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Umgehung Sprachnachweis (Gelesen: 917 mal)
sebkos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umgehung Sprachnachweis
04.09.2008 um 17:13:54
 
Hallo,

meine Verlobte kommt aus einem Land, dessen Bürger den Sprachnachweis zum Ehegattennachzug bei der FZF erbringen müssen.

Da mein Arbeitsplatz mit Köln geografisch nun recht günstig gelegen ist mit einer Entfernung von 80 km nach Holland bzw. 73 km nach Belgien, kam in mir der Gedanke auf, meinen Wohnsitz zumindest kurzfristig in eines der beiden Länder zu verlegen. Jetzt habe ich folgende Fragen:

- Stimmt es tatsächlich, dass meine Freundin aufgrund der Freizügigkeitsregelung im EU-Recht keinen Sprachnachweis erbringen müsste, wenn ich in den Niederlande oder in Belgien wohnen würde?

- Weiss jemand zufällig, ob ich nach belgischem oder holländischem Recht eine gewisse Zeit in dem Land gelebt haben muss, um eine FZF durchführen zu können?

- Könnten bei einer FZF zu einem EU-Bürger Probleme auftreten, die bei einer FZF zu einem Staatsangehörigen nicht auftreten könnten?

- Wir beabsichtigen natürlich, mittelfristig in der schönen Domstadt zu wohnen. Würde es ausreichen, mit ihr ca. 6 Monate in Belgien zusammen zu leben und dann ohne Deutschtest nach Deutschland zu übersiedeln oder würden die deutschen Behörden dann trotzdem einen Deutschtest verlangen, obwohl wir schon die Ehe im Ausland geführt haben?

Ich würde sehr gerne wissen, ob meine Rechnung so aufgehen könnte oder eher nicht. Bin ich mit meinen Gedanken etwas zu blauäugig?

Mein Gedanke ist durchaus ernst gemeint. Ich empfinde die Regelung als höchst ungerecht und wäre erleichtert, wenn ich meine Freundin dieser Ungerechtigkeit nicht aussetzen müsste. Ich will auch keine Diskussion über das Für und Wider zu dieser Regelung anfangen. Ich halte Deutschkenntnisse auch für unabdingbar, wenn man in D leben möchte, halt nur nicht als Voraussetzung vor der Hochzeit.

Über Informationen würde ich mich sehr freuen.

Seb
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maki
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Antwort #1 - 04.09.2008 um 17:28:32
 
Meine persönliche Meinung: Wenn deine Freundin das Goethe Zertifikat in den USA machen kann, ist das schneller, günstiger und weniger aufwändig als wenn du mit Sack & Pack ins Ausland ziehst und dort Monate (6?) bleiben musst um als Freizügigkeitsberechtiger EU Bürger zu gelten.
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.09.2008 um 18:12:35
 
Hallo,

nach Österreich hätte es gereicht, wenn man für 6 Monate umgezogen wäre. Die Ösis waren da sehr kooperativ und zählten die Vorteile auf, die ein Umzug brächte z.B. Steuervorteile.

Ryka

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sebkos
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Antwort #3 - 05.09.2008 um 08:46:04
 
Hmmm, Österreich käme für mich auch in Frage.

Aber weiss jemand generell, ob es in der EU eine Regelung gibt, ab wann ein EU-Ausländer eine FZF beantragen kann bzw. wann sie denn möglich ist?
Und wie lange müsste ich im Ausland bleiben, bis die deutschen Behörden beim Umzug nach D keine Schwierigkeiten machen würden?

Weiß jemand generell über die Einwanderungspolitik in Belgien und den Niederlande Bescheid? Sind die dortigen Bestimmungen evtl. schärfer?

Danke für Eure Antworten
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