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antrag auf AE nach ehe mit deutsche (Gelesen: 3.279 mal)
zaki78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.08.2008 um 19:59:01
 
hallo liebe user,
letzte woche hab ich meine deutsche verlobte in dänemark,am montag waren wir bei der ABH,um die AE zu beantragen,die ehe wurde problemlos anerkannt,wir haben was unterschrieben,dass wir geheiratet haben,echt um eine familie zu gründen,ok.
ich durfte aber nicht sofort meine AE bekommen,muss erst eine sicherheitsanfrage vorliegen(kann bis 6mon. dauern),wie die da ist muss noch dazu einen gelben formular von der immobilienfirma ausfüllen lassen(wohnraumnachweis).ich hab erstmal meine noch gültige AE behalten(zum studium,also ohne arbeitserlaubnis).
die SB hat uns gesagt diese sicherheitsanfragen trifft nicht alle nationalitäten,aber die marokkanische schon Griesgrämig
meine fragen:
1.in jeder gemischten ehe muss diese erklärung unterschrieben werden?
2.darf die SB den wohnraumnachweis verlangen obwohl meine frau deutsche ist?
3.wie sieht es aus mit der sicherheitsanfrage,unf wie hängt sie mit der nationalität zusammen(ich vermeide hier über diskriminierung zu reden)
4. stimmt es,dass ich noch keinen anspruch auf die arbeitserlaubnis habe,erst wenn ich die AE bekomme(in max. 6mon.)
haben sie vielen dank im voraus!!!!! Smiley
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 06.08.2008 um 20:33:48
 
zaki78 schrieb am 06.08.2008 um 19:59:01:
3.wie sieht es aus mit der sicherheitsanfrage,unf wie hängt sie mit der nationalität zusammen(ich vermeide hier über diskriminierung zu reden)


Und ich vermeide es hier über den 11.09.2001 zu reden Zwinkernd

Fest steht, es gibt die Staaten in denen die Sicherheitsanfrage u.a. wegen des WTC-Days vorgeschrieben ist.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.08.2008 um 21:30:11
 
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
regelt doch ganz eindeutig, dass die AE zu erteilen ist.

@Ronny: Eine Sicherheitsanfrage ändert ja nichts daran, dass zaki78 schon im Lande ist.

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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.08.2008 um 01:10:28
 
zaki78 schrieb am 06.08.2008 um 19:59:01:
1.in jeder gemischten ehe muss diese erklärung unterschrieben werden?


Da wo ich wohne ja und bei jeder Verlängerung auch wieder.

Aloha
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zaki78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.08.2008 um 13:53:19
 
hallo liebe user,
lieber ronny,hättest du lieber  auf meine fragen geantwortet statt auf die Nebensachen zu kommentieren Lippen versiegelt,denn diese forum versucht,ausländern zu helfen...danke trotzdem.. Smiley.
ich hoffe dass ich antworte krige auf die restlichen fragen,vorallem die frage mit dem wohnraumnachweis Griesgrämig
haben sie vielen dank im voraus. Smiley
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inge
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Antwort #5 - 11.08.2008 um 14:00:05
 
1. nein
2. jein
3. k.A. - unterschiedlich je nach Nationalität
4. würde sagen ja
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zaki78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.08.2008 um 14:15:37
 
danke inge für die schnellen antworte.
der mietvertrag ist nicht auf unsere namen,sonder auf den meines cousins,denn meine frau ist gerade vom ausland nach D zurückgekehrt,und ich bin nur student,ist nicht einfach für mich eine wohnung zu finden mit meinem jetzigen status.
also was wird dann passieren falls wir diesen WRN nicht vorliegen können,wird mir etwa die AE verweigert Griesgrämig
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.08.2008 um 14:17:45
 
zaki78 schrieb am 06.08.2008 um 19:59:01:
4. stimmt es,dass ich noch keinen anspruch auf die arbeitserlaubnis habe,erst wenn ich die AE bekomme(in max. 6mon.)

Ob du im Augenblick arbeiten darfst, hängt davon ab, welche gültige AE du im Moment hast, evtl. auch FB.

zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 14:15:37:
also was wird dann passieren falls wir diesen WRN nicht vorliegen können,wird mir etwa die AE verweigert

Im Grunde nicht, solange du einen Wohnraum hast.

Hat der Vermieter der Untervermietung zugestimmt?

trixie
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inge
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Antwort #8 - 11.08.2008 um 14:19:58
 
Zitat:
also was wird dann passieren falls wir diesen WRN nicht vorliegen können,wird mir etwa die AE verweigert

Eher nein. "Obdachlosigkeit" wäre allerdings ein Ausweisungsgrund. Würde vermutlich dazu führen dass die AE nur kurz befristet wird, o.ä. unpraktische Sachen passieren.
Möge der Cousin ggfs ein Untermietverhältnis bestätigen. Dann kriegt er aber ggfs Ärger mit seinem Vermieter.
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zaki78
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Antwort #9 - 11.08.2008 um 14:21:17
 
ich hab immer noch meine AE zum studium,was heisst FB?
DANKE
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.08.2008 um 14:25:02
 
FiktionsBescheinigung, steht auch in der netten: ...
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trixie
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Antwort #11 - 11.08.2008 um 14:25:20
 
zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 14:21:17:
was heisst FB?

Fiktionsbescheinigung.

zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 14:21:17:
ich hab immer noch meine AE zum studium

Das heißt aber noch lange nicht, dass diese AE gültig ist, wenn du z. B. exmatrikuliert bist oder dich an einer anderen Hochschule eingeschrieben hast, kann diese durchaus schon erloschen sein.

Sollte die AE aber noch gültig sein, dann kannst du im Rahmen der 90/180 Tage-Regelung arbeiten.

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Antwort #12 - 11.08.2008 um 14:32:28
 
sorry,ich hätte euch die mühe mit der FB ersparen können. Traurig
die immobilienfirma hat das nicht zugestimmt,wir dachten die wohnung ist gross genug für 3pers.(ich+meine frau+der cousin).
"Obdachlosigkeit" wäre allerdings ein Ausweisungsgrund:muss ich etwa damit rechnen oder was jetzt,ich krieg langsam angst weinend
übrigens,wenn ich meine AE kriege und normal arbeitan darf(nicht mehr als student).dann wäre für mich unproblematisch den mietvertrag auf meinen namen ändern zu lassen.
also die sache ist irgendwie verkehrt Augenrollen
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Antwort #13 - 11.08.2008 um 14:38:22
 
zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 14:32:28:
dann wäre für mich unproblematisch den mietvertrag auf meinen namen ändern zu lassen.

Wenn der Vermieter oder die Immobilienfirma einem Mieterwechsel zustimmt, dann schon.

zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 14:32:28:
die immobilienfirma hat das nicht zugestimmt,

... dann solltet ihr das möglichst schnell regeln, sonst sitzt dein Cousin aufgrund Vermieterkündiung bald auch auf der Straße.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 11.08.2008 um 18:12:52
 
ich möchte gerne wissen,was wäre dann ohne WRN,keine AE.
wir haben ein dach überm kopf,das gehört uns allerdings nicht,das kann sich aber schnell ändern wenn ich die AE bekomme,und vollzeit arbeiten darf.
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Antwort #15 - 11.08.2008 um 19:51:03
 
zaki78 schrieb am 11.08.2008 um 18:12:52:
ich möchte gerne wissen,was wäre dann ohne WRN,keine AE.

Du mußt ganz einfach nachweisen, dass du ein Dach über dem Kopf hast und nicht obdachlos bist. Wie du das anstellst, bleibt dir überlassen. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

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Antwort #16 - 11.08.2008 um 20:30:14
 
ok,vielen dank trixie Smiley
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