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Einbürgerung,vietnamesische Staatsangehörigkeit aufgeben.. (Gelesen: 5.704 mal)
Bobbel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung,vietnamesische Staatsangehörigkeit aufgeben..
03.08.2008 um 23:09:15
 
Guten Abend =)

Also..ich bin eine Schülerin, 15 Jahre alt, werde im Oktober 16 bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ich besitze zurzeit noch die vietnamesische Staatsbürgerschaft.
Meine Mama wollte sich mir zu liebe mit mir einbürgern lassen, da ich noch nicht 16 bin etc.

Wir haben heut aber gelesen, das sich minderjährige Kinder, sich von ihren gesetzlichen Vertretern die Einbürgerung beantragen lassen können und dann alleine eingebürgert werden..aber dann auch 255,00€ zahlen müssen, stimmt das? (www.einbürgerung.de - Wege zur Einbürgerung pdf) Uns wurde von der zuständigen Frau vom Landratsamt gesagt, dass sich ein Elternteil mit mir einbürgern muss bis ich 18 bin?!

Zu meinen weiteren Fragen:

Von der vietnamesischen Botschaft bekommt man kaum Informationen, da sie nie an das Telefon gehen (Anrufbeantworter)

So viel wir wissen müssen wir uns erst mal ein Formular für die Einbürgerung holen. Was für Bescheinigungen und Dokumente brauchen wir alles?

Und die Unterlagen bekommen wir dann von der deutschen Behörde wieder zurück.. Dann wurde uns gesagt, dass wir die Unterlagen zur vietnamesischen Botschaft schicken müssen und die die Unterlagen dann nach Vietnam schicken.

Und das dieses bis zu 2 Jahre dauern kann bis wir die Unterlagen aus Vietnam zurückbekommen Schockiert/Erstaunt Meine Eltern haben dann danach bei meiner Tante in Vietnam angerufen und uns gesagt, dass der vietnamesische Präsident sich die ganzen Unterlagen immer am Jahresende anschaut und unterschreibt. Kann man die Zeit nicht irgendwie verkürzen?! Das kann echt nicht wahr sein, dass das so lange dauern kann  weinend

Wenn ich dann die Unterlagen aus Vietnam zurück bekomme..
Was geschieht danach? Ich muss ja dann einen Einbürgerungstest machen, aber wie ist es mit dem Sprachnachweis und so? Ich habe jetzt Ferien und werde in die 10. Klasse versetzt. Reicht eine Schulbescheinigung oder was brauche ich da noch alles? Ich gehe ja jetzt schon seit 9 Jahren zur Schule..

Wir haben nächste Woche einen Termin bei der Frau im Landratsamt..ich denke nicht, dass sie eine große Hilfe sein wird. Ich wohne in einer kleineren Stadt  hä?

Zu meiner letzten Frage, die sie mir hoffentlich beantworten können..
Ich hab so nen komischen vietnamesischen eher weng seltenen (3) Vornamen.. und ich werde mit dem Vornamen oft als männliche Person verwechselt, einer der drei Vornamen ist ein männlicher Name..Mit den anderen gibts leider so welche blöden Wortspiele und ich werde seit meiner Geburt anders genannt. Wir sind zum Rathaus..uns wurde dann gesagt, dass der Name nur geändert werden kann wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze..uns dann aber wieder von meiner Tante die in Vietnam nachgefragt hat gesagt wurde, dass die nicht dafür zuständig sind, sondern in dem Land in dem ich geboren bin?!

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und mir die Fragen beantworten  Griesgrämig

Lg Bobbel









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ronny
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Antwort #1 - 04.08.2008 um 07:55:41
 
Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
Wir sind zum Rathaus..uns wurde dann gesagt, dass der Name nur geändert werden kann wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.


Die Aussage ist richtig, eine Namensänderung geht nur wenn der Betreffende ein deutsches Persionalstatut hat:

- deutscher Staatsangehöriger

- anerkannt asylberechtigt,

- anerkannter ausländischer Flüchtling, oder

- Staatenloser mit g.A. in Deutschland ist.

Auch für die Anwendung des Art. 47 EGBGB, siehe dazu unten die "Hinwese zum Personenstandsrecht" muß ein deutsches Personalstatut vorliegen.

Für eine Berichtigung des deutschen Geburtseintrages sähe ich eher keinen Raum, da die Eltern den Namen wohl so wie beurkundet, gewollt haben (?)...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 04.08.2008 um 08:12:13
 
Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
Wir haben heut aber gelesen, das sich minderjährige Kinder, sich von ihren gesetzlichen Vertretern die Einbürgerung beantragen lassen können und dann alleine eingebürgert werden..aber dann auch 255,00€ zahlen müssen, stimmt das?


Wenn minderjährige Kinder miteingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- € für's Kind, für die Eltern jeweils 255,- €.
Soll das Kind alleine eingebürgert werden, dann ist das Kind Hauptantragsteller und die Gebühr beträgt 255,-  € für's Kind.

Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
So viel wir wissen müssen wir uns erst mal ein Formular für die Einbürgerung holen. Was für Bescheinigungen und Dokumente brauchen wir alles?

Als erstes brauchst Du einen Aufenthaltstitel, der nach § 10 (1) Nr.2 StAGfür die EB ausreichend ist, dann Geburtsurkunde, Pass, Versetzungszeugnis in die 10. Klasse, Schulbescheinigung. Inwiefern vielleicht noch Unterlagen Deiner Eltern verlangt werden (Einkommen, Mietvertrag...) hängt von den Gepflogenheiten der EBH ab, am besten dort mal nachfragen!!

Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
Ich muss ja dann einen Einbürgerungstest machen, aber wie ist es mit dem Sprachnachweis und so? Ich habe jetzt Ferien und werde in die 10. Klasse versetzt. Reicht eine Schulbescheinigung oder was brauche ich da noch alles? Ich gehe ja jetzt schon seit 9 Jahren zur Schule..

Als Nachweis der Sprachkenntnisse ist das Verstzungszeugnis in die 10. Klasse ausreichend.

Bei dem EB-Test fällst Du leider in ein Loch, dass die Väter und Mütter des neuen StAG leider übersehen haben. Grundsätlich muss der Test von allen über-16-Jährigen absolviert werden, es sei denn, sie haben einen deutschen Schulabschluss. Den hast Du aber noch nicht, da Du erst auf dem Weg dahin bist. Du bist allerdings in die 10. Klasse versetzt worden, was dem Hauptschulabschluss zwar gleichzusetzen ist, aber eben keiner ist. Wenn Du also vor dem MSA eingebürgert werden willst, wirst Du wohl um den Test nicht herunmkommen. Ist der ein Problem für Dich?? (Testfrage: Wer ist deutsches Staatsoberhaupt: a)Bundeskanzler, b)Bundespräsident, c) Bundestrainer???  Durchgedreht)

Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
Ich hab so nen komischen vietnamesischen eher weng seltenen (3) Vornamen..

Du kannst nach der EB eine Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB abgeben - in Deinem Fall dürfte Abs. 1, Nr 5 passen. Da ich mal vermute, dass es für Deine Vornamen keine deutsche Entsprechung gibt, kannst Du einen deutsch Vornamen wählen. die vietnamesischen Vornamen werden dann aber ersatzlos entfallen.

Bobbel schrieb am 03.08.2008 um 23:09:15:
Wir haben nächste Woche einen Termin bei der Frau im Landratsamt..ich denke nicht, dass sie eine große Hilfe sein wird. Ich wohne in einer kleineren Stadt

große Stadt, große Hilfe - kleine Stadt, kleine Hilfe??? oder wie??  Laut lachend
Ich denke, die Kollegin wird schon wissen, was sie tut und Dir weiterhelfen können.  Zwinkernd Durchgedreht und sie wird Dir auch am besten sagen können, welche Unterlagen sie noch braucht.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Bobbel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.08.2008 um 21:53:21
 
Danke (:

Ich werde ja erst im Oktober 16.. kann ich aber jetzt schon trotzdem die Formulare holen und ausfüllen etc. (mit dem Einverständnis meiner Eltern) ?

Weil die in Vietnam ewig brauchen bis sie die Unterlagen zurückschicken..wenn ich Pech hab bis zu 2 Jahren =(

Ja den Aufenthaltstitel hab ich..
Ne, den Test pack ich scho. Die meisten Fragen sind leicht.
b) Bundespräsident  Zwinkernd

Naja mein Vater hat mir den Namen gegeben, meine Mutter war da nach der Geburt nicht so in der Lage dafür  Zwinkernd also der erste ist so einer für die Vietnamesen, dass man erkennt, das ich weiblich bin.
Sie wollten den Vornamen dann ändern, aber es ist an den früheren mangelnden Sprachkenntnissen gescheitert..

Der zwote ist ein MÄNNLICHER Name(der von meinem Vater) der
Letzte von den 3en ist mein Rufname der bedeutet Frieden oder so, weil ich am Tag der deutschen Einheit geboren bin.
Dummerweiser, ist mein Rufname auch eine Aufforderung in der deutschen Sprache etc.  Griesgrämig

Jedenfalls würde ich gern die ersten zwei Vornamen streichen lassen weil der eine ein männlicher Vorname ist und noch der von meinem Vater und es da auch blöde Wortspiele dafür gibt   Ärgerlich
Meinen letzten Vornamen möchte ich aber behalten, weil ich in der Schule etc. so genannt werde.

Ich werde aber seit meiner Geburt noch anders genannt (Eltern; Verwandte kennen mich nur unter diesem Rufnamen) im Kindergarten hat man mich auch nur immer so gerufen..dieser Rufname ist aber ein amerikanischer Vorname (so wollten ihn meine Eltern eig. umändern)

Und da ich meinen offiziellen dritten und letzten Vornamen nicht ganzwegstreichen lassen will soll er mit dem amerikanischem Rufnamen am bestern verbunden werden. Also ein Doppelname der offizielle zuerst und dann der amerikanische.. ???-???
Da er den vietnamesischen dritten Vornamen den ich behalten will weng abmildert (weil der vietn. Vorname ja im deutschen eine Aufforderung ist und wegen den Wortspielen).
Ich werde ja auch schon von manchen mit dem Doppelnamen angesprochen..

Es ist ja normalerweise schwierig, den Vornamen umändern zu lassen, aber ich hab ja auch richtige Gründe dafür, find ich. Hätte ich eine Chance? Am Geld liegst ja nicht  Laut lachend

Ich leide an dem blöden Vornamen und möchte ihn so schnell wie möglich umändern lassen, aber das geht ja nur wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze Griesgrämig Bis die Unterlagen aus Vietnam zurück sind dauert das eine Ewigkeit. Und bis ich den Einbürgerungstest machen darf.. weinend

Und die von der Botschaft wollen oder können uns keine Auskunft geben ob man vietn. Vornamen umändern lassen kann blablabla Ärgerlich

Ich konnte mich leider nicht kürzer fassen, tschuldigung  Zwinkernd

Lg Bobbel





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« Zuletzt geändert: 04.08.2008 um 22:08:51 von Bobbel »  
 
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Bobbel
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Antwort #4 - 04.08.2008 um 22:17:18
 
@Odysseus In meinem Fall würde glaub ich noch Art. 47 EGBGB Abs. 1, Nr. 3 passen. Die würden diesen Vornamen nie zulassen(bei deutschen Staatsangehörigen). Net mal gegen Klage  Durchgedreht Könnte ich das dann in der Namenserklärung alles angeben?

Und wegen dem vietn. Namensrecht (wenn es den überhaupt gibt?!)
kann ich aus wichtigen Gründen aus deutscher Sicht bei den Vietnamesen etwas erreichen, dass sie den umändern? ICH HASSE MEINEN VORNAMEN   hä?
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Ralf
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Antwort #5 - 04.08.2008 um 22:50:56
 
Moin!

Also diese ganze Namensgeschichte ist für die Einbürgerung
erst einmal vollkommen irrelevant.
Die Einbürgerung kannst du mit 16 auch ohne Einwilligung
der Eltern beantragen, Formular besorgen und ausfüllen
geht sicherlich auch schon vorher. Ein Formular findest
du übrigens auch oben unter ....

Fragen zu Namensänderungen an sich im Übrigen bitte
im Forum "Personenstandsrecht".
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Bobbel
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Antwort #6 - 05.08.2008 um 00:30:14
 
Ok. Dankeschön =)
Bei dem nicht offizielen Einbürgerungsantrag steht ja was aber von

- Zustimmung bei minderjährigen Einbürgerungsbewerbern über 16 Jahre

Ich habe auf paar Seiten schon öfters gelesen, dass man erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eingebürgert werden kann.

Aber ich vertraue da mehr dem Fragenkatalog etc. von der Seite www.einbürgerung.de das man mit Anfang 16 gleich eingebürgert werden kann, wie Sie es gesagt haben,oder?

P.S. : Das mit meiner Namenssache und Änderung habe ich jetzt im Forum "Personenstandsrecht" wenn mir jemand dabei weiterhelfen kann.. Smiley

MFG Bobbel
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Antwort #7 - 05.08.2008 um 00:42:21
 
Bobbel schrieb am 05.08.2008 um 00:30:14:
Ich habe auf paar Seiten schon öfters gelesen, dass man erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eingebürgert werden kann.

Aber ich vertraue da mehr dem Fragenkatalog etc. von der Seite www.einbürgerung.de das man mit Anfang 16 gleich eingebürgert werden kann, wie Sie es gesagt haben,oder?


Das 16te Lebensjahr vollendest du, wenn du 16 wirst Smiley

0-1 1stes Lebensjahr
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15-16 16stes Lebensjahr

Aloha
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Bobbel
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Antwort #8 - 05.08.2008 um 20:26:23
 
Huch.. Traurig dankeschön für die Information
Muss ich jetzt halt wohl oder übel warten bis ich 16 Jahre alt bin und die Formulare einreichen und dann ewig warten bis ich sie aus Vietnam zurückkriege  Ärgerlich

Ich melde mich mal wieder wenn's so weit ist und ich Fragen habe  Smiley

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Antwort #9 - 11.08.2008 um 08:26:57
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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