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Probleme wegen der Namensschreibweise (Gelesen: 4.131 mal)
Susanna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.09.2008 um 12:21:16
 
Hallo,
mein Mann ( Kosovare ) hat nun eine Einbürgerungsurkunde erhalten,
darüber haben wir uns sehr gefreut.

Nun haben wir aber ein Problem mit der Schreibweise des Familiennamen.

Der Familienname : Rashiti

Auf der serbischen Geburtsurkunde, steht : Rasiti
( über dem S ein kleines v, was auf die Aussprachen (laut:sch) hinweist )

Der Übersetzer merkt  in seiner Übersetzung an, das der albanische Name mit >sh< also Rashiti geschrieben wird.

Nun der Beamte von der Einbürgerung, hat das ignoriert und einfach Rasiti geschrieben ( ohne > h < oder diesem kleinem > v< auf dem S ). Als wir jetzt einen Personalausweis holen wollten, sagten die uns das sie auch nur den Namen so schreiben könnten wie auf der Einbürgerungsurkunde steht. Und wir müssten alle Unterlagen, selbst meine ( Ehefrau ) und die unseres Sohnes ändern.

Aber ich kann das mir gar nicht so richtig vorstellen. Soll es stimmen und wir sollen jetzt ganz anders heißen? So wie wenn Familie Müller die Pünktchen überm U verliert und heißen jetzt Muller?

Über eine hilfreiche Antwort, einen Rat oder einen Tip wer mir weiterhelfen kann wäre ich wirklich dankbar.
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Ralf
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Antwort #1 - 08.09.2008 um 13:31:40
 
Wie stand der Name denn im früheren Heimatpass?
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Susanna
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Antwort #2 - 08.09.2008 um 13:48:59
 
also im alten immer noch gültigen Jugoslavischen Pass steht

Rasiti und über dem S dieses kleine v
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janetm
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Antwort #3 - 08.09.2008 um 14:25:00
 
Susanna schrieb am 08.09.2008 um 13:48:59:
Rasiti und über dem S dieses kleine v  


Also so: Rašiti

und dass der jugoslawische Pass noch gültig ist, da hätte ich meine Bedenken.

Aloha
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Susanna
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Antwort #4 - 08.09.2008 um 14:39:50
 
Vielleicht sollte ich sagen das mein Mann die Doppelstaatsbürgerschaft erhalten hat ( Deutsch / Serbisch ) und das als Kosovo Albaner.

Viel lieber wäre uns nur die Deutsche, aber andere Seits waren wir auch froh, ohne Laufereien und viel Geld auszugeben die Einbürgerung zu erhalten.
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Odysseus
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Antwort #5 - 08.09.2008 um 14:50:52
 
habt Ihr in Deutschland geheiratet? ist das Kind hier geboren??
Wenn ja, wie  ist denn der Name Deines Mannes auf den Urkunden geschrieben worden??
Die Namensschreibweise sollte eigentlich bindend sein.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Susanna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovare
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Antwort #6 - 08.09.2008 um 14:59:42
 
Wir haben in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet alle unsere Urkunden / Unterlagen stehen auf Rashiti, bei unserem Sohn das gleiche.
So wollen wir es ja auch.
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Antwort #7 - 07.10.2008 um 15:42:38
 
Es gilt, dass die Namensführung, die durch eine inländische Personenstandsurkunde belegt ist, bindend ist. Damit gilt die Schreibweise lt. Heiratsurkunde bzw. Familienbuch, also Rashiti. Der Kollege in der Einbürgerungsbehörde hätte diese Urkunde ebenfalls beachten sollen, aber die abweichende Schreibweise in der Urkunde ist nicht tragisch. Die Einbürgerungsurkunde enthält keine Bindungswirkung zur Namensschreibweise.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #8 - 10.12.2010 um 20:08:07
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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Daddy
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