Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Freundin Schwanger in hong kong (Gelesen: 5.785 mal)
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin Schwanger in hong kong
10.11.2008 um 14:06:50
 
Hallo alle, meine Freundin ist 17 jahre alt und ist im 2 monat schwanger, ich selbst bin mit 3Jahren nach Deutschland gekommen und bin hier aufgewachsen und habe den deutschen pass, studiere zur zeit und somit keinen einkommen, wohne noch beim meinen Eltern.

Visum zum Eheschließung und Famielennachzug fällt aus weil die keinen Deutsch kann.

Ich werde in Hong kong demnächst heiraten,  dann würd Sie nach Deutschland kommen mit einen Schengenvisum. Sie müsste dann im 4-5 Monat sein. Dann Jugendamt vaterschaft anerkennen.
Ich weiß das es nicht der korrekte weg ist aber wir wollen die Geburt als Familie durchleben, und hoffen das die behörden ein auge mal zu drücken.

Nun meine Frage:

Kann man Sie wieder nach Hong Kong schicken, obwohl Sie schwanger ist?

Wird Sie sofort ein Aufenhalt bekommen oder müssen wir warten bis dass kind da ist und dann über das kind den aufenhalt beantragen?

Was ist mit Krankenversicherung?


Vielen Dank im voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #1 - 10.11.2008 um 14:15:20
 
Ich bezweifle, dass sie ein Schengenvisum bekommen würde. Außerdem wäre das angesichts der bestehenden Absichten Visamissbrauch. - Insoweit äußere ich mich hier nicht weiter.

Ich finde auch Deine "Anfrage", ob man eine schwangere Frau denn wieder nach Honkong schicken könnte, gelinde gesagt etwas "abwegig" -  (Abgesehen davon: mit einer Krankenversicherung, die bei Schengenvisum eine Geburt bzw. auch mögliche Komplikationen "absichert" dürfte es wohl "Essig" sein)

Es gibt doch legale Wege Frau und Kind nach Deutschland zu holen, und die solltet Ihr im eigenen Interesse auch gehen:

Nach der Geburt wäre ein Visum zum Zwecke des Nachzugs zum deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge in Deutschland zu beantragen. Dies würde grundsätzlich und unabhängig von LU-Sicherung und Sprachkenntnissen erteilt werden, wenn die Vaterschaft des deutschen Vaters zweifelsfrei feststeht/anerkannt ist.

=schweitzer=

P.S. Zur noch nicht vorhandenen Volljährigkeit der jungen Dame müsste vielleicht noch jemand anders genauer posten ...
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #2 - 10.11.2008 um 15:04:47
 
Vielen Dank für schnelle Antwort, ich weis dass Sie nach geburt des Kindes in Deutschland bleiben kann. Aber wir wollen die Schwangerschaft eben gemeinsam durchmachen, so zusagen. Gäbe es keine andere möglichkeit , dass Sie schon in Deutschland bleiben darf,bevor Sie das kind bekommt. Und das Sie noch nicht volljährig ist mache ich mir auch sorgen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #3 - 10.11.2008 um 15:34:34
 
kim schrieb am 10.11.2008 um 15:04:47:
Gäbe es keine andere möglichkeit , dass Sie schon in Deutschland bleiben darf,bevor Sie das kind bekommt.


Eine realistische legale Möglichkeit sehe ich wirklich nicht.

Neben der von mir aufgezeigten Variante, käme ja nach der Eheschließung der Ehegattennachzug in Betracht. - Dazu wären aber die Deutschkenntnisse erforderlich. Und bei binationalen Paaren, bei denen beide Ausländer sind, ist ein Ehegattennachzug im Regelfall ausgeschlossen, wenn beide oder einer der Partner noch nicht 18 ist. - Diese Regelung ist IMHO und mit Blick auf die Verweise auf den § 30 AufenthG in den Formulierungen des § 28 AufenthG auch mit Blick auf ausländische Ehegatten Deutscher einschlägig. (Unter welchen Bedingungen bei Partnerschaft mit Deutschen Ausnahmen möglich werden, vermag ICH leider nicht zu sagen.)

Ich seh da wirklich nichts. Und Schengenvisum wäre halt das falsche, zudem mit (unverantwortlich) hohem Risiko (allein wegen dem Krankenversicherungsproblem) behaftet. Und nochmals - Die Chance das in der gegebenen Situation zu bekommen, halte ich nahezu für Null: Wie sollte denn hinreichende Rückkehrbereitschaft belegt werden???

Klar ist es nicht schön, wenn sie die Schwangerschaft weitgehend allein durchmachen muss, aber besser das Kind gesund zur Welt gebracht und dann alle ja möglichen und erfolgversprechenden Schritte einleiten als jetzt unkalkulierbare Risiken gehen und ggf. noch die Folgen eines Visamissbrauchs tragen müssen.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #4 - 10.11.2008 um 18:33:11
 
kim schrieb am 10.11.2008 um 15:04:47:
Vielen Dank für schnelle Antwort, ich weis dass Sie nach geburt des Kindes in Deutschland bleiben kann. Aber wir wollen die Schwangerschaft eben gemeinsam durchmachen, so zusagen. Gäbe es keine andere möglichkeit , dass Sie schon in Deutschland bleiben darf,bevor Sie das kind bekommt. Und das Sie noch nicht volljährig ist mache ich mir auch sorgen.


sie kann ein Visum zum Familiennachzug bereits vor der Geburt erhalten. Dazu müsste aber die Vaterschaft wirksam anerkannt sein (Du in D, sie beim Konsualt/Botschaft). Bei Minderjährigkeit der Mutter ist auch die Zustimmung ihrer Eltern erforderlich.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #5 - 10.11.2008 um 20:38:59
 
wo genau kann ich das in deutschland machen und was brauche ich für unterlagen? wie lange dauert das?

Vielen Danke an Euch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #6 - 10.11.2008 um 21:46:39
 
ich habe in internet was gefunden

(http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staa...)

Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong) (****).

Heißt das das Sie erst einreisen kann, und hier in Deutschland das alles beantragen kann?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #7 - 10.11.2008 um 22:01:38
 
kim schrieb am 10.11.2008 um 21:46:39:
Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong) (****).


das heißt Sie ist von derVisumspflicht für bis zu 3 monatige Besuchsaufenthalte (max. 90 tage Aufenthalt por Halbjahreszeitraum) befreit.

Eine AE direkt in Deutschland beantragen können nur Staatsangehörige der im § 41 AufenthV genannten Staaten, wie US Bürger, Australier, Japaner etc.
SAR Hongkong chinesen gehören nicht dazu, die müssen langfristige Visen vor der Einreise beantragen und mit Visum einreisen, sollten Sie länger als 90 Tage in D bleiben wollen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #8 - 10.11.2008 um 22:03:49
 
kim schrieb am 10.11.2008 um 21:46:39:
Heißt das das Sie erst einreisen kann, und hier in Deutschland das alles beantragen kann?


Hi ...

SAR- Pass- Inhaber sind von der Visumspflicht befreit, wenn die Einreise hinsichtlich eines Kurzaufenthaltes (max. 3 Monate) erfolgt. Ist beabsichtigt länger zu bleiben, sind sie vom ersten Tag an visumspflichtig...

Wenn diese Absichten festgestellt werden, dann ist die Zurückweisung programmiert ... ggf. kommt noch eine Anzeige wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise dazu... Ich glaube nicht, dass ein zukünftiges Leben in D so begonnen werden sollte...

Daddy

Änderung:
BTW ... hat sie einen SAR- oder VC- Pass?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 10.11.2008 um 22:22:37 von Daddy »  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #9 - 10.11.2008 um 22:50:36
 
kim schrieb am 10.11.2008 um 20:38:59:
wo genau kann ich das in deutschland machen und was brauche ich für unterlagen? wie lange dauert das?


wie schon geschrieben: wirksame Vaterschaftsanerkennung bei den zuständigen deutschen Stellen. Dann Visumsantrag beim zuständigen Konsulat/Botschaft (durch sie - Du hast damit nichts zu schaffen). Und dann hoffen, dass Du einen sehr kundigen Botschaftsmitarbeiter und eine sehr sachkundige ABH erwischt. Sonst ist leider regelmäßig (und das meine ich wörtlich) ein spezialisierter Anwalt nötig.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #10 - 10.11.2008 um 23:47:53
 
sie hat einen SAR-pass


wenn ich das ganze jetzt beantrage kann ich mich auf irgendeinen gesetzt stützen oder liegt das ganze auf kolanz der Auslanderbehörde

und muss sie nicht Deutsch können um FZV zu beantragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #11 - 11.11.2008 um 00:45:26
 
Hi,

wenn man mal davon ausgeht, daß in HK dahingehend die gleichen Gesetze wie in Mainland gelten, dann ist die Heirat auch erst möglich, wenn sie 20 ist. Du müsstest zur Heirat 23 sein.
Viele Hochzeiten finden in China früher statt aber die sind alle nur privat und nicht amtlich. (Etwa wie nur kirchlich heiraten, keine rechtliche Wirkung)
Das Kind wird teilweise erst nach Jahren angemeldet - auf dem Land kein Problem.
Ob das in HK auch so ist bzw. ob es Ausnahmen gibt weiß ich nicht(Schwangerschaft?).
Anders herum könnte es aber eher ein rechtliches Problem für Dich geben, daß Du eine Minderjährige in China geschwängert hast. Das passiert dort oft, wird aber eben nicht an die große Glocke gehängt.

Wenn das in HK ein Problem gäbe (erkundigt Euch!), dann schön die Füsse stillhalten und alles nur mit dem D Konsulat abwickeln. Mit Erlaubnis der Eltern (ist das OK von der Seite???) ist das rechtlich für D kein Problem. Es bleibt dann aber eigentlich auch nur die FZF nach der Geburt. Die Vaterschaft kannst Du auch schon vor der Geburt anerkennen. Aber bitte nur beim deutschen Konsulat, solange Du bzgl. der rechtlichen Lage in HK wg. ihrer Minderjährigkeit nicht sicher bist!

Ich will Euch nicht Angst machen oder alle Hoffnung nehmen aber erstmal solltet Ihr mögliche rechtliche Folgen für Euch beide prüfen bevor da in HK irgendwas amtlich wird.
Wenn das Schwängern einer Minderjährigen in China allgemein eine Straftat ist, hilft Dir auch in HK der deutsche Pass nicht viel.

Ich würde mir erstmal darum Sorgen machen und nicht unbedingt darum, die Schwangerschaft gemeinsam durchzumachen.

Ein winziger Strohhalm wäre folgender: Sie reist visumsfrei ein und geht schnurstracks zur ABH und legt die Fakten auf den Tisch (Deine Vaterschaft schon anerkannt). Wenn es wirklich ernste rechtliche Probleme für Euch geben würde, müsste sie wieder nach HK zurück, wäre das eine besondere Härte. Die drohenden Folgen müssten schon hart sein (drohende Zwangsabtreibung z.B.) damit man an Duldung, Fiktionsbescheinigung (FZF zum deutschen Kind) denken könnte.
Diese Probleme müssten aber schon ihr bzw. dem Kind drohen. Daß die Regierung die Kosten der Entbindung nicht zahlen würde oder daß Ihr dort nicht heiraten dürftet zählt sicher nicht. Auch wenn Du nicht mehr nach HK könntest (Minderjährige geschwängert -> Knast) wäre Dein Problem.
Die Latte für so eine Ausnahme hängt verdammt hoch!
Mal abgesehen davon, die Krankenhauskosten trägst in diesem Falle Du, da hilft Dir keine KV oder Behörde. Mindestens 1-2000€, bei Schwierigkeiten (es möge nicht passieren!) ist das nach oben offen und kann ganz schnell das 10-fache werden.

Gesellschaftlich ist sowas wie Eure Geschichte in China nicht wirklich problematisch, wohl erst recht in HK, solange Du zu dem Kind und Deiner Freundin stehst. Allerdings ist das Gesetz in China in solchen Dingen ziemlich restriktiv. Nimm das bitte ernst.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #12 - 11.11.2008 um 05:02:30
 
in HK gelten ganz andere Gesetze als in Mainland, das `OK` der Eltern haben wir und amtlich heiraten geht auch (  mit einverständnis der Eltern) also rechtlich gesehen ist das in beide länder keine problem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #13 - 11.11.2008 um 16:10:29
 
Hallo, wir nehmen an (fiktionalen Fall) ich heirate in HK, komme wieder zurück meine schwanger Frau besucht mich mit einen normalen Visum, eben zum besuch. Es tretten gesundheitliche probleme auf, so das ein rückflug nach hk nicht zumutbar ist.

Dann würd Sie bis zum Geburt hier bleiben dürfen.

Gib es dann später eventuell irgendwelche probleme geben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freundin Schwanger in hong kong
Antwort #14 - 11.11.2008 um 16:21:19
 
Ich denke, nichtwissen hat hier schon das wesentliche gepostet.

Du kannst Dir also Deine Frage:

kim schrieb am 11.11.2008 um 16:10:29:
Gib es dann später eventuell irgendwelche probleme geben?


selbst beantworten.

Außerdem halte ich Deinen "fiktionalen" Fall letztlich für einen Versuch der Umgehung bestehender Visavorschriften. Das finde ich nicht besonders lustig.

Ich sage nochmal:

Ein Besuchervisum wird Deine Partnerin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen!! Und dann würdest Du verdammt hoch pokern, denn wenn wirklich Schwangerschaftskomplikationen eintreten würden, wäre sie dafür mit einer Reisekrankenversicherung grundsätzlich nicht abgesichert. - Unter diesem Aspekt ist die Frage, ob Sie dann wenn (hoffentlich  Schockiert/Erstaunt) Komplikationen eintreten, hierbleiben dürfte doch ebenso sekundär und eigentlich auch verwerflich.

Ich weiß nicht, wie man ernsthaft solche "Fiktionen" entwickeln kann ...  nichtzufassen

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema