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Erwerb der Deustchen Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.633 mal)
neli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erwerb der Deustchen Staatsbürgerschaft
23.09.2008 um 16:56:17
 
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: (erstmal meine momentane Situation)-
ich bin seit knapp 8 J. in Deutschland - komme aus Bulgarien). Ich habe mein Studium abgeschlossen und will mir jetzt eine Arbeitsstelle hier in Deutschland suchen, da ich hier leben will.
Während meiner Studienzeit habe ich TZ gearbeitet - Studentenjob-(bis 500€). Habe keine Soz-Hilfe (ALG II) bezogen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann und wie meine chancen stehen?
Man hat mir gesagt - ich müsste einen Nachkommensnachweis vorzeigen - gilt denn in diesem Fall die TZ-Beschäftigung während des Studiums?
Was wäre wenn ich nicht gearbeitet hätte während meines Studiums - würde dann mein Antrag abgelehnt werden?
Könnte ich eine Bescheinigung von meinen Eltern vorweisen, dass sie mich finanziell unterstützen bis ich einen Job gefunden habe?

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Aletheia
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.09.2008 um 20:42:38
 
Hallo Smiley.

Wenn Du nicht ausgerechnet in einem der Bundesländer
welche die Studienzeit nicht als gewöhnlichen Aufenthalt ansehen lebst
und derzeit keinen "hinderlichen" Aufenthaltstitel hast,
dann könntest Du mit dem Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG liebäugeln (siehe oben ...
und überprüfe ob Du die dort angeführten Voraussetzungen erfüllst).

neli schrieb am 23.09.2008 um 16:56:17:
Man hat mir gesagt - ich müsste einen Nachkommensnachweis vorzeigen - gilt denn in diesem Fall die TZ-Beschäftigung während des Studiums?  

Es werden eher aktuelle Einkommensnachweise gefordert.
Aber falls der Antrag tatsächlich nach §10 gestellt würde,
spielte selbst unverschuldete Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II keine Rolle.
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.09.2008 um 17:23:20
 
neli schrieb am 23.09.2008 um 16:56:17:
Während meiner Studienzeit habe ich TZ gearbeitet - Studentenjob-(bis 500€). Habe keine Soz-Hilfe (ALG II) bezogen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann und wie meine chancen stehen?
Man hat mir gesagt - ich müsste einen Nachkommensnachweis vorzeigen - gilt denn in diesem Fall die TZ-Beschäftigung während des Studiums?


Eher nicht. Das ist ja vorbei, es sei denn, Du nimmst die Jobsucher-Regelung für Frischexaminierte in Anspruch. Hast Du einen Job in Aussicht?

Gruß, ULF
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neli
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarische
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Antwort #3 - 29.09.2008 um 18:39:56
 
Danke erstmal für die Antworten!
Was die jobaussicht angeht - habe noch nichts gefunden. Ich bin täglich auf der Suche und denke es eine Frage der Zeit - etwa 3-4 Monate höchstens, dann müsste ich was gefunden haben, bin ich mir sicher.
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mainata
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: plovdivska
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Antwort #4 - 17.10.2008 um 09:08:01
 
Hallo Neli,
ohne festen Job hast du kaum Chancen,Einbürgerungstest bestehen ist auch wichtig,du hast schon 8 Jahre in BD d.h. kein Integrationskurs, ich weiss es nicht ,ob die Jahre in BD als student anerkannt sind,es ist unterschiedlich für alle Bundesländer,wo hast du studiert?Ich habe auch Einbürgerungsantrag gestellt(mit 7Jahre),jetzt warte ich auf die Antwort.
MfG
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