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recht auf einbürgerung oder nicht? (Gelesen: 1.536 mal)
chilindrina
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20.08.2008 um 10:12:23
 
Halli Hallo @n @lle,
habe eine frage ich bin seit fast 5 jahre mit einem deutsche Mann verheiratet, 2 kleine kinder und eine Ausbildung abgeschlossen (bin Staat. anerkannte Altenpflegeheferin) muss cih eine Integrationkurs besuchen bzw. Teilnamebescheinigung vorliegen?
Ich beziehe ALGII aber nicht selbst verschuldete Arbeitslose, troztdem kann ich den Antrag stellen?
Viellen Dank !!!
Chilindrina
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Mikael321
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Antwort #1 - 20.08.2008 um 11:44:26
 
§ 9 StAG

Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.

Wesentliche Voraussetzungen:
3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
Bei dir wohl erfüllt

seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen
 Auch erfüllt

ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen

Du frage kannst du beantworten. Wird die Ehe noch gelebt ? Wenn ja, Bedingung erfüllt


ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Wenn ich deinen Text hier so lese, denke ich, das diese Bedingung auch erfüllt ist.

Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis)
( Eine AE wirst du sicherlich besitzen, also Bedingung auch erfüllt.)

     Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II

Und hier steht es : Bei ALG II Bezug, gibt es die Deutsche Bürgerschaft nach 3 Jahren nicht. Das mit dem nichtverschuldenten, kommt erst mit 8 Jahren § 10 StAG ( bzw. 6 oder 7 )
Sicherung des Lebensunterhaltes ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II  (Ausnahme: Der Antragsteller hat den Bezug der öffentlichen Mittel nicht zu vertreten [z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit --> Bemühungen, Nachweise!])




Verlust, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen s. § 12 StAG)

Das müsstest du dann nach der Einbürgerungszusage klären. Die gibt es aber nur, wenn du vom ALG II weg bist.D.h, entweder Arbeitsplatz finden, oder noch warten.

Da du ja schon seit 5 Jahren in Deutschland bist, könnte es vielleicht schneller gehen, mit § 10 Einbürgerung. Da musst du 8 Jahre in Deutschland sein. Hast du I und Deutschkurse, wird das mit einem Jahr belohnt. ( Also nach 7 Jahren ) Bist du besonders Integriert ( wie immmer das auch nachgewiesen wird ), bekommst du nochmal ein Jahr geschenkt . Also wäre die § 10 Einbürgerung, in ca. 1 Jahr für dich möglich. ( Also nach 6 Jahren, wenn du besondere Integration nachweisen kannst)

Michael
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chilindrina
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 14:28:24
 
@ Michael,
vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Nun es ist so das ich mittlerweile schon 7 Jahre rechtmässigen Aufenthalt habe (Aufenthalterlaubniss nach §28) mein 3tes. Kind ist jetzt 2 Jahre (also 7, 5 und 2).
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung (brauche ich noch den besuch eine Integrationkurs)?
Ich habe nicht gearbeitet wegen Erziehnungszeiten, muss ich das Beweisen?
Mein Man und meine Kinder sind deutscher, was kann ich denn noch tun um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen?
Vielen Dank,
Pinina
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Saxonicus
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Antwort #3 - 27.03.2011 um 14:52:48
 
chilindrina schrieb am 27.03.2011 um 14:28:24:
was kann ich denn noch tun um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen?

Ein persönliches Gespräch bei der EBH Deiner Stadt/Gemeinde ist kostenlos und zielgerichtet. Dort kann/wird man Dir genau erklären können, ob alle Voraussetzungen gegeben sind.
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