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Warum Anerkennung der Scheidung im Ausland ?? (Gelesen: 953 mal)
Haem
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Beiträge: 31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Warum Anerkennung der Scheidung im Ausland ??
07.12.2010 um 12:42:46
 
Hallo,

zum Sachverhalt:

Ein Visum zur Heirat in Deutschland wurde beantragt. Die Frau hatte aber bereits schon einmal im Ausland geheiratet. Diese Ehe wurde in D anerkannt, die Frau kam dann nach Deutschland. Irgendwann erfolgte die Scheidung in Deutschland.

Nun möchte sie wieder in Deutschland heiraten. Der Standesbeamte verlangt nun, dass diese in Deutschland durchgeführte Scheidung in ihrem Heimatland (wo sie aktuell ist) anerkannt/registriert wird, damit er sein OK der ABH mitteilt, die dann die Zustimmung zum Visum der Botschaft gibt.

Meine Frage:

Aufgrund welcher Rechtsvorschrift(en) kann der Standesbeamte dies verlangen ?? Paragrafen ?? Vorschriften Verordnungen ??

Danke für die Hilfe,

Servus,
Haem
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Eduard
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Beiträge: 1.796

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 07.12.2010 um 15:51:57
 
Haem schrieb am 07.12.2010 um 12:42:46:
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift(en) kann der Standesbeamte dies verlangen ?? Paragrafen ?? Vorschriften Verordnungen ??


§13 Abs. 1 BGBEG:

Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.


Wenn die Heirat nicht in D, sondern im Heimatstaat der Frau stattfinden würde, wäre dafür eine Anerkennung/Registrierung der in D durchgeführten Scheidung erforderlich?

Wenn ja, dann ist dies auch für den deutschen Standesbeamten verbindlich. Deutsches Recht (das BGBEG) verlangt in diesem Fall die Anwendung ausländischen Rechts.

(Der Sinn des Ganzen ist natürlich, dass die Frau möglichst in ihrer Heimat den gleichen Familienstand hat, wie hier in D.)
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