Seit der Gesetzesänderung, kann ja in besonderen Fällen, für den Nachzug zum Deutschen Ehepartner, das Einkommen wichtig sein. D.h. ja zb. bei Doppelstaatlern, die einen Ehepartner aus der Heimat heiraten, der Unterhalt gesichert sein muss. Bisher hatten wir glaube ich, noch keinen so gearteten Fall, im Forum. Es scheint solche Fälle ja wenig zu geben.
Jetzt könnte allerdings solch ein Fall, auf ein Bekannte meiner Frau zukommen.
Die Bekannte ist Aussiedlerin und hat neben der Deutschen Staatsbürgerschaft, noch die Russische. Sie lebt alleine und von Hartz 4. ( Schon seit Jahren )
Jetzt möchte sie einen Russen heiraten, und der soll nach Deutschland kommen. Eigentlich ein klarer Fall für eine Ablehnung des FZV /
AE.
Die Sache ist aber die, das der Zukünftige Ehemann Arzt ist. Meiner Erfahrung nach, braucht allerdings ein Arzt, bevor er hier arbeiten kann, zwischen 8 Monaten und ca. 2 Jahren, bis er sein Berufserlaubnis bekommt. B2 Kurs zb. und diverse Bürokratische Hürden sind zu nehmen. Danach aber, bekommt er zu 99,9 % einen überdurchschnittlich bezahlten Job.
Mal eine Frage an die Experten :
Kann so einfach ein FZV zu einem Deutschen anhand der
Regelausnahme abgelehnt werden, besonders im hinblick auf die Verfassungsrechtliche Brisanz ?
Taktisch wäre es ja besser, ihm ebenfalls Hartz 4 zu zahlen, den spätestens nach 2 Jahren, hat man dann einen ( bzw. 2) Hartz 4 Empfänger weniger, und einen Steuerzahler mehr.
Also Schema F anwenden, oder ist es vielleich doch möglich,
AE zu bekommen, weil
ABH eine positive Prognose abgeben kann.
Michael