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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> fzf aegypten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1219052784 Beitrag begonnen von djabba am 18.08.2008 um 11:46:24 |
Titel: fzf aegypten Beitrag von djabba am 18.08.2008 um 11:46:24
hallo,hatte mich vor einiger zeit schon hier gemeldet.mein mann,aegypter-seit einem jahr verheiratet.deutschkurs am goethe-institut kairo,8 examen nicht geschafft.jetzt hat er dort am goethe-institut n flyer bekommen,dass es moeglich ist,in dtschld einen intensivkurs zu machen und die bezahlung dieses kurses das visa ersetzt.weiss da jemand genaueres,weil hier die mitarbeiter in den goethe.instituten bln und muc nicht so wirklich ahnung zu haben scheinen.mir wurde angetragen von einer mitarbeiterin vom goethe-ins. ,doch den visaantrag-permanent- zu kaenzeln in der dtschen botschaft kairo(der ohne examensnachweis fuer deutsch 1 gar nicht angenommen wird dort) und ein touristenvisa zu beantragen und dann hier den kurs zu machen.meines erachtens hatte ich die info, dass ein touristenvisa aber nicht erteilt wird, wenn die botschaft kenntnis hat,das es auf eine fzf hinauslaeuft...hat jemand erfahrung?irgendwo hab ich jetzt auch mitbekommen,dass irgendwas bei der eu im gange ist.weiss da jemand schon etwas?1000 dank erstmal.djabba
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Titel: Re: fzf aegypten Beitrag von inge am 18.08.2008 um 11:50:58 djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
Üblicherweise ist das so Zitat:
In der EU ist ständig was in Gange. zB dass inzwischen geklärt ist, dass Drittstaatler FamAng von EUlen keine Sprachkenntnisse benötigen. Hilft dir aber wenig, da du als Deutsche IN Deutschland dich nicht auf EU-Rechte berufen kannst. Das käme erst zum Tragen wenn du zB in Ösiland wohnen/arbeiten würdest. Zitat:
Hört sich nach hanebüchenem Unsinn an ... |
Titel: Re: fzf aegypten Beitrag von maki am 18.08.2008 um 11:51:31 djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
Vielleicht wäre es ratsam, einen proff. Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. djabba schrieb am 18.08.2008 um 11:46:24:
Ja, da die Rückkehrbereitschaft aus Sicht der Botsschaft nicht gegeben ist, diese ist jedoch Vorraussetzung für ein Touristen/Besuchsvisa. |
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