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staatsangehörigkeit des großvaters annehmen? (Gelesen: 1.836 mal)
c.a.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.12.2008 um 17:23:03
 
hallo fragen an die experten.

können eltern beantragen das ihr kind die staatsbürgerschaft des großvaters annimmt? die wäre dann nicht mehr deutsch.

wenn ja, was passiert wenn sich das kind z.b. mit 20 denkt, die entscheidung der eltern war nicht ganz schlau und es rückgängig machen will. ist es schwieriger oder doch einfach weil die eltern doch noch deutsche sind?

Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.12.2008 um 17:31:59
 
c.a. schrieb am 20.12.2008 um 17:23:03:
können eltern beantragen das ihr kind die staatsbürgerschaft des großvaters annimmt? die wäre dann nicht mehr deutsch.

wenn ja, was passiert wenn sich das kind z.b. mit 20 denkt, die entscheidung der eltern war nicht ganz schlau und es rückgängig machen will. ist es schwieriger oder doch einfach weil die eltern doch noch deutsche sind?


Hmm, kommt darauf an, ob das Kind durch die Annahme der großväterlichen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren hat.

Und ja, die Eltern eines minderjährigen Kindes können derlei beantragen, wenn es die Gesetze des betreffenden Staates so vorsehen.

Gruß, ULF
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c.a.
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.12.2008 um 17:43:25
 
hallo ulf  Laut lachend

haste die pn erhalten, wenn ja bitte nicht hier antworten, danke

die staatsangehörigkeit der eltern könnte doch abgelehnt werden, oder? es ist nicht bekannt ob das land des großvaters auch doppelte staatsangehörigkeit erlaubt.
kann das kind dann mit 20 sich wieder einbürgern lassen?

hört sich dumm an ist aber ernst gemeint.

danke im vorraus
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 20.12.2008 um 18:30:29
 
c.a. schrieb am 20.12.2008 um 17:23:03:
können eltern beantragen das ihr kind die staatsbürgerschaft des großvaters annimmt?


wenn das Staatsangehörigkeitsrecht des großväterlichen Landes so etwas erlaubt: ja.

Zitat:
die wäre dann nicht mehr deutsch.


wer? Das Kind?

Ob das Kind bei so einem Vorgehen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren würde, richtet sich nach § 25 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 19 StAG. So einfach verliert das Kind seine dt. StA also nicht.

Muleta
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c.a.
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.12.2008 um 22:49:44
 
@muleta
wer? Das Kind? =ha,ha

danke, für deine antwort. aber sehr komplizert, nicht der text, sondern wie es geht [ohmann]

danke
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