenes Licht geben muss, dass die Eheschliessung ohne Vorbehalte durchgefuehrt werden kann. Somit hab ich mich mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt - man sagte mir, dass sie erst auf ein OK vom OLG warten, dass dem Antrag auf Befreiung vom Ehefaehigkeitszeugnis zustimmt.

Nun mein Problem - wir befinden uns beide im Ausland und ich kann daher mich nur per Mail an die betreffenden Behoerden wenden. Uns laeuft ein wenig die Zeit ab, da unser Flug in drei Wochen startet und wir nicht wissen, wie lange es mit der Befreiung dauern wird.

Ich hatte im Forum gelesen, dass das besagte Visum drei Monate gueltig ist und im Zweifelsfall, falls noch Unterlagen zur Eheschliessung nachgereicht werden muessen, das Visum verlaengert werden kann - ist dies so korrekt?

Wenn ja, warum braucht das Standesamt erst gruenes Licht vom OLG um dann der Auslaenderbehoerde sein OK geben zu koennen?
Wenn die Moeglichkeit besteht, Unterlagen nachzureichen, waehrend der auslaendische Partner schon mit Visum in Deutschland ist, warum muss dann das Standesamt auf ein OK vom OLG warten? Gibt es dafuer eine Rechtsgrundlage? Oder wird das jeweils vom Standesamt unterschiedlich gehandhabt? Gibt es einen Plan B - bspw. dass man sich verpflichtet beim Standesamt, dass der Verlobte wieder ausreist, sollte es keine Befreiung vom Ehefaehigkeitszeugnis geben?

Wir wuerden naemlich so gerne gemeinsam nach Deutschland zurueckkehren...hoffe, ihr koennt uns helfen!

Beste Gruesse!

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Mick
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Antwort #1 - 06.02.2009 um 09:01:15
 
Hi,

in aller Regel ist es so, dass einem Eheschließungsvisum erst zugestimmt
wird, wenn die Eheschließung UNMITTELBAR bevorsteht. Dieses setzt grund-
sätzlich einen Eheschließungstermin voraus. Dieser widerrum ist erst mög-
lich, wenn die Befreiung vom OLG da ist. Wenn sich dann anschließend er-
gibt, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssen - seis drum...

In selteneren Fällen wird vom unmittelbaren Bevorstehen der Eheschließung
ausgegangen, wenn dem Standesamt alle Dokumente vorliegen, um das Be-
freiungsverfahren bim OLG anzuleiern.

Das Visum wird für 90 Tage erteilt, jedenfalls meistens. Wenn ein Termin
feststeht, der deutlich zeitnäher ist, vielleicht auch kürzer. Eine Verlängerung
ist auch denkbar, aber keineswegs gesichert. Liegt im Ermessen der ABH.
Dabei wird in der Regel berücksichtigt, woran die Verzögerungen liegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mayalua1980
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Antwort #2 - 06.02.2009 um 10:30:18
 
Hallo Mick,

danke fuer die informative Antwort.
Gibt es zu den "selteneren Faellen" auch Rechtsgrundlagen? Irgendetwas, auf das ich mich beziehen kann, damit das Standesamt schon sein OK gibt, wenn diesem alle Unterlagen vorliegen aber noch kein OK vom OLG?
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Mick
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Antwort #3 - 06.02.2009 um 11:26:46
 
Kommt auf das Bundesland an, in dem Du wohnst, aber die
überwiegende Mehrheit wartet eh das OLG ab. Wir haben hier
nicht alle Regelungen der Bundesländer vorliegen. M.E. kannste
Dir das aber auch schenken. Ich glaube nicht, dass es realistisch
ist, dass es schneller ginge.

Rechnet damit, dass der Flug in drei Wochen nicht unbedingt an-
getreten werden kann. Zu diesem Zeitpunkt ist der Visumsantrag
6 Wochen alt. Absolut im  normalen Rahmen, selbst dann, wenn
OLG und Standesamt nicht beteiligt wären.
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thorsten3
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Antwort #4 - 23.02.2009 um 21:56:23
 
Hallo,

ich habe bereits Visa + ok vom OLG gekommen. Ich habe beide Prozesse getrennt voneinander angestoßen.

Standesamt und Botschaft. Funktioniert einwandfrei und nach 2-3 Monate alles geregelt.

Problem nur beim Standesamt muss du persönlich erscheinen. Deine Verlobte kannst du vertreten lassen mit Kopie von Ihrem Ausweis und beglaubigt.

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Mayalua1980
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Antwort #5 - 25.02.2009 um 08:23:37
 
Danke für die Antworten!
Mittlerweile haben wir das OK vom OLG, wir müssen nur noch ein Papier nachreichen - das OK dauerte nur erstaunliche 4 Tage!!! Wir waren sehr überrascht.

Nun aber, da wir ein Papier  nachreichen müssen, werden wir getrennt voneinander nach Deutschland einreisen (mein Visum für Indonesien läuft aus). Auf meine Nachfrage beim Ausländeramt, mit wieviel Bearbeitungszeit wir denn noch rechnen müssen, nachdem diese das OK vom Standesamt bekommen haben, bekam ich eine Antwort, die mich etwas irritierte...vielleicht könnt ihr mir da nochmals nachhelfen:

Die Sachbearbeiterin meinte, sie könne mir nicht sagen, wie lange sie den Antrag noch bearbeiten wird - das finde ich etwas komisch, denn die Behörden müssten dies doch ca. wissen, oder?

Zudem meinte sie, sobald ich in Deutschland gelandet bin und mein Verlobter weilt noch in seinem Heimatland (weil er noch kein OK fürs Visum bekommen hat), dann solle ich in die AB vorbeikommen und
"Bringen Sie bitte Ihre Personalpapiere, einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum und, falls vorhanden, Arbeitsvertrag/Einkommensbelege mit, aus denen hervorgeht, wie der Lebensunterhalt für Sie und Ihren zukünftigen Ehemann nach der Eheschließung in Deutschland gesichert werden soll."

Ich bin irritiert - warum soll ich schon vor der Ehe nachweisen, wie wir unseren Unterhalt bestreiten werden? Zudem - ich bin dann ja noch auf Jobsuche, komme ja selber erst nach langer Auslandszeit wieder heim.
Kann das AB den Visaantrag zur Eheschliessung ablehnen, weil ich "nur" ALG2 bekomme? Deutet Sie dies an? Und muss ich rechtlich gesehen diese Nachweise vorlegen? Meine Eltern haben bereits eine Verpflichtserklärung für meinen Verlobten abgegeben. Warum also ich dies noch einmal beweisen?
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Mikael321
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Antwort #6 - 25.02.2009 um 09:50:53
 
Mayalua1980 schrieb am 25.02.2009 um 08:23:37:
Kann das AB den Visaantrag zur Eheschliessung ablehnen, weil ich "nur" ALG2 bekomme? Deutet Sie dies an?
Das könnte sein, muss aber nicht. Viele ABH ´s verlangen inzwischen ( ohne gesetzliche Grundlage !) Lohnbescheinigungen oder ähnliches. Könnte also harmlos sein . Auch die nicht Vorlage solcher Bescheinigungen, weil sie für die Entscheidung nicht relevant sind !

Andererseits gibt es seit ca. 2 Jahren eine Passus, der Regelausnahme genannt wird. Dort ist zu prüfen, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, ob die Ehe nicht in Land des Ehepartners gelebt werden kann. Das trifft meist Doppelstaatler, die jemanden aus der alten Heimat heiraten. Es kann aber auch angewendet werden, wenn du zb. schon im Land deines Ehepartners gelebt hast .

Beides ist also möglich.

Michael
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