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Keine Benachrichtigung der ABH nach der Trennung. (Gelesen: 2.204 mal)
Ich_bin_s
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.08.2008 um 22:30:41
 
Ist das sehr schlimm? Wenn: LG 3 Jahre, Trennung 11.2006,  AE (als Ehegatte des Deutsche) noch bis 10.2009. 
Danke im voraus.
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trixie
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Antwort #1 - 06.08.2008 um 07:26:06
 
Verstehe zwar deine Frage nicht ganz. Wenn die Trennung offiziell erfolgt ist und der Meldebehörde mitgeteilt wurde, dann wird auch die ABH darüber informiert.

Steuerrechtlich mußt du die Trennung mitteilen.

trixie
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Ich_bin_s
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Antwort #2 - 06.08.2008 um 10:37:09
 
Danke für die Antwort. Die Sache ist die, beim der AE Verlängerung haben wir mit meine Frau so eine Erklärung unterschrieben, das wir immer noch zusammen sind und wenn sich etwas ändert, dann muss man es sofort mitteilen. In ein Monat danach haben wir uns getrennt, ich bin ausgezogen, habe meine Steuerklasse gewechselt und habe mich bei meine Eltern angemeldet. Dabei habe ich, wie gesagt, die ABH darüber selbs nich informiert, dachte eigentlich dass die es automatisch erfahren und habe auf einen Brief von ABH gewartet zwecks eigenständiges AE. Aber es kam bis jetzt nichts an.  Da muss man noch sagen, dass ich inzwischen schon eine Wohnung gemietet habe und mich noch mal umgemeldet habe. Außerdem, habe ich meinen Reisepass gewechselt, war danach bei ABH und habe in neuen Pass die gleiche AE bekommen wie ich hatte.
Und die Frage ist, ob das sehr schlimm ist dass ich so eine Verpflichtung unterschrieben habe und die ABH trotzdem über die Trennung selbst nicht informiert habe?
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« Zuletzt geändert: 06.08.2008 um 10:48:30 von Ich_bin_s »  
 
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inge
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Antwort #3 - 06.08.2008 um 10:54:43
 
Ich_bin_s schrieb am 06.08.2008 um 10:37:09:
und wenn sich etwas ändert, dann muss man es sofort mitteilen

Da streiten sich die Gelehrten noch, ob das nun verbindlich, rechtlich zulässig etc ist Zwinkernd

siehe zB hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181036891/19#19
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trixie
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Antwort #4 - 06.08.2008 um 11:12:53
 
Ich_bin_s schrieb am 06.08.2008 um 10:37:09:
habe meine Steuerklasse gewechselt und habe mich bei meine Eltern angemeldet

... und die Meldebehörde informiert i.d.R. die ABH, dass ihr nicht mehr die eheliche LG pflegt. Alles weitere kommt von der ABH.

Zitat:
Da streiten sich die Gelehrten noch, ob das nun verbindlich, rechtlich zulässig etc ist

siehe zB hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181036891/19#19

Nur bei dem Thread "Mitteilungspflicht" geht es um eine bestehende Nebenbedingung, die es bei einer ehelichen LG nicht gibt. D. h. auch wenn du etwas unterschrieben hast, dass eine Veränderung des Familienstandes mitzuteilen wäre, würde die AE nicht erlöschen, wenn die eheliche LG nicht mehr besteht.

trixie

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Antwort #5 - 06.08.2008 um 11:15:03
 
trixie schrieb am 06.08.2008 um 11:12:53:
Nur bei dem Thread "Mitteilungspflicht" geht es um eine bestehende Nebenbedingung

Nö. Da ging es (auch) um die Frage, ob man eine "Nebenbedingung" auch gesondert servieren darf Zwinkernd
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Antwort #6 - 06.08.2008 um 11:29:02
 
inge schrieb am 06.08.2008 um 11:15:03:
Da ging es (auch) um die Frage, ob man eine "Nebenbedingung" auch gesondert servieren darf  

OK! Aber eine Nebenbedingung, dass z.B.  eine Trennung mitteilungsplichtig ist, hätte beim Eintreten des Ereignis trotzdem keine auflösende Wirkung.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.08.2008 um 12:45:20
 
trixie schrieb am 06.08.2008 um 11:12:53:
.. und die Meldebehörde informiert i.d.R. die ABH, dass ihr nicht mehr die eheliche LG pflegt. 

Ja, mir ist klar dass die ABH schon längst alles im Computer sozusagen hat. Nur in der unterschriebene Erklärung stand dass ich direkt ABH über alle Änderungen informieren muss. Deswegen und weil ich schon 2 Jahre lang keine nachrichten von ABH bekommen habe, habe ich mir die Gedanken gemacht, ob das später ein Problem bei der NE Beantragung oder AE Verlängerung sein kann. Mochte eigentlich noch in diesem Jahr eine NE zu beantragen, da ich schon 5 Jahre in Deutschland bin. Nur diese Geschichte macht mich unsicher.
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Antwort #8 - 06.08.2008 um 13:05:39
 
Ich_bin_s schrieb am 06.08.2008 um 12:45:20:
Mochte eigentlich noch in diesem Jahr eine NE zu beantragen, da ich schon 5 Jahre in Deutschland bin.

Beantragen kann man fast alles. Ob es genehmigt wird, ist eine andere Sache. Eine NE nach § 28 Abs.2 (für deutsch-verheiratete) dürfte wohl kaum machbar sein, wenn die eheliche LG nicht mehr besteht, während die NE nach § 9 möglich ist, wenn die anderen Kriterien hierzu auch erfüllt sind.

trixie
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