Hi,
wenn man mal davon ausgeht, daß in HK dahingehend die gleichen Gesetze wie in Mainland gelten, dann ist die Heirat auch erst möglich, wenn sie 20 ist. Du müsstest zur Heirat 23 sein.
Viele Hochzeiten finden in China früher statt aber die sind alle nur privat und nicht amtlich. (Etwa wie nur kirchlich heiraten, keine rechtliche Wirkung)
Das Kind wird teilweise erst nach Jahren angemeldet - auf dem Land kein Problem.
Ob das in HK auch so ist bzw. ob es Ausnahmen gibt weiß ich nicht(Schwangerschaft?).
Anders herum könnte es aber eher ein rechtliches Problem für Dich geben, daß Du eine Minderjährige in China geschwängert hast. Das passiert dort oft, wird aber eben nicht an die große Glocke gehängt.
Wenn das in HK ein Problem gäbe (erkundigt Euch!), dann schön die Füsse stillhalten und alles nur mit dem D Konsulat abwickeln. Mit Erlaubnis der Eltern (ist das OK von der Seite???) ist das rechtlich für D kein Problem. Es bleibt dann aber eigentlich auch nur die
FZF nach der Geburt. Die Vaterschaft kannst Du auch schon vor der Geburt anerkennen. Aber bitte nur beim deutschen Konsulat, solange Du bzgl. der rechtlichen Lage in HK wg. ihrer Minderjährigkeit nicht sicher bist!
Ich will Euch nicht Angst machen oder alle Hoffnung nehmen aber erstmal solltet Ihr mögliche rechtliche Folgen für Euch beide prüfen bevor da in HK irgendwas amtlich wird.
Wenn das Schwängern einer Minderjährigen in China allgemein eine Straftat ist, hilft Dir auch in HK der deutsche Pass nicht viel.
Ich würde mir erstmal darum Sorgen machen und nicht unbedingt darum, die Schwangerschaft gemeinsam durchzumachen.
Ein winziger Strohhalm wäre folgender: Sie reist visumsfrei ein und geht schnurstracks zur
ABH und legt die Fakten auf den Tisch (Deine Vaterschaft schon anerkannt). Wenn es wirklich ernste rechtliche Probleme für Euch geben würde, müsste sie wieder nach HK zurück, wäre das eine besondere Härte. Die drohenden Folgen müssten schon hart sein (drohende Zwangsabtreibung z.B.) damit man an Duldung, Fiktionsbescheinigung (FZF zum deutschen Kind) denken könnte.
Diese Probleme müssten aber schon ihr bzw. dem Kind drohen. Daß die Regierung die Kosten der Entbindung nicht zahlen würde oder daß Ihr dort nicht heiraten dürftet zählt sicher nicht. Auch wenn Du nicht mehr nach HK könntest (Minderjährige geschwängert -> Knast) wäre Dein Problem.
Die Latte für so eine Ausnahme hängt verdammt hoch!
Mal abgesehen davon, die Krankenhauskosten trägst in diesem Falle Du, da hilft Dir keine
KV oder Behörde. Mindestens 1-2000€, bei Schwierigkeiten (es möge nicht passieren!) ist das nach oben offen und kann ganz schnell das 10-fache werden.
Gesellschaftlich ist sowas wie Eure Geschichte in China nicht wirklich problematisch, wohl erst recht in HK, solange Du zu dem Kind und Deiner Freundin stehst. Allerdings ist das Gesetz in China in solchen Dingen ziemlich restriktiv. Nimm das bitte ernst.
Gruß,
Norbert