salomon schrieb am 05.02.2009 um 01:08:18:1. Wir haben in Deutschland geheiratet. Würde ein Israelischer Rabbi uns scheiden ?
Vielleicht. Wenn er es nicht macht, macht es es ein staatliches Gericht. Allerdings dauert dieses ganze Verfahren bei gemischreligiösen Ehen bzw. wenn nur eine Partei jüdisch ist, viel länger, so dass evtl. ein Zeitvorteil gegenüber dem Verfahren in Deutschland nicht mehr gegeben ist. Zumal zunächst der hier rechtshängige Scheidungsantrag zurückgenommen werden müsste.
Im bestmöglichen, aber unwahrscheinlichen und von Euch auch nicht zu beeinflussenden Fall schätze ich, dass Ihr das Verfahren in vier Monaten durchziehen könntet (einschl. Anerkennung hier). Im worst case scenario dauert das Ganze auch Jahre.
Hier trotzdem mal der Ablauf in Kürze:
1. Einer von Euch müsste (vorübergehend) seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen (nicht notwendigerweise nach Israel).
2. Ihr erklärt zu Urkund eines deutschen Notars oder einer deutschen Auslandsvertretung, dass auf die allgemeinen Wirkungen Eurer Ehe künftig israelisches Recht Anwendung finden soll.
3. Beim israelischen Familiengericht am früheren Wohnort Deiner Frau beantragt ihr einvernehmlich die Eheaufhebung bzw. Entscheidung über den Rechtsweg (rabbinische Gerichte oder Familiengericht). Dazu braucht ihr die ganzen Dokumente, übersetzt und apostilliert. (Alternativ könnt Ihr Euch auch gleich ans Rabbinatsgericht wenden, aber lauft Gefahr, dort abgelehnt zu werden, da Du nicht Jude bist).
4. Das Familiengericht schickt dem Rabbinat das Ganze zur Stellungnahme. Das Rabbinat hat drei Monate Zeit, den Fall zu "übernehmen". Ansonsten bearbeitet ihn das Familiengericht weiter.
5. Wird das Rabbinatsgericht tätig, musst Du einen Scheidungsbrief übergeben und erhältst darüber eine Urkunde. Das sollte dann relativ zügig gehen. Wird das Familiengericht tätig, stellt sich die Frage, ob auf die Scheidung aus israelischer Sicht deutsches Recht anzuwenden ist bzw. ob die deutsche Rückverweisung auf israelisches Recht kraft Eurer Rechtswahl zu beachten ist (m.E. ja). Die Dauer dieses Verfahrens ist relativ unkalkulierbar.
6. Bei der Landesjustizverwaltung bzw. dem OLG-Präsidenten ist die Feststellung der Anerkennung der wie auch immer durchgeführten Scheidung bzw. Eheaufhebung zu beantragen (Art. 7 FamRÄndG). Dazu ist die Rechtswahlerklärung sowie die übersetzte und mit einer Apostille versehene israelische Urkunde über die Auflösung der Ehe einzureichen. Wegen einer neueren BGH-Entscheidung (wo allerdings keine Rechtswahlerklärung abgegeben worden war) ist ein Restrisiko der Nichtanerkennung gegeben. Mit dem entsprechenden Bescheid lautet Dein Familienstand in Deutschland auf geschieden und Dir ist durch das Standesamt ein
EFZ auszustellen.
Mehr Infos hier:
http://www.family-laws.co.il/english/index.htm .
Eine weitere, etwas exotische Alternative wäre eine (vorübergehende)
Wohnsitzverlegung in die Schweiz, dort gilt dann nur schweizerisches Recht. Mit einem Schweizer Anwalt können Lösungen gefunden werden, wie man eine einigermaßen zügige rechtskräftige Scheidung ohne Versorgungsausgleich bekommt. Für die Anerkennung der Entscheidung in Deutschland gilt Nr. 6 oben (aber ohne Risiko). In jedem Fall müsste auch hier vorher der Antrag vor dem deutschen Gericht zurückgenommen werden. Ganz billig würde aber auch diese Vorgehensweise nicht, und Schweizer Gerichte arbeiten im übrigen auch gern mal eher langsam.
Von daher denke ich, dass es doch besser wäre, das Verfahren hier beschleunigt zu Ende zu führen. Was dauert denn da so lange, den Versicherungsverlauf aus Israel zu beschaffen?