Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass (Gelesen: 2.946 mal)
seci
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 132
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
14.10.2008 um 19:53:57
 
Hi Zusammen,

Eingebürgert in Deutschland, darf man das Reisepass von seinem alten HeimatLand beantragen ? 

wie wird das in Deutschland gesehen ?

Die alte Stadt verbietet die mehrfache Staatsbürgerschaft erst ,wenn man gewählt werden soll (Bürgermeister , präsident ...)

VG




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.210

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #1 - 14.10.2008 um 21:08:06
 
Du darfst den Reisepass beantragen, verlierst damit aber sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Du wirst dadurch wieder Ausländer und musst auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ausreisen.

Entscheide Dich also!

Das gilt nicht, wenn der andere Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du in Zukunft haben möchtest, Mitglied der EU ist. In diesem besonderen Fall darfst Du Deine deutsche Staatsangehörigkeit behalten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #2 - 14.10.2008 um 21:13:13
 
Vielleicht hilft dir das hier deine Frage zu beantworten Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #3 - 14.10.2008 um 23:53:08
 
Im Betreff schreibst Du "Mehrfache Staatsangehörigkeit"

heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden?

Wenn ja, dann - aber auch nur dann - darf er natürlich auch einen neuen Pass der alten Heimat beantragen, wenn der alte abgelaufen ist.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #4 - 15.10.2008 um 00:22:01
 
reinhard schrieb am 14.10.2008 um 21:08:06:
Du darfst den Reisepass beantragen, verlierst damit aber sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Du wirst dadurch wieder Ausländer und musst auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ausreisen.
Komisch. Meine Tochter hat letztens auch einen Pass von Belarus beantragt. Ihre Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sie aber trotzdem noch.  Durchgedreht

Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Nur eine andere Staatsbürgerschaft darf man nicht beantragen, ohne Verlust der Deutschen. Zumindest wenn man vorher keine Beibehaltugsgenehmigung hatte oder wenn es um EU Länder geht. da darf man inzwischen.

Odysseus schrieb am 14.10.2008 um 23:53:08:
heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden?
Könnte ja auch gebürtiger Doppelstaatler sein, oder vor 2000 ? eingebürgert, da gab es IMHO noch keine Verpflichtung die alte Staatsbürgerschaft loszuwerden.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
seci
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 132
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #5 - 15.10.2008 um 18:15:31
 
Genau Mikael321,

Zitat:
Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.


Das dachte ich mir auch , man kann ein Passbeantrag , das heisst nicht, dass man einen Antrag gestellt hat um eingebürgert zu werden oder Experten ?.

Zitat:
heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden


nein.

VG

Seci
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Antwort #6 - 15.10.2008 um 18:41:31
 
Mikael321 schrieb am 15.10.2008 um 00:22:01:
Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Nur eine andere Staatsbürgerschaft darf man nicht beantragen, ohne Verlust der Deutschen. Zumindest wenn man vorher keine Beibehaltugsgenehmigung hatte oder wenn es um EU Länder geht. da darf man inzwischen.


Immerhin sollte man prüfen, ob bei der erstmaligen Beantragung eines fremden Reisepasses (ggf. nach Einbürgerung hierzulande) eine Staatsangehörigkeit verliehen wird.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema