Halllo
Ich hab eine frage bezüglich einbürgerung.
ich bin Studentin,sudiere in Norddeutschland,in deutschland seit 6 jahre.habe natürlich keine deutsche staatsangehörigkeit,hab visium zwecks studium nur
nun habe ich gelesen über die Einburgerung vorrausetzung:
Wesentliche Voraussetzungen:
• 8 Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt (7 Jahre nach erfolgreichem Integrationskurs)
• Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die einen dauernden Aufenthalt ermöglicht, oder Niederlassungserlaubnis, bzw. die Eigenschaft als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (wobei eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aber nicht ausreicht).
• Sicherung des Lebensunterhaltes ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II (Ausnahme: Der Antragsteller hat den Bezug der öffentlichen Mittel nicht zu vertreten [z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit --> Bemühungen, Nachweise!], der Antragsteller hat das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet)
• ausreichende Deutschkenntnisse
• Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)
• Keine Verurteilungen wegen Straftaten (Ausnahmen: s. § 12 a StAG)
• Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen: s. § 12 StAG)
• Kein Ausschlussgrund nach § 11
StAG die wichtige Frage jetzt ist , ob diese Zeiten des Studiums in die Zeiten des gewöhnlichen Aufenthaltes einzubeziehen sind??? ich habe auch weiter gelesen, dass es in einige Bundesrepublik länder die studiumzeit einzubeziehen ist und in andere länder doch nicht.
denn nur in
Nordrhein-Westfalen
werden die studiumzeit auch mitgerechnet und als gewöhnlicher Aufenthalt zhälen.
da ich in einem jahr mit dem studium fertig werde,möchte ich gerne hier bleiben. Wie sieht es aus mit eim Antrag auf einburgerung???
darf ich das tun,auch wenn ich kein job finde nach dem studium ???
wie ich gesagt habe,ich wohne zurzeit in norddeutschland,also falls ich diese Antrag stellen möchte,muss ich denn vielleicht in Nordrhein-Westfalen umziehen,und erst da in diese regionen ein Antarg stellen??weil,wie ich gesagt habe es wird nur in Nordrhein-Westfalen die studium zeit als gewöhnlicher aufenthalts gerechnet.
wie sieht es mit meiner chance eingebürgert zu werden??
Bitte um euere Hilfe
danke im voraus