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LEGALISATION CHINESISCHER URKUNDEN (Gelesen: 1.503 mal)
zebraman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.01.2009 um 20:51:00
 
Hallo,
meine chinesische Freundin (zur Zeit in Japan) hat für unsere Heirat in Deutschland jetzt von der chinesischen Botschaft in Nagoya eine vom Notar beglaubigte Erklaerung/Urkunde bekommen das sie geschieden ist und eine neue Ehe eingehen kann. Das Problem diese Erklaerung muss jetzt legalisiert/übersetzt werden. Sie hat die Botschaft in Peking angerufen diese wollen dies aber nicht tun weil die Urkunde nicht von Ihnen ausgestellt wurde.
Zur Zeit habe ich die Erklärung hier in Deutschland, kann man diese eventuell im chinesischen Konsulat legalisieren/uebersetzen lassen bzw. wo geht das? VIELEN DANK !
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zebraman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.01.2009 um 09:23:31
 
...ich muss vielleicht noch was ergänzen. Sie hat in Japan geheiratet und sich in Japan scheiden lassen. Jetzt hat sie eine Japanische Scheidungsurkunde und eine vom Notar der chinesischen Botschaft ausgestellte Erklärung (nach einsicht des japanischen Scheidungsurteils, allerdings ohne Namen der Verheirateten und Datum) das sie geschieden ist und heiratsfähig. Ich denke die Landesjustizverwaltung braucht auch das ins Deutsch uebersetzte Japanische originalscheidungsurteil, oder reicht das Dokument der chinesischen Botschaft aus? Wie geht es dann normal weiter ? Scheidungsurkunde – uebersetzen (beim Notar?) – legalisieren (Generalkonsulat?)  - in Deutschland anerkennen (Landesjustizverwaltung) – Ehefähigkeitszeugnis (Standesamt) – Heiratsvisum – Heiraten Griesgrämig
Kann man fuer die Lagalisierung auch auf das chinesische Konsulat in Deutschland ? Vielen Dank fuer eure Hilfe !
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Enda
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Antwort #2 - 24.01.2009 um 10:17:56
 
Warum so kompliziert? Reicht da nicht einfach die japanische Scheidungsurkunde, ins Deutsche übersetzt und mit Apostille versehen? Infos dazu auf der Webseite der deutschen Botschaft in Tokio.

Achso, jetzt braucht sie vermutlich trotzdem noch ein Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsnachweis. Wenn sie in Japan wohnt, dann müssten sie ihr doch auch in Japan sowas ausstellen können, oder nicht? Ganz ohne Umweg über das chinesische Konsulat.

Ich glaube nicht, dass die vom chinesischen Konsulat ausgestellte Erklärung von irgendwem legalisiert werden kann. Dafür muss die Unterschrift darauf der legalisierenden Stelle bekannt sein.
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Ralf
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Antwort #3 - 24.01.2009 um 14:09:12
 
zebraman schrieb am 24.01.2009 um 09:23:31:
Sie hat in Japan geheiratet und sich in Japan scheiden lassen. Jetzt hat sie eine Japanische Scheidungsurkunde


Hi!

In Japan ausgestellte Urkunden können logischerweise
nur von japanischen und nicht von chinesischen Stellen
überbeglaubigt werden. Da Japan m.W. Mitgliedsstaat
des Apostille-Übereinkommens ist, wäre von der zu-
ständigen japanischen Behörde eine Apostille zu ertei-
len. Welche Behörde das ist, dürfte von der deutschen
Botschaft in Tokio zu erfahren sein, wenn man im www
nicht fündig wird.
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