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fzf aegypten (Gelesen: 707 mal)
djabba
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf aegypten
18.08.2008 um 11:46:24
 
hallo,hatte mich vor einiger zeit schon hier gemeldet.mein mann,aegypter-seit einem jahr verheiratet.deutschkurs am goethe-institut kairo,8 examen nicht geschafft.jetzt hat er dort am goethe-institut n flyer bekommen,dass es moeglich ist,in dtschld einen intensivkurs zu machen und die bezahlung dieses kurses das visa ersetzt.weiss da jemand genaueres,weil hier die mitarbeiter in den goethe.instituten bln und muc nicht so wirklich ahnung zu haben scheinen.mir wurde angetragen von einer mitarbeiterin vom goethe-ins. ,doch den visaantrag-permanent- zu kaenzeln in der dtschen botschaft kairo(der ohne examensnachweis fuer deutsch 1 gar nicht angenommen wird dort) und ein touristenvisa zu beantragen und dann hier den kurs zu machen.meines erachtens hatte ich die info, dass ein touristenvisa aber nicht erteilt wird, wenn die botschaft kenntnis hat,das es auf eine fzf hinauslaeuft...hat jemand erfahrung?irgendwo hab ich jetzt auch mitbekommen,dass irgendwas bei der eu im gange ist.weiss da jemand schon etwas?1000 dank erstmal.djabba
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inge
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 18.08.2008 um 11:50:58
 
djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
wenn die botschaft kenntnis hat,das es auf eine fzf hinauslaeuft...

Üblicherweise ist das so

Zitat:
irgendwo hab ich jetzt auch mitbekommen,dass irgendwas bei der eu im gange ist.weiss da jemand schon etwas?1000 dank erstmal.

In der EU ist ständig was in Gange. zB dass inzwischen geklärt ist, dass Drittstaatler FamAng von EUlen keine Sprachkenntnisse benötigen.
Hilft dir aber wenig, da du als Deutsche IN Deutschland dich nicht auf EU-Rechte berufen kannst. Das käme erst zum Tragen wenn du zB in Ösiland wohnen/arbeiten würdest.

Zitat:
und die bezahlung dieses kurses das visa ersetzt

Hört sich nach hanebüchenem Unsinn an ...
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.08.2008 um 11:51:31
 
djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
hallo,hatte mich vor einiger zeit schon hier gemeldet.mein mann,aegypter-seit einem jahr verheiratet.deutschkurs am goethe-institut kairo,8 examen nicht geschafft.

Vielleicht wäre es ratsam, einen proff. Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.

djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
meines erachtens hatte ich die info, dass ein touristenvisa aber nicht erteilt wird, wenn die botschaft kenntnis hat,das es auf eine fzf hinauslaeuft...

Ja, da die Rückkehrbereitschaft aus Sicht der Botsschaft nicht gegeben ist, diese ist jedoch Vorraussetzung für ein Touristen/Besuchsvisa.

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