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Botschaft Moskau verlangt Unterschrift für Studi V (Gelesen: 2.323 mal)
Mikael321
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05.12.2008 um 11:40:13
 
Laut einer mir bekannten Information müssen Personen, die ein Studentenvisum für Deutschland beantragt haben, in der Botschaft in Moskau ein Formular unterschreiben, worin sie versichern, das sie nicht in Deutschland Heiraten, oder Leben wollen. Wird dieses Formular nicht unterschieben gibt es kein Visum , selbst die ABH ihre Zustimmung gegeben hat.

Hat jemand eine Erklärung für den Blödsinn ?


Michael
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Mensch3o
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Antwort #1 - 05.12.2008 um 12:02:51
 
hat das damit zu tun, dass es in Moskau zu viele Antraege dieser Art gibt, die eigendlich versteckte FZ als Hintergrund haben und auf diese Weise die gesetzlichen Grundlagen hierfuer umgehen wollen?
Wenn die Botschaftsmitarbeiter diesen Verdacht haben, koennen sie den Antrag doch ablehnen, geben dem Antragsteller mit dieser Unterschrift aber die Chance, sich darueber zu informieren. Das waere auf alle Faelle eine Moeglichkeit.
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Einbeck
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Antwort #2 - 05.12.2008 um 14:07:11
 
Da ein Sprachkurs oder Studienvisum im Regelfall das am einfachsten und schnellsten erhältliche längerfristige Visum für Deutschland ist wird dies gerade bei geplanten längeren Besuchs- oder Kennenlernaufenthalten oder Heiratsabsichten beantragt, ja man nutzt es nun auch gerne um Sprachanforderungen bei FzF Visum zu umgehen.
Alles nichts Neues.
Bei Zweifeln am Reisezweck, an der Ernsthaftigkeit der Studienabsichten etc. konnte schon immer abgelehnt werden ob mit oder ohne Zustimmung gar ohne Beteiligung der ABH.

Eine Erklärung unterschreiben zu lassen halte ich persönlich für überflüssig,
will auch dahingestellt lassen, ob eine solche Erklärung sittenwidrig ist oder welche Rechtskraft eine solche Erklärung vor Gericht hätte oder wirklich entfalten würde bzw. ob ein Gerichtsverfahren davon beeinflusst werden könnte.
Diskussionen darüber bringen wenig.

Ich glaube jeder Rechtsanwalt würde darüber lachen, sagen unterschreiben Sie einfach, wenn es draufankommt wird er die Erklärung dann entsprechend zu bewerten wissen...
mal abwarten was andere User dazu sagen...
Die grosse Liebe seines Lebens kann man jederzeit kennenlernen, je länger der Aufenthalt desto größer die Wahrscheinlichkeit, ja und Studenten sind recht lange in Deutschland.
Ja und heiraten dürfte man wohl auf Basis der Erklärung auch nicht verhindern oder gar verbieten können.
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reinhard
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Antwort #3 - 05.12.2008 um 14:59:43
 
Eine Bekannte versucht es jetzt gerade umgekehrt: Sie beantragt Montag ein Visum für Sprachkurz & Studium. Sie legt dem Antrag einen Brief bei, dass sie in eine bestimmte Stadt in DE zum Studieren will, weil dort ihr Freund wohnt, den sie eventuell später heiraten möchte.

Mal sehen, wie die Botschaft über diese Kombination denkt.
(Gehört aber eher ins User-Forum.)
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Mikael321
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Antwort #4 - 06.12.2008 um 14:25:56
 
Mensch3o schrieb am 05.12.2008 um 12:02:51:
hat das damit zu tun, dass es in Moskau zu viele Anträge dieser Art gibt, die Eigentlich versteckte FZ als Hintergrund haben und auf diese Weise die gesetzlichen Grundlagen hierfür umgehen wollen?
Mal davon abgesehen, das ich die ganze FZV Geschichte für wenig sinnvoll, langsam, kostenintensiv und Bürokratisch erachte, ist es jedermanns Recht, zu heiraten und mit dem Ehepartner zusammen zu leben. ( § 6 GG ) Mit dem Schriftstück wird aber dem Antragsteller suggeriert, das er das nicht darf !

Das finde ich halt besonders bedenklich, dies von einer Deutschen Behörde zu hören.

Das diese "Dokument" nicht mal das Papier wert ist, worauf es geschrieben wurde, ist mir,  und sicher auch der Botschaft klar.

Mir fällt nur ein Grund ein, das man das trotzdem macht. Dem Antragsteller soll abgescheckt werden. Zögert der, oder unterschreibt nicht, wird das dann als Indiz gewertet das FZV umgangen werden soll.

Wie Reinhard aber schon schrieb, gibt es ja auch die Möglichkeit, das Primär studiert werden soll, und evt. geheiratet wird. Vielleicht ist der Wunsch des Studiums in Deutschland erst aus der Gegebenheit : Freund ist Deutscher, geboren worden.

Ich würde gerne wissen, wie Mitarbeiter/in Botsch., Kons. darüber denken ?

Eine Meinung, gibt es ja schon :

Einbeck schrieb am 05.12.2008 um 14:07:11:
Eine Erklärung unterschreiben zu lassen halte ich persönlich für überflüssig


Michael



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Mensch3o
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Antwort #5 - 06.12.2008 um 19:02:16
 
Mikael321 schrieb am 06.12.2008 um 14:25:56:
Mal davon abgesehen, das ich die ganze FZV Geschichte für wenig sinnvoll, langsam, kostenintensiv und Bürokratisch erachte, ist es jedermanns Recht, zu heiraten und mit dem Ehepartner zusammen zu leben. ( § 6 GG ) Mit dem Schriftstück wird aber dem Antragsteller suggeriert, das er das nicht darf !

Das finde ich halt besonders bedenklich, dies von einer Deutschen Behörde zu hören.

Das diese "Dokument" nicht mal das Papier wert ist, worauf es geschrieben wurde, ist mir,  und sicher auch der Botschaft klar.

Mir fällt nur ein Grund ein, das man das trotzdem macht. Dem Antragsteller soll abgescheckt werden. Zögert der, oder unterschreibt nicht, wird das dann als Indiz gewertet das FZV umgangen werden soll.

Wie Reinhard aber schon schrieb, gibt es ja auch die Möglichkeit, das Primär studiert werden soll, und evt. geheiratet wird. Vielleicht ist der Wunsch des Studiums in Deutschland erst aus der Gegebenheit : Freund ist Deutscher, geboren worden.

Ich würde gerne wissen, wie Mitarbeiter/in Botsch., Kons. darüber denken ?

Eine Meinung, gibt es ja schon :


Michael




wobei es wohl erst einmal zweitrangig ist was Du von einem Verfahren haelst. Es ist wohl eine einfache Frage, die aber Aufschluss ueber die wirklichen Intentionen geben kann, aber nicht muss. Ob das rechtlich in Ordnung ist oder nicht, koenne wir beide wohl nicht bewerten und entscheiden, wie Du aber schreibst, ist es bei jedem Einzelfall Studium so und es hat sich nicht geaendert im Laufe der Zeit. Alles andere ist Raetselraten.
Ich denke aber auch, dass diese Unterschrift, rein rechtlich, keinen Wert hat, kann aber auch nicht sagen, ob es dazu eventuell ein VG-Urteil gibt, dass etwas anderes aussagt.
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