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Wiedereinreise? Bitte um Hilfe! (Gelesen: 1.596 mal)
lukica
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise? Bitte um Hilfe!
28.11.2008 um 23:34:23
 
Hallo,
ich bin Anfang März 2006 abgeschoben worden. Grund : illegaler Aufenthalt mit einem falschen Pass. Davor hatte ich duldung.
Ich habe in Deutschland eine Freundin bzw. Verlobte, mit ihr bin ich schon 5 Jahre zusammen und wir haben im Juni dieses Jahr ein Kind bekommen.
Unser Kind ist deutsch. Meine Verlobte mittlerweile auch. Sie hat das alleinige Sorgerecht ich steh aber als Vater in der Geb.Urkunde vom Kind.

Meine Fragen sind:

Was meint ihr wie lange ich eine Sperre bekomme nach der Befristung? Ich war 4 Monate in der U-Haft.
Wie hoch ungefähr die Abschiebekosten sind?
Wie ist es am besten erst Heiraten und Antrag machen oder?
Kann meine Verlobte vielleicht  wenn Sie mich heiraten die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren? Wäre das ein Grund? Was ist das beste in meinem Fall zu machen? wäre sehr dankbar für Antworten!
Gruß

lukica

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janetm
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Beiträge: 643

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 28.11.2008 um 23:47:45
 
lukica schrieb am 28.11.2008 um 23:34:23:
Wie hoch ungefähr die Abschiebekosten sind?  


Das kann dir nur die ABH sagen, die die Abschiebung veranlasst hat. Ohne zu wissen wohin, Bgleitpersonen etc. kann man gar keine Schätzung machen.
In deinem Profil hast du Staatsangehörigkeit: deutsch angegeben, das wäre ungewöhnlich.

lukica schrieb am 28.11.2008 um 23:34:23:
Kann meine Verlobte vielleichtwenn Sie mich heiraten die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?


Nein durch Hochzeit kann man in Deutschland seine Staatsangehörigkeit nicht verlieren.

Generell ist bzgl. der Abschiebekosten und der Befristung Kontakt mit der ABH aufzunehmen.

Aloha
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lukica
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #2 - 28.11.2008 um 23:54:17
 
Das Profil hat meine Freundin gemacht , daher die Angabe "deutsch" ....ich bin aber nicht deutsch. Die Abschiebung ist nach Serbien, Begleitperson nur bis zum Flughafen,sonst nicht.

Kann mann denn nichts abschätzen? Wie lange die Sperre sein wird.

Hab ein Fehler gerade endeckt , im März 2007 bin ich abgeschoben nicht im 06. Sorry

Danke für die Antwort!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.11.2008 um 13:01:48
 
Schätzen ist ganz schwierig, und es hilft Dir überhaupt nichts, weil Du dann ja immer noch nicht die Rechnung der Ausländerbehörde kennst. Du kannst die Befristung beantragen, deiner Freundin eine Vollmacht geben, dann wird die Ausländerbehörde die Rechnung an Deine Freundin schicken (sie muss aber nichts bezahlen). Dann weißt Du schon mal Bescheid.

120 Tage Haft = 12.000 Euro? Oder 8.500 Euro?
Ersatzpapierbeschaffung 500 Euro? Oder 1500 Euro?
Begleitung zum Flughafen durch die Polizei 1000 Euro? Oder 4000 Euro? Oder 400 Euro?
Flug nach Serbien 800 Euro? Oder 3000 Euro?
Was war sonst noch? Fahndung? Strafverfahren? Offene Anwaltsrechnung?

Es nützt nichts, Du musst Dich an diejenigen wenden, die die Informationen haben.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.11.2008 um 13:22:31
 
lukica schrieb am 28.11.2008 um 23:34:23:
Was meint ihr wie lange ich eine Sperre bekomme nach der Befristung? Ich war 4 Monate in der U-Haft.


Wirklich Untersuchungshaft? Nicht etwa Abschiebehaft?

Deine Freundin könnte Dich heiraten oder Dir ohne Heirat ein Mitsorgerecht einräumen. Beides bringt Dich einer Wiedereinreise näher, aber rechne nicht damit, daß es sehr schnell geht. Vorabbegleichung von Abschiebekosten kann helfen, soll aber nicht zwingende Voraussetzung sein.

Gruß, ULF
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