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Hab da mal ne Frage! (Gelesen: 5.961 mal)
Ruuk
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i4a rocks!


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21.11.2008 um 17:22:30
 
Wieso ist es nach Abscheibung/Ausweisung eines Drogendelites schwierieger wieder einzureisen als bei anderen Delikten??
Oder ist das garnicht so??
Würde mich Brennend interesieren,danke für eure Antworten!
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reinhard
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Antwort #1 - 21.11.2008 um 17:44:20
 
Hat der Gesetzgeber so vorgesehen, siehe auch Ausweisungstatbestände im Aufenthaltsgesetz.

Wenn es nur um Meinungen geht, ist die Frage im "user-forum" besser aufgehoben.
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Ruuk
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Antwort #2 - 21.11.2008 um 17:48:53
 
Danke für die schnelle Antwort!
Es geht hierbei um einen bekannten der hier Familie sprich Frau/verlobte Kinder hat und wegen Drogendelikten abgeschoben wurde.
Wo genau kann ich mich da denn einlesene bitte??
Danke!
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Zak
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Antwort #3 - 21.11.2008 um 17:54:48
 
Hi,

die Ausweisungstatbestände findest du in den §§ 53,54,55 AufenthG

ende
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reinhard
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Antwort #4 - 21.11.2008 um 17:59:48
 
Zitat:
Wo genau kann ich mich da denn einlesene bitte??


Hier im Forum, und zwar mit der Suchfunktion. Da die Wiedereinreise nach Ausweisungen wegen Drogendelikten schwieriger ist als bei anderen Delikten, gibt es im Zusammenhang mit Ehe & FZF besonders oft Fragen.

Nutze die Suchfunktion und denk daran: Was wir Drogendelikt nennen, nennen andere BTM.

Häufig geht es darum, nicht nur eine Sperre zu befristen und Abschiebekosten zu bezahlen, sondern es könnte auch noch offene Reststrafen oder Ermittlungsverfahren geben, außerdem wollen Konsulat und Ausländerbehörde oft, dass die heutige Drogenfreiheit durch Belege von Krankenhausaufenthalten, Entziehung, Haarprobe etc. nachgewiesen wird.

Nimm Dir Zeit - viele Fragen sind schon Dutzende von Malen gestellt und beantwortet worden. Sie verteilen sich natürlich auf Ehe, Abschiebung und Visafragen. Leder wählen die meisten keine Titel, in denen Drogen / BTM vorkommen, sondern solche intelligenten Themen wie "Ich brauche Hilfe". Und dann kommt das Problem selbst erst in der 14. Antwort zur Sprache.
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Ruuk
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Antwort #5 - 21.11.2008 um 18:08:15
 
Naja wie meist ist es warscheinlich nciht leicht durch die SUFU etwas zu finden.
Aber ich werde es trozdem mal versuchen,danke euch schon mal!
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reinhard
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Antwort #6 - 21.11.2008 um 18:22:01
 
Ruuk schrieb am 21.11.2008 um 18:08:15:
Naja wie meist ist es warscheinlich nciht leicht durch die SUFU etwas zu finden.
Aber ich werde es trozdem mal versuchen,danke euch schon mal!



Also: FONS meint, es läuft gut. Probier es aus!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226742318
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Antwort #7 - 22.11.2008 um 20:43:07
 
Ruuk schrieb am 21.11.2008 um 17:22:30:
Wieso ist es nach Abscheibung/Ausweisung eines Drogendelites schwierieger wieder einzureisen als bei anderen Delikten??


Über 95% der Drogenabhängigen,die eine Therapie gemacht haben,werden in den ersten 3 Monaten nach ihrer Therapie wieder rückfällig.90% sogar rutschen wieder in die Sucht ab,und somit in den immer gleichen Teufelskreis (Sucht>Entzugserscheinungen>Beschaffungskriminalität).

Deshalb wollen die Behörden natürlich soviele Nachweise über die Drogen- und Straffreiheit von demjenigen,der wiedereinreisen will.
 
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Ruuk
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Antwort #8 - 27.11.2008 um 10:27:13
 
reinhart@Cool mit der SUFU!!

oki@ klingt Logisch!

Hab da noch ne Frage,nach 10 Jahren verjährt doch alles bis auf Mord!
Wie ist es dann bei reststrafen wenn offen sind,verfallen die auch??
Also nicht bei Mord sondern BTM delikten!
Und wie ist das wenn abgeschobene 10 Jahre im ausland/herkunftsland sind und wieder zurück kommen dann müsten ihre Delikte doch auch geschlossen bzw.Verjährt sein?!?!?!
Danke
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Vinzent2m
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Antwort #9 - 27.11.2008 um 20:03:50
 
Die genauen Verjährungsfristen sind im § 79 StGB festgelegt. Es geht um die Strafhöhe. Bei einer Strafe von mehr als 5 Jahre ist die Verjährungsfrist z. B. 20 Jahre.
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Speedball
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Antwort #10 - 27.11.2008 um 21:42:07
 
Vinzent2m schrieb am 27.11.2008 um 20:03:50:
Die genauen Verjährungsfristen sind im § 79 StGB festgelegt. Es geht um die Strafhöhe. Bei einer Strafe von mehr als 5 Jahre ist die Verjährungsfrist z. B. 20 Jahre.

Und kann bis zu 30 Jahr dauern (Maximum) außer bei Mord

Ruuk schrieb am 27.11.2008 um 10:27:13:
Hab da noch ne Frage,nach 10 Jahren verjährt doch alles bis auf Mord!
Wie ist es dann bei reststrafen wenn offen sind,verfallen die auch??
Also nicht bei Mord sondern BTM delikten!
Und wie ist das wenn abgeschobene 10 Jahre im ausland/herkunftsland sind und wieder zurück kommen dann müsten ihre Delikte doch auch geschlossen bzw.Verjährt sein?!?!?!


Wenn das die Verfolgungsverjährung eintritt bedeutet dies jedoch nicht , dass die Einreisesperre aufgehoben wird.

Zur Unterscheidung, was verjährt ist die Verfolgung der Straftat (repressives Recht = StGB bzw. andere Strafnormen). Eine Ausweisung, Abschiebung bzw. Zurückschiebung ist aber Verwaltungsrecht. Wenn am so will präventives Recht. Diese Maßnahmen gelten bis man sie befristen lässt lebenslang.
Die Person wir z.B. nach dreivierteln der Haftstrafe Ausgewiesen und Abgeschoben. Dann wird der erst der Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt mit der Auflage das Bundesgebiet nicht mehr zu betreten. Je nach Delikt bzw. Urteil verjährt dann das verurteilte Drittel der Freiheitsstrafe.
Heiß kommt die Person vor der Verjährung muss er den Rest absitzen und bekommt mit Sicherheit einen neuen Strafbefehl wegen § 95 (2) Nr. 1a und Nr. 1b AufenthG. Danach wieder die Abschiebung.
Kommt die Person nach der Verjährung muss er das restliche Drittel nicht absitzen aber wird wieder abgeschoben und wird auch wegen § 95 (2) Nr. 1a und Nr. 1b AufenthG beanzeigt.

Wird eine Person ausgewiesen, abgeschoben bzw. zurückgeschoben bedeutet das, dass sie eine unerwünschte Person in der Bundesrepublik ist und ggf. auch beleibt, bis sie die Behörde davon überzeugt, dass von ihr keine Gefahr ausgeht und alle Kosten getragen hat.

Bei den Delikten von denen wir reden handelt es sich um extrem gemeinschädlichen Delikten, z.B. Handel und Besitz bzw. Einfuhr einer nicht geringen Menge BtM, Schleusungen Landfriedenbruch. Weiterhin hat der Gesetzgeber eine Grenze festgelegt, ab welchem Strafmaß eine Ausweisung zwingend erfolgt, die Ausländerbehörde kann nicht anders sie muss die Person ausweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.11.2008 um 00:02:58
 
Sry bin derzeit etwas selten on, aber manchmal klink
ich mich auch (noch spät) ein, wenn es um was grund-
sätzliches geht.

Ich wiederhol mich zwar, aber auch viele neue user
lesen das wohl und soll bissl lehrreich sein.

Als Thema zu wählen:

   
Hab da mal ne Frage!


Is ja ned so doll. Wer kann sich daraus denn nen Reim
machen?

Wie wäre es mit:

Unterschied Ausweisung wegen BTM - sonstige Straftaten

... oder so in der Richtung.

Kein Vorwurf, nur ein Tipp und Hinweis für alle.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.11.2008 um 12:26:52
 
Ruuk schrieb am 21.11.2008 um 17:48:53:
Danke für die schnelle Antwort!
Es geht hierbei um einen bekannten der hier Familie sprich Frau/verlobte Kinder hat und wegen Drogendelikten abgeschoben wurde.


Hat er hier nun eine Frau oder eine Verlobte?

Wer ist für die Kinder sorgebrechtigt?

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #13 - 28.11.2008 um 21:15:51
 
ulf schrieb am 28.11.2008 um 12:26:52:
Hat er hier nun eine Frau oder eine Verlobte?


Ruuk schrieb am 21.11.2008 um 17:48:53:
Es geht hierbei um einen bekannten der hier Familie sprich Frau/verlobte Kinder hat  


Was ist da unklar ?
Steht doch klipp und klar da.
Er hat hier eine Frau und die Kinder sind (schon) verlobt (ergo wohl schon erwachsen).

Es sei den der Schreiber vernachlässigt gröblichst die Rechtschreibung. Sollte aber bei einem Deutschen wohl kaum der Fall sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ruuk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 29.11.2008 um 11:49:11
 
Nein nein,Sorry so wie ich es geschrieben habe klingt es wohl so wie es Saxonicus@ meint aber dem ist nicht so.
Er hat hier eine Verlobte und sie haben 2 Kinder Sorgerecht hat Sie!

Fons@ hast ja Recht,blos ist es ja zu dem geworden was der Treath jetzt ist,mein Grundfrage war ja eigentlich die erste.
Aber fidn ich echt Geil das Ihr euch da so auskennt und auch einem Hilft.
Bin nicht ganz mit der Materie Vertraut und bin eigentlich hier um meine eigene Befridigung zu decken!
Was ich weis ist,er ist jetzt mitlerweile schon fast 10 Jahre in der Türkei kennen tuen sie sich jetzt ca.5-6 Jahre haben vor ca.3-4 Jahren Zwillinge bekommen und er will wieder nach Deutschland da er eigentlich auch nur hier Familie hat und dort ziemlich alleine ist!
Er ist um die 30 sie auch!Sie will das er hier her kommt da sie ein eigenes Geschäft hat und es weiter führen will.
Ob sie jetzt schon Offiziell verheiratet sind weis ich nicht,glaub aber noch nicht da sie die letzten bzw seit dem die Kinder da sind keine Zeit hatte zu ihm zu kommen!
Ansonsten weis ich das er Arbeitet,ne eigene Wohnung hat.JA und das sie einen Antwalt beauftragt haben damit jetzt,ja das die Stadt ein Führungszeugniss,Arbeitsbescheinigung und einen Drogentest haben will!
Die rückführungskosten haben sie noch nicht beglichen hab ich erfahren,aber anscheinend ist da auch ncoh garnicht gefragt worden danach,beiderseitz Stadt/Anwalt.

Glaub das wars dann mal,soweit!

Noch einmal ein Riesen Lob,und was ich auch bestätigen muss ist das die Arbeiter bei Ausländerbehörden zum Grösten Teil echt nicht Nett sind!
Also Ihr seit echt ne Ausnahme,aber ausnahmen bestätigen die Regel.
In diesem Sinne DANKE AN EUCH! Smiley


PS:Hab ich auch noch,also gesamtstrafe war 3,6 Monate Strafzusammenzug,BTMG dann hat er davon ca.25 Monate abgesessen davon 9 Monate in einer Geschlossenen Pharagraf 64§ Masregelvollzug also ne Zwangstherapie oder sowas!
Entschuldigung bin mir da nicht sicher!
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