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Traditionelle Eheschliessung in Nigeria (Gelesen: 1.871 mal)
Lisa2014
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07.01.2009 um 14:45:25
 
Wenn jemand in Nigeria traditionell verheiratet sein sollte, wie wird diese "Eheschliessung" im deutsche Rechtsgebiet angesehen? Gilt man in Deutschland als verheiratet?

Ich kenne einen Fall. Ei Nigerianer kam nach Deutschland, har Herkunft und Identität korrekt angegeben. Das Bundesamt für Migration... hat vermerkt, dass dieser Mann LEDIG ist und in Klammern handschriftlich als religiös verheiratet eingetragen  worden ist. Der Rechtsanwalt hat das Amt angeschrieben. Die Antwort: Der Mann ist LEDIG. Dieser Vermerk war nur zur Erinnerung des bearbeiters. Im Sytem ist dieser Mann LEDIG!

Was soll amn damit anfangen??? Schockiert/Erstaunt
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ronny
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Antwort #1 - 07.01.2009 um 16:15:57
 
Hallo,

das deutsche Recht sagt allgemein für Eheschließungen im Ausland:

Solange die Eheschließung am Ort der Handlung formell ordnungsgemäß entsprechend der dort geltenden Rechtsordnung geschlossen wurde und dabei die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen nach den Heimatrechten der jeweils Beteiligten vorlagen, insbesondere keine Eheverbote missachtet wurden, UND die Eheschließung ordnungsgemäß nachgewiesen worden ist, dann gilt die Ehe auch im deutschen Rechtsbereich.

Nigeria kennt als Ortsform sowohl die standesamtliche als auch die traditionelle Eheschließung nach Stammesrecht .

Solange für den deutschen Rechtsbereich keine inländische Personenstandsurkunde vorliegt welche allgemeingültig das Bestehen einer Ehe dokumentiert (Bspw. ein Familienbuch oder ein inländischer Heiratseintrag), wird jede Behörde für sich selbst beurteilen müssen, ob eine Ehe besteht oder nicht.

Mir wäre es bspw völlig egal, welchen Familienstand das BAMF in seinem "System" gespeichert hätte, ich würde allerdings einem Hinweis auf das Bestehen einer traditionell geschlossenen Ehe genauso nachgehen, als wäre eine (inhaltlich noch nicht geprüfte) Heiratsurkunde präsentiert worden . Bei dieser Vorgeschichte würde ich keinesfalls von einem Ledigen ausgehen:

Lisa2014 schrieb am 07.01.2009 um 14:45:25:
Das Bundesamt für Migration... hat vermerkt, dass dieser Mann LEDIG ist und in Klammern handschriftlich als religiös verheiratet eingetragenworden ist


denn warum sollte er seine Vorehe sonst angegeben haben...?



Um welches Problem geht es bei der Frage überhaupt?

Lisa2014 schrieb am 07.01.2009 um 14:45:25:
Was soll amn damit anfangen???


Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Lisa2014
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Antwort #2 - 08.01.2009 um 09:17:49
 
Meine Freundin und ihr Verlobter wollen hier in Deutschland heiraten.
Alle Papiere wurden überprüft. Man verlangt bisher 3 (drei) Ledigkeitsbescheinigungen.
Die der Mutter (da der Vater verstornben ist). Sie lebt in den USa und das Dokument hat auch eine Apostille. Ergo, nicht verheiratet.
Eine der Marriage Registry in Ikeja. Negativer Eintrag, die Marriage Registry in Ikeja hat bescheinigt, dass keinerlei Eintragungen über eine Eheschliessung vorliegen.
Eine des Onkel duch das High Court. Ich frage sie noch einmal.
Die sogenannte "Ehefrau" ist wieder verheiratet und hat Kinder.

Ich unterstütze wo ich kann (als Freundin) Beide haben bisher knapp 1800€ für alles ausgegeben. Mit Unterstützung seiner Familie.

Daher habe ich ihr gesagt, da ich leider einen ähnlich gelagerten Fall habe, dass ich einmal nachfragen werde. Keiner konnte bisher so ganz Auskunft geben.

Die 3. ledigkeitsbescheinigung wurde noch nicht einmal überprüft (Vertrauensanwalt der Botschaft).

Ihre Story ist komplizierter als meine eigene.

Jetzt liegt die Sache beim OLG Koblenz und beide haben eine Anwalt.


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