L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:Ich habe es verabsäumt mich bei hiesigen Ausländeramt vor 2005 zu melden. Ich habe zwar einmal einen Schrieb von denen bekommen, habe das allerdings nicht ernst genommen, da ich überzeugt war, dass ich als EU-Bürger ohnehin durch die Personenfreizügigkeit gedeckt bin (was ja auch der Fall war, die gesetzliche Anpassung des Auländerrechts erfolgte nur später). Beinträchtigt das die erforderlichen 8 (7?) Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
Entscheidend ist, ob man während dieser Zeit freizügig-
keitsberechtigt war. Ob das hier der Fall ist, müsstest
du evtl. unter EU-Recht fragen.
L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:Das zweite ist, dass ich momentan studiere. Ich werde teilweise von meinen Eltern unterstützt und habe auch eigenes Einkommen, das für sich genommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ist das ein Problem, oder gilt auch die Unterstützung durch meine Eltern als eigener Erwerb?
Da sich der Antrag wohl nach § 10
StAG richten soll, kommt
es gar nicht auf "eigenen Erwerb" an, sondern nur darauf, ob
öffentliche Mittel nach
SGB II oder XII gezahlt werden, was
hier ja nicht der Fall ist.