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Seit 8 Monaten nur eine Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 1.587 mal)
ledoux
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit 8 Monaten nur eine Fiktionsbescheinigung
10.11.2008 um 16:39:44
 
Hallo,
Ich selbe hat diese Problem Momentamt da ich nicht 2 Jahre der Ehe mit meinem Ex Mannes geführt habe, es kam zur Gewalt und nun müsste ich ihm verlassen.
Seitdem bekomme ich seit 05/2008 immer nur 3 Monate Fiktion.


Bin seit juni 2008 Geschieden, und da der Ehe keine 2 Jahre gedauert hat, bekomme ich seit 8 Monaten nur noch eine Fiktionbescheinigung. ich lebe zeitdem mit einem Partern mit wem wir eine Antrag auf Eheschließung gemacht haben, aber bis hier haben wir keine Antwort von Standestamt. weiß jemand zufällig wie es weiter bei mir gehen kann? Ich bin Psysiche gesteurt, kann mich nich auf mein Fernstudium konzentrieren..........................................................
Bitte um Hilfe
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« Zuletzt geändert: 10.11.2008 um 17:11:26 von Tippi » 
Grund: Posts zusammengefügt 
 
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Tippi
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Beiträge: 4.457

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.11.2008 um 17:07:09
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre verschoben von Tippi.

Ich habe dir einen eigenen Fred eröffnet.  Zwinkernd

Bitte keine Umfragen an ein bestehendes Thema hängen.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.11.2008 um 17:51:25
 
Wenn Du soviel Gewalt erlebt hast, dass die Ehe für Dich nicht mehr zumutbar war, und wenn auch eine Rückkehr nicht zumutbar ist, kannst Du auch bei einer kürzeren Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, so als wärst Du zwei Jahre verheiratet und hättest zwei Jahre zusammen gelebt.

Guck mal oben bei den Gesetzen, Aufenthaltsgesetz, § 31, Absatz 2. Würde das für Dich passen?

Fiktionsbescheinigung: Es ist auch wichtig zu wissen, falls Du das sagen kannst und willst, warum Du die hast. Falls Du das weißt, können wir hier gezielter Tipps geben.
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Firilum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.11.2008 um 12:30:24
 
ledoux schrieb am 10.11.2008 um 16:39:44:
Hallo,
Ich selbe hat diese Problem Momentamt da ich nicht 2 Jahre der Ehe mit meinem Ex Mannes geführt habe, es kam zur Gewalt und nun müsste ich ihm verlassen.
Seitdem bekomme ich seit 05/2008 immer nur 3 Monate Fiktion.

Bin seit juni 2008 Geschieden, und da der Ehe keine 2 Jahre gedauert hat, bekomme ich seit 8 Monaten nur noch eine Fiktionbescheinigung. ich lebe zeitdem mit einem Partern mit wem wir eine Antrag auf Eheschließung gemacht haben, aber bis hier haben wir keine Antwort von Standestamt. weiß jemand zufällig wie es weiter bei mir gehen kann? Ich bin Psysiche gesteurt, kann mich nich auf mein Fernstudium konzentrieren..........................................................
Bitte um Hilfe


Eine lange Fiktionsbescheinigung kann verschiede Ursachen haben:

1.) Die ABH ist überlasten und noch nicht dazu gekommen.
2.) Der Fall ist sehr kompliziert.
3.) Es werden noch von anderen Behörden Unterlagen benötigt.
4.) Die rechtlichen Voraussetungen für den Aufenthaltstitel sind nicht erfüllt,
die ABH will sie aber nicht ausweisen. Genauer gesagt sie nicht ausreiseplichtig machen.

Wie es weitergehen kann ?

Beim Standesamt nachfragen und zusehen, das die Heirat zu stande kommt.
IMHO Heiraten bevor die ABH entscheidet. Dann ändert sich nämlich die Situation bezüglich Aufenthalt wieder.
Eventuell in Dänemark heiraten (geht nicht bei Duldungsfiktion).
Der ABH gegenüber erstmal die Füße stillhalten und Entscheidung abwarten.
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« Zuletzt geändert: 15.11.2008 um 14:35:25 von Firilum »  
 
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