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Noch vier Tage (ab heute gerechnet).... (Gelesen: 2.852 mal)
Themen Beschreibung: Hinweis
ronny
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28.12.2008 um 20:05:45
 
...haben wir ein bundeseinheitliches Personenstandsrecht.

Ab 01.01.2009 tritt das neue PStG in Kraft, die dazu gehörende PStV (fachlich) hats gerade noch geschafft in Kraft zu treten (ebenfalls 01.01.), die PStV (technisch) wie auch die Dienstanweisung wurden trotz zwei Jahren Vorbereitungszeit nicht fertig.

Das Schlimmste:

Das bislang einheitlich bundesweit geltende System ds PStG samt PStV sowie DA werden dem Föderalismus unterliegen, will sagen wir werden keinen einheitlichen Standard mehr haben.

Ich habe das Hessische Ausführungsgesetz und die Hessische PStV auch erst kurz vor Weihnachten erhalten, keine Ahnung wie es bei den restlichen 15 Ländern aussieht.

Alle FAQ zu diesem Thema sowie die Hinweise oben werden unter dieser Prämisse zu lesen sein...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Linda.1001
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Antwort #1 - 29.12.2008 um 00:27:01
 
Das Schlimmste? Wieso? Was wird denn zum Negativen verändert? Ich meine, Förderalismus gut und schön, aber man kanns auch übertreiben. Mir geht schon das von Bundesland zu Bundesland unterschiedl. Bildungssystem (im Spezifischen...) auf den Keks....

Was ist denn im Großen und Ganzen 'die Änderung' schlechthin?


Lg und besten Dank
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Eduard
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Antwort #2 - 29.12.2008 um 10:49:13
 
Linda.1001 schrieb am 29.12.2008 um 00:27:01:
Was ist denn im Großen und Ganzen 'die Änderung' schlechthin?


Soweit ich weiß, wird unter anderem das Familienbuch abgeschafft. Das ist insbesondere für diejenigen interessant, die eine im Ausland geschlossene Ehe in D nachbeurkunden lassen wollen. Das soll wohl weiterhin möglich sein,  der Ablauf dürfte aber anders sein ...

Eventuell (mal sehen) werden wir uns im Laufe des Jahres mit dem Thema beschäftigen. Über etwaige interessante Erfahrungen werde ich dann hier berichten  Smiley

Eduard
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tapir
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Antwort #3 - 29.12.2008 um 12:25:24
 
ronny schrieb am 28.12.2008 um 20:05:45:
Das Schlimmste:

Das bislang einheitlich bundesweit geltende System ds PStG samt PStV sowie DA werden dem Föderalismus unterliegen, will sagen wir werden keinen einheitlichen Standard mehr haben.


Aber eine neue DA als verbindliche VwV wird es doch wohl (irgendwann) geben, oder?


PS: So erfahren jetzt mal nicht die Bürger, sondern die Beamten vor Ort "am eigenen Leibe", was es heißt, einem bürokratischen Großapparat mit seiner eigenen Dynamik bzw. Statik ausgeliefert zu sein. Unter übergeordneten Gesichtspunkten vielleicht gar kein schlechter Nebeneffekt.
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Linda.1001
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Antwort #4 - 29.12.2008 um 13:57:24
 
Da ich sowieso in DE heiraten will, ist es 'im Prinzip' egal mit dem Familienbuch.

Ändert sich denn auch etwas speziell im Bezug auf die Heirat mit Flüchtlingen? Das wär für mich von Interesse.

Besten Dank
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ronny
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Antwort #5 - 29.12.2008 um 19:29:02
 
Hallo,

tapir schrieb am 29.12.2008 um 12:25:24:
Aber eine neue DA als verbindliche VwV wird es doch wohl (irgendwann) geben, oder?


nur  noch in ganz abgespeckter Form, frühestens Ende 2009 (!) wenn überhaupt.

tapir schrieb am 29.12.2008 um 12:25:24:
So erfahren jetzt mal nicht die Bürger, sondern die Beamten vor Ort "am eigenen Leibe", was es heißt, einem bürokratischen Großapparat mit seiner eigenen Dynamik bzw. Statik ausgeliefert zu sein.


Warum so bissig? Wer sich dem Standesbeamten ausgeliefert sah, hatte es falsch angefangen .....

ICH finde es eine spannende Abwechslung, und eine einmalige Gelegenheit, eigenes Rechtsempfinden zur Anwendung zu bringen.
Ich muß allerdings gestehen, dass es einiges an Mehrarbeit (insbesondere für die Aufsichtsbehörden und die Personenstandsgerichte) geben wird.

Aber für jemanden der  intensiv und gerne die Wege der Rechtsprechung zum BGH und damit auch zur Rechtssetzung beschritten hat, tut sich wieder etwas Abwechslung am Horizont auf.... Laut lachend

Linda.1001 schrieb am 29.12.2008 um 00:27:01:
Was ist denn im Großen und Ganzen 'die Änderung' schlechthin?


DAS zu verkünden fehlt mir sowohl insbesondere die Zeit als auch Lust, das sollte jeder selbst rausfinden. Empfehlenswerte Lektüre ist der vom Verlag für Standesamtswesen hierzu veröffentlichte synoptische Ratgeber von Rolf Meireis (HMdIuS) u.a....
Zitat:
Soweit ich weiß, wird unter anderem das Familienbuch abgeschafft. Das ist insbesondere für diejenigen interessant, die eine im Ausland geschlossene Ehe in D nachbeurkunden lassen wollen.


Die Nachbeurkundungsfälle (sowohl Ehe als auch Geburt im Ausland) werden zukünftig den Standesbeamten des Wohnortes gehörig belasten...

Möglichst einheitliche Anwendugspraxis sicherzustellen wird zukünftig noch mehr zu den Afgaben der Aufsicht gehören als heute...

Mir geht allerdings bei aller Freude über die Erweiterung der eigenen Entscheidungskompetenzen doch ein personenstandsrechtlicher Flickerlteppich gegen den Strich.

Alleine die recht unterschiedlichen Gebührenregelungen werden für einigen Gesprächsstoff sorgen.

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Antwort #6 - 29.12.2008 um 22:56:37
 
ronny schrieb am 29.12.2008 um 19:29:02:
Alleine die recht unterschiedlichen Gebührenregelungen werden für einigen Gesprächsstoff sorgen. 



Wirds dann wohl so eine Art Heiratstourismus geben? Durchgedreht

Ein Satz als grööööößte Konsequenz der Reform hätte mir gereicht. Zwinkernd Wollt mir kein ganzes Buch zulegen, nur mal irgendwann heiraten.
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Antwort #7 - 29.12.2008 um 23:53:35
 
ronny schrieb am 29.12.2008 um 19:29:02:
nurnoch in ganz abgespeckter Form, frühestens Ende 2009 (!) wenn überhaupt.

Aus meiner Sicht wäre das ein Rückschritt. Allerdings habe ich mich schon früher gefragt, wie eigentlich der Weisungscharakter der DA mit der nach altem und neuem Recht angeordneten Weisungsfreiheit der Standesbeamten in Einklang zu bringen war...

ronny schrieb am 29.12.2008 um 19:29:02:
Warum so bissig?

War nicht so bissig gemeint, wie sich das jetzt liest. Zudem bin ich darauf hingewiesen worden, dass auch Beamte Bürger sind. Daran erinnert zu werden schadet sicher auch nicht.

ronny schrieb am 29.12.2008 um 19:29:02:
Aber für jemanden derintensiv und gerne die Wege der Rechtsprechung zum BGH und damit auch zur Rechtssetzung beschritten hat, tut sich wieder etwas Abwechslung am Horizont auf....

Und voraussichtlich zum 01.09. kommt ja noch ein "Schmankerl": Dann wird das FGG durch ein "FamFG" ersetzt, das das Neuerungen für das gerichtliche Verfahren in Personenstandssachen bringen wird
(übrigens auch in den hier ja ebenfalls interessierenden Freiheitsentziehungssachen, das FEVG fällt dann weg).
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Antwort #8 - 30.12.2008 um 05:35:59
 
Linda.1001 schrieb am 29.12.2008 um 22:56:37:
Wirds dann wohl so eine Art Heiratstourismus geben?
Wieso, für die Anmeldung ist immernoch das Standesamt am Wohnort zuständig. Und ob sich wegen der Gebühren ein Umzug lohnt Augenrollen
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