Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger) (Gelesen: 2.796 mal)
L
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
05.10.2008 um 19:35:27
 
Hallo,
Ich lebe seit 10 jahren in Deutschland (Rh.Pf.), bin gebürtiger Österreicher und will mich demnächst einbürgern lassen.
Eigentlich erfülle ich alle Anforderungen für eine Anspruchseinbürgerung, bei zwei Sachen bin ich mir allerdings nicht sicher.
Ich habe es verabsäumt mich bei hiesigen Ausländeramt vor 2005 zu melden. Ich habe zwar einmal einen Schrieb von denen bekommen, habe das allerdings nicht ernst genommen, da ich überzeugt war, dass ich als EU-Bürger ohnehin durch die Personenfreizügigkeit gedeckt bin (was ja auch der Fall war, die gesetzliche Anpassung des Auländerrechts erfolgte nur später). Beinträchtigt das die erforderlichen 8 (7?) Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hier?
Das zweite ist, dass ich momentan studiere. Ich werde teilweise von meinen Eltern unterstützt und habe auch eigenes Einkommen, das für sich genommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ist das ein Problem, oder gilt auch die Unterstützung durch meine Eltern als  eigener Erwerb?

Beste Grüße,

Llano
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
Antwort #1 - 06.10.2008 um 23:54:57
 
L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:
Ich habe es verabsäumt mich bei hiesigen Ausländeramt vor 2005 zu melden. Ich habe zwar einmal einen Schrieb von denen bekommen, habe das allerdings nicht ernst genommen, da ich überzeugt war, dass ich als EU-Bürger ohnehin durch die Personenfreizügigkeit gedeckt bin (was ja auch der Fall war, die gesetzliche Anpassung des Auländerrechts erfolgte nur später). Beinträchtigt das die erforderlichen 8 (7?) Jahre rechtmäßigen Aufenthalt 

Entscheidend ist, ob man während dieser Zeit freizügig-
keitsberechtigt war.  Ob das hier der Fall ist, müsstest
du evtl. unter EU-Recht fragen.

L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:
Das zweite ist, dass ich momentan studiere. Ich werde teilweise von meinen Eltern unterstützt und habe auch eigenes Einkommen, das für sich genommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ist das ein Problem, oder gilt auch die Unterstützung durch meine Eltern als eigener Erwerb?

Da sich der Antrag wohl nach § 10 StAG richten soll, kommt
es gar nicht auf "eigenen Erwerb" an, sondern nur darauf, ob
öffentliche Mittel nach SGB II oder XII gezahlt werden, was
hier ja nicht der Fall ist.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Buscher
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 154
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
Antwort #2 - 07.10.2008 um 13:38:58
 
Wenn deine Eltern den Lebensunterhalt in der Vergangenheit durchgängig mit eigenen Mitteln sicherstellen konnten und du im Haushalt der Eltern gelebt hast, müsste die Aufenthaltserlaubnis EU lediglich deklaratorisch gewesen sein und damit wäre das Problem lösbar. Wichtig ist auch, dass der Inlandsaufenthalt nachgewiesen ist. Du musstest in jedem Fall angemeldet gewesen sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
L
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Antwort #3 - 20.12.2008 um 17:04:00
 
Hallo,

Mein Einbürgerungsverfahren läuft inzwischen und es soll eigentlich im März zur Einbürgerung kommen. Jetzt wird allerdings zum 1.1. mein Vertrag für einen HIWI Job überrraschend auslaufen, was mir von meinem Chef erst vor ein paar Tagen mitgeteilt worden ist. Von mir  müssen allerdings vor der Einbürgerung noch meine Kontoauszüge vorgelegt werden - zur Zeit des Antrags hatte ich noch zwei Nebenjobs, jetzt habe ich im Moment nur die Unterstützung durch meine Eltern in Höhe von 550 €. Ich kann damit für eine paar Monate auch gut ohne Nebenjob über die Runden kommen. Kann es trotzdem Probleme mit der Einbürgerung geben?

Llano
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Antwort #4 - 20.12.2008 um 17:43:31
 
L schrieb am 20.12.2008 um 17:04:00:
durch meine Eltern in Höhe von 550 €. Ich kann damit für eine paar Monate auch gut ohne Nebenjob über die Runden kommen.
Lies die Antwort von Ralf ( 2 höher ) nochmal.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
L
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Antwort #5 - 20.12.2008 um 21:41:35
 
Wieso wolln sies dann so genau wissen?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.12.2008 um 22:06:55 von L »  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Antwort #6 - 22.12.2008 um 12:34:15
 
L schrieb am 20.12.2008 um 21:41:35:
Wieso wolln sies dann so genau wissen?
Weil es so im Gesetz steht, und Ralf Experte ist, in dem Bereich.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema