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familiennachzug von Eltern (Gelesen: 2.554 mal)
benjo
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17.08.2008 um 15:50:36
 
Hallo, meine Mutter will zu meine schwester ziehen also meine schwester wohnt in Bremen und ich in Heilbronn...wir haben ja nur die Mutter da dr Vater vor vielen Jahren gestorben ist ist sie eine witwe geworden.Meine Mutter bezieht eine witwenrente aus Deutschland und sie ist hier in BRD krankenversichert.Sie ist allein in Bosnien und wir würden gerne das sie zu uns kommt ...die enkelkinder würden sich sehr freuen ....was kann man da machen ,ist es kompliziert sie nach Deutschland zu holen...wie gesgt sie hat niemanden da in Bosnienverwandte sind sch auch alle ausgewandert ich hofe dass Sie mir eine Antwort geben können
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trixie
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Antwort #1 - 17.08.2008 um 22:18:15
 
Der Nachzug der Mutter würde nur über diesen § gehen:

Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger
...
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Die Hürde hierzu ist aber sehr hoch.

Dass sie eine deutsche Krankenversicherung und einen deutschen Rentenspruch hat, dürfte ein wichtiger Schritt in Richtung "Sicherung des LUs" sein.

Am besten setzt du dich mit der ABH in Verbindung und besprichst dein Anliegen mit ihnen.

trixie
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benjo
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Antwort #2 - 18.08.2008 um 21:05:34
 
ja wir haben sogar noch eine Verpflichtungserklärung bereit für meine Mutter und die VE ist auch unbefristet.Wird das auch was helfen?
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maki
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Antwort #3 - 18.08.2008 um 21:09:38
 
Ohne die "außergewöhnliche Härte" hilft gar nichts, wenn diese gegeben ist muss der LU gesichert sein und eine KV bestehen, letztere ist nicht bllig.
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benjo
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Antwort #4 - 18.08.2008 um 21:18:43
 
Was ist das außergewöhnliche härte?Muss meine Mutter krank sein so das sie auf uns angewiesen ist.Ich verstehe nicht ....was waere die außergewöhnliche härte in Beispiel?
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fons
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Antwort #5 - 18.08.2008 um 21:24:53
 
Nutze doch mal die Boardsuche oder klicke hier
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maki
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Antwort #6 - 18.08.2008 um 21:34:53
 
Kannst dir auch noch die VAH des BMI dazu ansehen:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_2212...

Punkt 36.1.2

Wie gesagt, liegt sehr selten vor, auch ist die KV sehr teuer.
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benjo
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Antwort #7 - 18.08.2008 um 21:51:42
 
tja ist pshychische not auch eine besondere härte weil ich glaube meine Mutter hat so was aber wie kann ich das nachweisen?
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trixie
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Antwort #8 - 18.08.2008 um 23:20:23
 
maki schrieb am 18.08.2008 um 21:34:53:
auch ist die KV sehr teuer.  

Die scheint die Mutter lt. den Aussagen des TS aber zu haben.


benjo schrieb am 18.08.2008 um 21:51:42:
tja ist pshychische not auch eine besondere härte weil ich glaube meine Mutter hat so was aber wie kann ich das nachweisen?  

Ohne ärztliches Attest geht da sicherlich nix. Auch dann wäre es nicht sicher, dass es sich zwingend um eine außergewöhnliche Härte handelt.

trixie

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