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Noch strafe offen von 1996 ??? (Gelesen: 8.543 mal)
sigi-n
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Antwort #15 - 22.01.2009 um 19:23:50
 
Hotrunner schrieb am 22.01.2009 um 18:22:04:
frage wie ist es wenn mein freundien (deutsch) nach holland umzieht also wohnsietz in Holland dann hatt und wir heiraten und ich will nach Holland lass die mich rein oder ist diese Strafe EU weit. ??

danke für die antworten


Um in NL zu heiraten muss die Freundin erst mal mindestens 6 Monate da wohnen
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Antwort #16 - 22.01.2009 um 22:44:20
 
Ich gehe davon aus, dass es sich beim Haftbefehl um einen nationalen also auf dem Deutschen Rechtsraum beschränkten handelt. Aber zur Sicherheit lieber nochmal die Staatsanwaltschaft fragen.
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Hotrunner
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Antwort #17 - 22.01.2009 um 23:24:01
 
danke .

frage was mus ich machen wenn ich sage ich will die strafe absietzen kann ich ohne weiteres dan einreise oder wie ist es denn ,
weil ich habe schon mal ein  2006 vizum beantragt wegen mein neffen hatte benscheidungs fest, aber würde abgehlent natürlich ohne begründüng.
und mein freundin haben die bei der Auslaenderbehörde gesagt wir braeuchten nicht zu Heiraten es genuge auch wenn ich bestetige das ich die strafe absietzen will und könnte dann ohne probleme einreisen
Das hört sich nicht logisch an weil die geben mir bei der Deutsche boschaft gar keine vizum oder ist das möglich. ??

Und wenn ich absietze mus ich die 2 Jahre und 7 monate komplet absiehten .?


oder was sollte ich machen ein anwahlt jetzt nehemen oder ???
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« Zuletzt geändert: 23.01.2009 um 00:49:23 von Hotrunner »  
 
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Antwort #18 - 23.01.2009 um 15:00:50
 
Hotrunner schrieb am 22.01.2009 um 23:24:01:
wenn ich sage ich will die strafe absietzen  

Teile das der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft mit und frage sie nach dem Vorgehen. Ich nehme an, Du musst Dir ein Flugticket besorgen und der StA mitteilen, wann und wo Du ankommen möchtest. Die werden dann beim Grenzübertritt Deine Verhaftung organisieren. Das solltest Du Dir schriftlich von der StA bestätigen lassen. Dann sollte ein Visum erteilt werden können, wobei die Einzelheiten mit der Auslandsvertretung abzuklären sind.

edit: Visumerteilung dürfte nicht zwingend sein, weil § 258a für MA in deutschen Auslandsvertretungen grdsl nicht gelten dürfte.
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« Zuletzt geändert: 23.01.2009 um 15:17:26 von tapir »  

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Antwort #19 - 23.01.2009 um 15:37:17
 
danke für die hilfe.

also müste ich auch nicht Heiraten . ??

ich habe mit mein alten anwahlt gesprochen der meinte ,

ich könnte mal Gnadenweg versuchen ist so was möglich ??
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Antwort #20 - 23.01.2009 um 16:54:08
 
Hotrunner schrieb am 23.01.2009 um 15:37:17:
also müste ich auch nicht Heiraten . ??

Um in Strafhaft zu gehen: Eher nein. Wenn Du danach in Europa bleiben willst, ja. Gnadenentscheidung: Hier hättest Du bessere Chancen, wenn Du verheiratet wärst.
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Antwort #21 - 23.01.2009 um 17:04:56
 
Gnadenentscheidung : İst es besser über anwahlt oder sollte ich selber ein Begnadigunsantrag stelle ??
oder was mus ich da machen ??

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« Zuletzt geändert: 24.01.2009 um 11:33:49 von Hotrunner »  
 
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Antwort #22 - 24.01.2009 um 11:48:52
 
Wenn der Anwalt den zuständigen Sachbearbeiter gut kennt, kann es u. U. vom Vorteil sein, es über den Anwalt laufen zu lassen. Außerdem kannst Du beim Anwalt eigentlich davon ausgehen, dass der Antrag unmissverständlich formuliert ist.
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Antwort #23 - 24.01.2009 um 16:48:11
 
ich danke .

Also kurz gesagt einwenig beziehungs sache.
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Antwort #24 - 24.01.2009 um 18:14:34
 
Vinzent2m schrieb am 24.01.2009 um 11:48:52:
kann es u. U. vom Vorteil sein, es über den Anwalt laufen zu lassen

Wobei es nicht schadet, ein vom Gesuchsteller selbst geschriebenes ergänzendes Schreiben beizufügen. Insbesondere die Distanzierung von den abgeurteilten Taten wirkt dann etwas authentischer.
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