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Frage zum Lebensunterhalt (Gelesen: 2.742 mal)
honey-sousse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.08.2008 um 09:29:10
 
Hallo ich bin Claudia und habe mich hier neu angemeldet weil ich im moment sehr verunsichert bin da mir jeder etwas anderes sagt. Ich bin verheíratet mit einem Marokkaner seid dem 1.6.08 und wir haben einen Termin zum Interview am 10. September.Nun zu meiner frage ist es pflicht das ich arbeit vorweisen muß? Da ich momentan nur von Harz4 lebe und ich jetzt angst habe das es daran scheitert????
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 28.08.2008 um 09:34:14
 
honey-sousse schrieb am 28.08.2008 um 09:29:10:
Nun zu meiner frage ist es pflicht das ich arbeit vorweisen muß?


Guten Morgen,

grundsätzlich musst Du als Deutsche in Zusammenhang mit dem Ehegattennachzug Deines ausländischen Partners keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.

Ausnahmen wären z.B., wenn Du neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit hättest und/oder selbst schon längere Zeit in Marokko gelebt und gearbeitet hättest und die dortige Landes- bzw. Verkehrssprache gut beherrschen würdest.  Dann könnte ggf. bei nicht gesichertem Lebensunterhalt auch Dir als Deutscher die Führung der Ehe in Marokko zugemutet werden.

Liegen die Ausnahmetatbestände nicht vor, brauchst Du Dir insoweit keine Sorgen machen - Hartz-IV-Bezug ist dann unschädlich.

Alles Gute und erfolgreiche Familienzusammenführung wünscht Dir -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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honey-sousse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.08.2008 um 09:39:34
 
Nein ich könnte auch garnicht nach Marokko habe hier Kinder und der Vater meiner Kinder würde sowas auch nie gestatten. ich danke vielmals für die schnelle Antwort
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.08.2008 um 09:42:05
 
honey-sousse schrieb am 28.08.2008 um 09:29:10:
Da ich momentan nur von Harz4 lebe und ich jetzt angst habe das es daran scheitert????

Am ALG II Bezug wird die FZF sicherlich nicht scheitern, sonst würde man sich nicht die Mühe eines gemeinesamen Interviewtermins machen.

trixie
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honey-sousse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.08.2008 um 09:47:52
 
danke Trixi ich bin nur sehr verunsichert da mir der eine sagte ich muß arbeit vorweisen und ein anderer sagt ich brauche das nicht aber danke das es so nette Menschen gibt die mir antworten danke
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honey-sousse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.08.2008 um 09:43:23
 
hallo also ich habe am 1.6.08 in marokko geheiratet und wir haben einen Termin bekommen für den 10. September zum Interview
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.08.2008 um 11:42:09
 
honey-sousse schrieb am 28.08.2008 um 09:43:23:
hallo also ich habe am 1.6.08 in marokko geheiratet und wir haben einen Termin bekommen für den 10. September zum Interview
Jeder Fall ist anders.

Nur als Beispiel :

Deutscher Mann 40, heiratet Russin 30. Ist in Russland eine normale Sache. Der Mann ist in der Regel sowieso ca. 5 Jahre älter als die Frau, (Wie bei uns) und wenn der Mann dann 10 Jahre älter ist ( also 5 Jahre aus der Norm), ist das auch nichts besonderes. ( Gerade wenn der Mann finanziell sehr unabhängig ist)

Nehmen wir jetzt mal die gleichen Daten, nur umgekehrt, und auf ein anders Land bezogen.

Deutsche Frau 40, heiratet Araber 30 :
In Arabischen Ländern, ist die Frau bei der Eheschließung in der Regel 10 oder mehr Jahre JÜNGER ! Mann heiratet erst, wenn Geld für Wohnung, Verlobungs und Hochzeitsgeschenken zusammen hat. ( In Egypt sind da zb. mind. 10.000 US$) Dazu braucht der Mann ein paar Jährchen. ( Er ist dann meist über 30 ) Und seine Frau wird um die 16-20 liegen)

Eine Frau zwischen 20-30 heiratet man in der Regel nur, wenn zb. die Familie der Frau Geld oder Einfluss hat, oder wenn man nicht genug Geld zusammen bekommt. ( Je älter die Frau, desto kleiner die Geschenke)

Eine Frau die älter ist, als man selber, heiratet man in der Regel nur, wenn es eine Versorgungsehe ist. Zb. die Witwe des verstorbenen Bruders.

Das alles wissen natürlich auch die Botschaften vor Ort. Im Beispiel 1, wird die Botschaft wohl keine Befragung durchführen, wenn nicht andere Gründe für eine Scheinehe sprechen.

Im Beispiel 2, wird die Botschaft mit ziemlicher Sicherheit einen Befragung durchführen . Weil die nämlich wissen, das solch eine Konstellation ( Frau 10 Jahre älter), eigentlich nicht vorkommt. Hat die Frau jetzt auch noch Kind (er), von anderen Männern, ist das ein absolutes NO GO, in Arabischen Ländern ! Das spricht dann schon von der Aktenlage her, viel dafür, das die Ehe nur dazu dient, sich nach Europa abzusetzen. ( zumindest von der Seite des Mannes)

Michael

PS: Eine häufig gestellte Frage in der Befragung, ist meist nach der Größe der Hochzeit. Ist sie klein und privat gehalten worden, bei uns und in Russland ziemlich normal, ist das in Arabischen Ländern, ehr ein Zeichen, das man sich schämt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.08.2008 um 14:58:53
 
Mikael321 schrieb am 28.08.2008 um 11:42:09:
Im Beispiel 2, wird die Botschaft mit ziemlicher Sicherheit einen Befragung durchführen . Weil die nämlich wissen, das solch eine Konstellation ( Frau 10 Jahre älter), eigentlich nicht vorkommt. Hat die Frau jetzt auch noch Kind (er), von anderen Männern, ist das ein absolutes NO GO, in Arabischen Ländern !


auch wenn es etwas OT ist:

der Ansatz entspricht in der Tat der Praxis - auf diese Weise legen die deutschen Behörden dann höchst fragliche (und mit dem Geist des Grundgesetzes völlig unvereinbare) Maßstäbe an die Prüfung von Verdachtsmomenten an: eine Scheinehe scheidet nämlich demnach nur dann aus, wenn der ausländische Mann ernsthaft darlegt, eine devote Frau ehelichen zu wollen, die sich den verbreiteten kulturellen Vorstellungen seines Landes über die Rolle der Frau in einer Ehe einfügt und sich dem Mann unterwirft - allen anderen, modern und aufgeschlossen denkenden Männer, wird eine Scheinehe unterstellt. Das ist pervers.

@honey-sousse: lass Dich davon nicht irritieren! Bleib einfach bei der Wahrheit und lass Dich auch durch kritische Fragen nicht verunsichern. Das Grundproblem wirst Du nicht lösen und mit etwas Ausdauer und Hartnäckigkeit lässt sich auch ein (erster und unbestätigter) Scheineheverdacht aus dem Weg räumen.

Muleta
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honey-sousse
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Antwort #8 - 29.08.2008 um 07:13:19
 
ich danke euch allen das ihr mir so lieb geantwortet habt jetzt hab ich weniger angst davor was kommt vor allem ist es ja keine Scheinehe da ich meinen Mann wirklich über alles liebe
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Mikael321
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Antwort #9 - 29.08.2008 um 11:01:33
 
Muleta schrieb am 28.08.2008 um 14:58:53:
allen anderen, modern und aufgeschlossen denkenden Männer, wird eine Scheinehe unterstellt. Das ist pervers
Na ja, ich bin ja ehr ein liberaler hier, aber da verstehe ich die Botschaften schon. Ich kenne zumindest keinen Araber ( da habe ich ja gelebt, und kenne eine menge von den Jungs), der eine Frau aus liebe heiraten würde, die älter ist, und womöglich noch Kinder von einem anderen Mann hat , wenn nichts anderes dabei herausspringen würde, als die Frau. Aus Liebe wird sowieso recht selten geheiratet.  Aber das nur am rande.

Was ich aber zugeben muss ist, das nach Definition wohl die allermeisten Ehen keine Scheinehen sind, denen das die Botschaft unterstellt. Die Ehe wird gelebt ( zumindest bis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht da ist) und man hat auch Sex zusammen. ( Öfters auch Kinder )Das dürfte nach Definition wohl keine Scheinehe sein, selbst wenn der Ausländer (in) schon bei der Eheschließung im Kopf hatte, sich nach Erteilung zb. der NE, vom Deutschen zu trennen.


Michael

PS: Wie sieht eigentlich die genaue Juristische Definition für Scheinehe aus ?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.08.2008 um 11:06:54
 
Öhm, die Suche hier findet mehr als 50 Treffer (mehr
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